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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: MarkusSchulz am 03. Juni 2020, 21:18:21

Titel: Einstellungsuntersuchung zum Dienstantritt
Beitrag von: MarkusSchulz am 03. Juni 2020, 21:18:21
Guten Tag,

ich habe etwas Sorge vor der Einstellungsuntersuchung zum Dienstantritt. Ich bin zunächst positiv gemustert und kann am 1.7. meine AGA starten. Mein Musterungsarzt hat jedoch eine Skoliose diagnostiziert welche gerade noch so zu einer Einstellung führen konnte. Was wenn der zweite Arzt es anders beurteilt, darf er das, kann er schlimmstenfalls meine Kariere kurz vor Beginn beenden? Mache mir deswegen leichte Sorgen, da ich momentan keinen Plan B habe.
Meine Musterung liegt jetzt ca 6 Monate her spielt das auch eine Rolle in der Beurteilung des Arztes?
Würde mich sehr über Antworten freuen, da ich im Internet auch nicht schlauer geworden bin. :)

Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung zum Dienstantritt
Beitrag von: LwPersFw am 03. Juni 2020, 21:29:59
Die Einstellungsuntersuchung findet in Form einer Befragung statt.
"Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit dem KC geändert ?"

Da sich bei Ihnen nichts geändert hat... sagen Sie "Nein" ... und gut ist.

Eine richtige Untersuchung erfolgt i.d.R. nur durch den Zahnarzt ... wobei ich nicht weiß, wie das unter Corona läuft...
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung zum Dienstantritt
Beitrag von: MarkusSchulz am 04. Juni 2020, 12:35:33
Danke für die schnelle Antwort
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung zum Dienstantritt
Beitrag von: Al Terego am 04. Juni 2020, 13:29:37
Zitat von: MarkusSchulz am 03. Juni 2020, 21:18:21
... Mein Musterungsarzt hat jedoch eine Skoliose diagnostiziert welche gerade noch so zu einer Einstellung führen konnte. Was wenn der zweite Arzt es anders beurteilt, darf er das ...

Natürlich darf er.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung zum Dienstantritt
Beitrag von: sevgin am 04. Juni 2020, 14:03:24
Das durch das MedA der PersGOrgBw festgestellte Ergebnis der wehrmedizinischen Begutachtung wird im Rahmen der Einstellung nicht überprüft. Nur wenn die Soldatin bzw. der Soldat im Rahmen der Befragung durch die Disziplinarvorgesetze bzw. den Disziplinarvorgesetzten eine Änderung des Gesundheitszustandes angibt oder die letzte Grunduntersuchung mehr als 36 Monate zurückliegt, ist eine Einstellungsuntersuchung durchzuführen. ( Aus der A1-831/0-4000 auf Seite 16 )
Sollte sich also an deinem Gesundheitszustand nichts geändert haben wird auch keine Ärztliche Untersuchung durchgeführt. :)