Moin zusammen,
eine Frage bezüglich Laufbahnwechsel zum OffzMilFD:
Wann findet als OBtsm die Beförderung zum OFähnr zS statt, wenn die Zulassung zur Laufbahn OffzMilFD vor der eigentlichen Beförderungsreife zum HptBtsm liegt?
Soll heißen, Zulassung Laufbahn OffzMilFD zu 10/20 aber Beförderung zum HptBtsm wäre eigentlich erst 01/21 möglich.
Wird man solange dann OBtsm OA oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, weil komplett andere Laufbahn und Beförderung zum OFähnr zS erfolgt bei allen Anwärtern mit Zulassung zur Laufbahn?
mkG
Steht doch im §41 SLV. Der betreffende Satz dazu:
Zitat... Voraussetzung für die Beförderung eines Stabsunteroffiziers zum Fähnrich und eines Oberfeldwebels zum Oberfähnrich ist eine Dienstzeit von mindestens einem Jahr im jeweiligen Dienstgrad. ...
Die Beförderung zum HptFw hat damit nichts zu tun. Das von KlausP beschriebene ist ausschlaggebend und auch ausreichend verfügbare Planstellen. Das könnte auch noch eine Beförderung nach dem 01.10. nach sich ziehen.