Guten Abend werte Kameradinnen und Kameraden,
ich habe ein Anliegen, das mich im Moment sehr beschäftigt. Seit Anfang April letzten Jahres bin ich nun auf ZAW (Kaufmann f. Büromanagement). Meine Stamm ist das EloKa Btl. in Daun. Aufgrund von Urlaub/Überstunden war ich noch nie da. Nach meiner ZAW stehen noch 2 Lehrgänge zum Tastfunker an. Meine Frage ist nun, was ist wenn ich in diesen Lehrgängen 2x durchfalle ? Werde ich dann aus der Bundeswehr ausgeschleust ? Im Moment bin ich auf 4 Jahre festgesetzt(Uffz. Laufbahn insgesamt 9 J.)Oder werde ich einfach in eine andere Einheit versetzt ?
Mit freundlichen Grüßen
Fachlehrgänge werden grundsätzlich wiederholt, wenn man im 1. Anlauf nicht besteht.
Da man im 2. Anlauf ja alles schon einmal gehört hat ... und auch die Defizite kennt ... sind mit entsprechenden
Fleiß nahezu 99 % aller Lehrgänge der Bw spätestens dann zu bestehen. Alles kein Hexenwerk.
Also ... machen Sie sich keine Gedanken über ein mögliches Scheitern.
So schnell schmeißt die Bw niemanden raus...
Zitat von: LwPersFw am 02. Juni 2020, 22:05:14.
So schnell schmeißt die Bw niemanden raus...
Leider ;) (manchmal)
Natürlich kann man das schaffen, ich frage mich aber nur, wenn dieser Fall X eintreten würde, was dann mit dem entsprechenden Soldaten passieren würde. Wenn er für 4 Jahre festgesetzt ist, endet seine Dienstzeit dann ? Was passiert danach ?
Dann scheidet der Soldat mit Ablauf der Festsetzung aus. Was danach kommt, interessiert die Bundeswehr nicht. Es stehen Übergangsbeihilfe/Gebührnisse nach SVG zu. Thats it.
Genau für solche Fälle gibt es ja die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit.
Also wenn dieser Fall eintreten würde, wovon ich hoffe das er nicht Eintritt, wäre ich dann nach 4 J. raus und würde dann noch 1 Jahr BFD o.ä. erhalten? Muss ich die Kosten für die ZAW nicht zurückzahlen ? EloKa bzw. Tastfunk war schon immer ein Bereich der sehr mein Interesse geweckt hat und es wäre schade wenn ich durch die Lehrgänge fallen würde und dann einfach raus wäre.
Wie es bereits gesagt wurde, sind Lehrgänge der Bundeswehr darauf ausgelegt, dass jeder Teilnehmer sie bestehen kann.
Schafft es jemand im ersten Versuch nicht, ist das meistens schon ein Zeichen von Faulheit, mangelndem Interesse und Fleiß und ist eigentlich immer auf ein Eigenverschulden des Soldaten zurückzuführen. Denn der mit Abstand größte Teil schafft es schon im ersten Anlauf ohne größere Probleme.
Schafft man es dann trotz dessen immer noch nicht im zweiten Versuch, hat man es auch nicht verdient und ist wirklich selber Schuld. Und wenn man das hinbekommen hat, ist man in der Tat nicht geeignet für die gewählte Laufbahn. Das schafft man aber eigentlich auch nur, wenn man es wirklich mit Vorsatz darauf anlegt.
Aber mit ein bisschen Initiative und Interesse sind alle Lehrgänge so ausgelegt, dass man sie mehr oder weniger ohne Probleme bereits im ersten Anlauf schafft.
Etwas offtopic:
... Es verwundert schon, was da manchmal noch als bestanden durchgeht - da hätten viele Lehrgangsteilnehmer eigentlich ein "Versagen" erkannt.
Bis auf wenige "Auswahllehrgänge" wie EK, Höllenwoche, EGB Auswahlverfahren oder so etwas bestehen eigentlich alle - mitmachen, mitgewinnen.
Nehmen wir mal an der Soldat X fällt durch seine Laufbahnlehrgänge 2x durch. Was passiert dann genau ?
Haben doch Andi und Klaus bereits geschrieben...
Wenn dieser Fall Eintritt, zahlt man dann auch seine entstandenen ZAW Kosten zurück ?
Der Laufbahnlehrgang findet vorher statt. Erst anschl. geht es auf die ZAW.
Zurückzuzahlen ist, wenn etwas vorsätzlich durch den Soldaten herbeigeführt wird. Ist es nur "das fehlende Licht im Oberstübchen" wäre nichts zurückzuzahlen. Ggf. wird man dann prüfen, ob eine andere Verwendung aufgrund des erlernten Zivilberufes erfolgen kann, wo auch immer dieser Dienstposten dann ist.
Ich habe meine Laufbahnlehrgänge zum Tastfunker erst nach der ZAW.
Also, offenbar kommt das, was wir seitenweise ausführen nicht an:
Wenn durchgefallen mehr als einmal in laufbahnrelevantem Lehrgang, dann Entlassung zum Festsetzungsdatum.
Verstanden?
Und wenn Vorsatz offensichtlich ist, werden auch Kosten für verwertbare Qualifikationen zurückgefordert.
Zitat von: Fel25ix am 03. Juni 2020, 13:28:50
Ich habe meine Laufbahnlehrgänge zum Tastfunker erst nach der ZAW.
DER Laufbahnlehrgang ist der Lehrgang mit der Laufbahnprüfung an der USLw, USH etc.
Der andere Lehrgang ist laufbahnrelevant, kann aber ggf. durch einen Fachlehrgang für eine andere Verwendung ersetzt werden.
ZitatWenn durchgefallen mehr als einmal in laufbahnrelevantem Lehrgang, dann Entlassung zum Festsetzungsdatum.
Verstanden?
Nein, nicht unbedingt, dazu hatte ich doch bereits etwas geschrieben!
ZitatGgf. wird man dann prüfen, ob eine andere Verwendung aufgrund des erlernten Zivilberufes erfolgen kann, wo auch immer dieser Dienstposten dann ist.
Ja so verstanden, vielen dank für die hilfreichen Antworten.