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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: BB-9E am 13. Juni 2020, 17:03:46

Titel: Corona & Probezeit
Beitrag von: BB-9E am 13. Juni 2020, 17:03:46
Guten Tag,

meine Frage betrifft die freiwillige Verlängerung der Eignungsübung. Ich habe dazu ein paar Threads in dem Forum durchgestöbert. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf diese nur verlängert werden, wenn der Soldat bislang nicht als geeignet festgestellt werden konnte.

Nun aufgrund von Corona sieht es ja so aus, das die ersten 2 Monate angerechnet wurden während wir zuhause bleiben mussten. Und dank der verkürzten GA sammeln wir jede menge Überstunden, die wir direkt danach vermutlich wieder abbauen müssen. Dadurch ergeben sich 2 Probleme.

Meine Fragen:
Titel: Antw:Corona & Probezeit
Beitrag von: KlausP am 13. Juni 2020, 17:45:49
Zitat... Ist es möglich unter den besonderen Umständen die Eignungsübung freiwillig zu verlängern? ..

Ja. Die EÜb kann auf Antrag des Soldaten oder der Einheit einmalig um vier Monate verlängert werden. Ich würde einen entsprechenden schriftlichen Antrag mit genau dieser Begründung, dass Sie eben keinen ausreichenden Einblick in den Dienstablauf und Ihre zukünftige Einheit gewinnen konnten, an den Disziplinarvorgesetzten stellen, der ihn an das Bundesamt für das Personalmanagement (BAPersBw) weiterleitet.

Zitat... Ist die Eignungsübung quasi nur eine Umschreibung für die Probezeit oder hätte die Verlängerung weitere Konsequenzen? (z.b. Verschiebung von Lehrgängen) ...

Nein, das ist keine Umschreibung sondern etwas gänzlich Anderes als die 6monatige ,,Probezeit" der SaZ und FWDL. Ob Ihre Lehrgänge sich verschieben weiß ich nicht, sehe ich aber nich soo kritisch, weil die SaZ ja auch erst später in die Lehrgänge eingesteuert werden. Das wird Ihnen das BAPersBw dann aber mitteilen.
Titel: Antw:Corona & Probezeit
Beitrag von: BB-9E am 13. Juni 2020, 17:59:49
Danke für die schnelle Antwort!
Titel: Antw:Corona & Probezeit
Beitrag von: LwPersFw am 13. Juni 2020, 18:05:33
Wenn Sie vor Dienstantritt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis standen... ist zu beachten:

"§ 3 EÜG Ende des Arbeitsverhältnisses

(1) Bleibt der Arbeitnehmer im Anschluß an die Eignungsübung als freiwilliger Soldat in den Streitkräften, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Eignungsübung. Die zuständige Dienststelle der Streitkräfte hat dem Arbeitgeber spätestens zwei Wochen vor dem Ende der Eignungsübung die beabsichtigte weitere Verwendung des Arbeitnehmers in den Streitkräften und das Ende der Eignungsübung unverzüglich mitzuteilen.

(2) Setzt der Arbeitnehmer die Eignungsübung über vier Monate hinaus freiwillig fort, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vier Monate. Dies gilt nicht, wenn bis zum Ablauf der vier Monate die Eignung des Arbeitnehmers wegen Krankheit von mehr als vier Wochen nicht endgültig beurteilt worden ist und der Arbeitnehmer aus diesem Grund die Eignungsübung freiwillig fortsetzt; in diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis höchstens weitere vier Monate. Es endet, wenn der Arbeitnehmer die Eignungsübung auch noch über diesen Zeitpunkt hinaus freiwillig fortsetzt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend."