Hallo alle,
zu mir bin wie o.g. Fwdl 23 und zahle Miete an meine Mutter. Nun hat diese Woche jemand erzählt, dass man diese vom Arbeitgeber zurück bekommt als FWDL. Also habe ich mal Dr. Google gefragt und dort kamen Ergebnisse aus vergangenen Jahren wo FWDL nach dem USG diese Kosten erstattet bekommen haben. Aber ab 2020 hat sich dieses Jahr geändert.
Soweit ich es verstanden habe, wurde dies für fwdl weg gestrichen, statt dessen gibt es eine? Ausgleichszahlung? Bin mit den Richtlinien und dem Gesetz nicht so vertraut um dieses zu verstehen, da ich auch nicht weiß, wie es früher war. Ich habe nur auf der Seite der BW gelesen, dass man diese Daten sofort beim S1 abgeben soll, allerdings habe ich ja auch kein "vertrag" mit meiner mutter, ich überweise ihr nur jeden monat die gleiche Summe. Des Weiteren wurde ich nie nach solchen Kosten gefragt. Daher schließe ich daraus, dass fwdl nicht mehr sowas bekommen, aber vielleicht muss man auch nur selber was in gange bringen.
Bin für jede Information dankbar.
Mit kameradschaftlichen Grüßen und schönes Wochenende aus Rennerod. :)
@ Hades:
NEIN - zu dem jetzt gezahlten Sold (in Höhe von um 2000 Euro) gibt es keine Übernahme der Mietkosten mehr.
(Die gesetzlichen Grundlagen wurden zum 1. 1. 2020 geändert).
Ich dachte es sind 1390 €?.