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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Soldat08/15/500 am 13. Juni 2020, 14:32:03

Titel: Wohnen in der Wohnung eines Verwandten/anerkennbare Wohnung?
Beitrag von: Soldat08/15/500 am 13. Juni 2020, 14:32:03
Grüß euch.

Mich beschäftigt folgendes: Meine Großmutter hat eine vollwertige Wohnung leerstehen, ich möchte dort gern einziehen, sie möchte mich dort auch mietfrei wohnen lassen, müsste nur Nebenkosten zahlen. Ich möchte diese Wohnung anerkennen lassen (Vorraussetzungen sind gegeben). Meine Frage: Kann ich mir die Wohnung mit einem 0-Euro "Miet"-Vertrag anerkennen lassen, oder müsste ich ihr eine ortsübliche Kaltmiete zahlen und quasi so handeln, als ob wir gewöhnliche Mieter bzw. Vermieter wären?

Viele Grüße!
Titel: Antw:Wohnen in der Wohnung eines Verwandten/anerkennbare Wohnung?
Beitrag von: LwPersFw am 13. Juni 2020, 17:19:05
Für die Bw muss nur der Nachweis des Bestehens einer Wohnung nach § 10 Abs 3 BUKG erbracht werden, an der der Soldat ein Hauptnutzungsrecht hat. Bzw. ein gleichwertiges Nutzungsrecht.

Dabei gilt :

BUKGVwV ... zu § 10 Abs 3

"Die Wohnungsvoraussetzungen sind in geeigneter Weise, z.B. durch Vorlage des Mietvertrages nachzuweisen."


Durch "... z.B. ... " wird klar formuliert, dass dies nicht ausschließlich durch einen Mietvertrag erfolgen muss.

Unter Verwandten kommt z.B. auch ein "Wohnraumüberlassungsvertrag" in Betracht. Muster findet man im Internet.

Wie dieser zu gestalten ist, in Hinblick z.B. auf das Steuerrecht, müssen Sie selbst beachten. Das interessiert aber nicht die Bw.

Eine Kaltmiete von 0 € wird m.E. hier nur möglich sein, wenn Ihre Großmutter keinerlei Kosten der Wohnung steuerlich absetzen will.

Will sie aber Kosten geltend machen, gilt m.E. die 66 % - Regel.