Hallo, meine g-Akte ist anscheinend nicht mehr auffindbar. Gibt es davon eine 100%ge Kopie oder nur den Einstellungsbefund vom ersten Tag ?
Lg
Es heißt G-Karte. Falls die Unterlagen nicht zwischenarchiviert wurden, sind sie weg.
Oft ist sie nicht weg, sondern jemand hat hier einfach geschlafen. Ich hatte da auch in meiner aktiven Zeit erlebt, dass mir das Fehlen der G-Kartei nach Rückmeldung von einem längeren Lehrgang angelastet wurde. Nach etlichen Wochen Suche und Recherche an der damaligen TSH/FSHT in AC hat sich herausgestellt, dass die Kartei überhaupt nicht mit ausgefolgt wurde, sondern bei der Zusammenstellung der Lehrgangsunterlagen in der Stammeinheit verbummelt wurde und dann plötzlich auf geheimnisvolle Weise wieder aufgetaucht ist. Solche Schludrigkeit bei der Führung und Bewirtschaftung der PersAkten war aber in der KpFü bei uns zeitweise normal und wurde regelmäßig auch noch mit Förmlichen Anerkennungen honoriert...
Nachtrag (wegen fehlender Editierfunktion): Der Gipfel war ja, dass man stattdessen mir wegen Falschmeldung(!) noch ein Ding drehen wollte, da ich ja auf einem Formblatt die Übernahme der verschlossenen/versiegelten PersAkte, nebst aufgeführter Zusatzdokumente, per Unterschrift bestätigt hatte, ohne mich jedoch vom Vorhandensein der per Kreuz markierten Einzelteile überzeugen zu können.
Ich hoffe das so was heute in der Form nicht mehr praktiziert wird.
Wenn alle nach aktuellen Vorgaben arbeiten ... bewegen sich die G-Unterlagen nur noch innerhalb des SanDst.
Selbst der Soldat bekommt die gesamten G-Unterlagen nur noch im Ausnahmefall.
Der Pers ist jedenfalls ganz "raus".
Nach aktueller Weisungslage verlassen GUnterlagen die zust. SanEinr nur noch bei Versetzungen.
Frage: Einsatz nicht?
.. wäre OK, wenn ich die (dicke) Akte zu Hause lassen könnte
Was soll die denn im Einsatz?
Bin ich Sani?
Im letzten Einsatz habe ich die mitgeführt und der San Bereich da hat die auch kommentarlos akzeptiert und dort "bearbeitet".
Aber Danke für die Info, dann bleibt die im Keller ..
99,9% der Soldatenprobleme in der trärztlichen Sprechstunde sind ohne G-Karte lösbar. Die, bei denen man regelm. Altbefunde braucht, sind i.d.R. nicht auslandsdienstverwendungsfähig.
In Zeiten der DSGVO-Novelle ziemlich bedenklich, dass sensible Gesundheitsdaten verbummelt werden.

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