Hey Leute,
ich studieren gerade an einer Universität. Dort wurden mir die Reisekosten bisher erstattet. Wenn ich also in der Uni war zu Vorlesungen, habe ich dies in der Abrechnung angegeben und bekam die Kosten erstattet.
Jetzt finden die Vorlesungen überwiegend Online statt und ich fahre nur noch für Gruppenarbeiten und Bibliotheksbesuche zur Uni.
Weiß jemand ob ich diese Fahrten auch Abrechnen kann? Gibt es einen entsprechenden Paragraphen dazu, was abgerechnet werden darf?
Viele Grüße
Danke für die Info's zu deiner Person, wie z. B.
-Soldat oder Zivilist, eventuell sogar MedizinStudent
-Bundeswehr der Bundeswehr oder zivile Hochschule
ZitatWeiß jemand ob ich diese Fahrten auch Abrechnen kann? Gibt es einen entsprechenden Paragraphen dazu, was abgerechnet werden darf?
Das kann die der Bearbeiter deiner bisherigen Abrechnungen beantworten, sogar telefonisch.
Also ich glaube die UniBw M kann man ausschließen. ???
Ich habe noch nie gehört, dass jemand Reisekosten erstattet bekam, für den Weg zur Uni.