Hier einmal eine Statistik zum Thema Entlassung:
Drucksache 19/20480 vom 30.06.2020
"Seit dem 1. Januar 2015 bis zum 31. Mai 2020 wurden insgesamt 4.801 Soldatinnen und Soldaten vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen.
Nachstehende Angaben erfassen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (SaZ).
Zahlen für das Jahr 2015 liegen nicht mehr vollständig vor.
Entlassung wegen KDV gemäß § 55 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 SG
2015 56
2016 82
2017 55
2018 34
2019 27
2020 8
Gesamt 262
Entlassung BS auf eigenen Antrag gemäß § 46 Abs 3. und Abs. 6 SG
2015 35
2016 23
2017 36
2018 51
2019 45
2020 16
Gesamt 206
Entlassung SaZ wegen mangelnder Eignung gemäß § 55 Abs. 4 SG
2015 37
2016 78
2017 99
2018 95
2019 169
2020 58
Gesamt 536
Fristlose Entlassung SaZ gemäß § 55 Abs. 5 SG
2015 1
2016 130
2017 420
2018 365
2019 437
2020 168
Gesamt 1.521
Entlassung wegen Dienstunfähigkeit SaZ/BS gemäß § 55 Abs. 2 SG, § 44 Abs. 3 SG
2015 375
2016 339
2017 382
2018 338
2019 483
2020 213
Gesamt 2.112
Entlassung eines SaZ wegen Ernennung zum Beamten (§ 55 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 3a SG)
2015 2
2016 3
2017 4
2018 6
2019 2
2020 3
Gesamt 20
Entlassung auf eigenem Antrag SaZ – besondere Härte gemäß § 55 Abs. 3 SG
2015 2
2016 4
2017 5
2018 10
2019 5
2020 1
Gesamt 27
Verlust der Rechtsstellung als SaZ / BS gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 2 / § 48 SG
2015 -
2016 -
2017 3
2018 1
2019 1
2020 -
Gesamt 5
Eidverweigerung SaZ gemäß § 55 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 2 S 1 Nr. 4 SG
2015 -
2016 7
2017 8
2018 7
2019 10
2020 1
Gesamt 33
Einstellungsbetrug SaZ/BS gemäß § 55 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 2 S 1 Nr. 2 SG
2015 -
2016 11
2017 34
2018 15
2019 16
2020 3
Gesamt 79
Ich kann nicht so recht glauben, dass es 2015 nur einen einzigen 55/5er gab. Das kann ich allein aus meiner Erfahrung im aktiven Dienst ganz und gar nicht nachvollziehen, dass es in der ganzen Bw in einem Jahr nur einen derartigen Fall gegeben haben soll.
.. Zahlen für das Jahr 2015 liegen nur unvollständig vor ...
Trotzdem interessante Statistik.
Es fehlen aber noch diejenigen, die durch das Truppendienstgericht aus dem Dienst entfernt wurden. Das ist zwar keine klassische "Entlassung", aber es gehört trotzdem dazu, insbesondere im Zusammenhang mit dem § 55 Abs. 5 SG.
Wow. Hätte nicht gedacht, daß es jährlich so viele 55.4er und vor allem 55.5er gibt... :o
Zitat von: PzPiKp360 am 07. Juli 2020, 23:02:04
Wow. Hätte nicht gedacht, daß es jährlich so viele 55.4er und vor allem 55.5er gibt... :o
Bei rd. 50.000 Einstellungen SaZ in 4 Jahren macht das einen Schnitt von rd. 0,4%. Sooo viel finde ich das nun nicht
ZitatBei rd. 50.000 Einstellungen
Das kommt mir viel vor. Dann würde ja jedes Jahr ein Viertel des gesamten Personals ausgetauscht... im Ernst?
Nicht jedes Jahr 50.000, sondern zusammengerechnet in 4 Jahren.
ok, so macht das schon eher Sinn.... :-)
Zitat von: LwPersFw am 06. Juli 2020, 17:14:20
Hier einmal eine Statistik zum Thema Entlassung:
Drucksache 19/20480 vom 30.06.2020
Entlassung wegen Dienstunfähigkeit SaZ/BS gemäß § 55 Abs. 2 SG, § 44 Abs. 3 SG
2015 375
2016 339
2017 382
2018 338
2019 483
2020 213
Gesamt 2.112
Hier würde mich (auch als selber Betroffener BS) das Verrhältnis zwischen BS und SaZ interessieren. Ich hatte den Eindruck, dass in den ersten Jahren dieser Statistik bei uns BS eher "großzügig" gehandelt wurde und die Zuruhesetzung relativ leicht von statten ging.
Ich denke, heute würde ich keine Chance mehr haben und es würde sicher mit mehr "Engagement" nach einem geeignegten DP gesucht werden.
Bei mir wurde damals klar zwischen den Zeilen kommuniziert, dass ich gut "geeignet" bin, den Wasserkopf zu reduzieren. Ich saß schon auf A14, wurde dann aber nicht mehr eingewiesen und bin als Major zur Ruhe gesetzt worden.
Vielleicht als Frage an die Personaler in Kölner Dunstkreis: wie wird das momentan gehandhabt?
Bis zur TwP musst ja Personal abgebaut werden.
ZitatVielleicht als Frage an die Personaler in Kölner Dunstkreis: wie wird das momentan gehandhabt?
Wenn man kündigt, kann man nicht gegens einen Willen behalten werden. Und ein Personalstrukturanpassungsgesetz gibt es ja nicht. Von daher verstehe ich die Frage nicht, außer es zielte genau darauf.
Zitat von: Ralf am 13. Juli 2020, 13:40:59
Bis zur TwP musst ja Personal abgebaut werden.
ZitatVielleicht als Frage an die Personaler in Kölner Dunstkreis: wie wird das momentan gehandhabt?
Wenn man kündigt, kann man nicht gegens einen Willen behalten werden. Und ein Personalstrukturanpassungsgesetz gibt es ja nicht. Von daher verstehe ich die Frage nicht, außer es zielte genau darauf.
Ich beziehe mich explizit auf BS mit DU. Mir wurde damals fast eine "goldene Brücke" nach Hause gebaut. Alle Ebenen (CdS, Kdr, BAPers, BMVg und die Sanität) haben mir signalisiert, dass jeder das 90/5 wohlwollenst bearbeiten werde. Ich hatte eine Erkrankung/Verletzung, die mich dauerhaft eingeschränkt hat (kein Aussendienst und damit kein Einsatz) aber realistisch mich für viele DP in Ämtern und Behörden nicht groß eingeschränkt hätte. Aber man wollte wohl StOffz ausserhalb vom Personalstrukturanpassungsgesetz abbauen.
Da will ich wissen, ob heute immer noch so flexibel gedacht wird oder heute (so wie vor 10+ in der Vergangenheit) ein DU für nen BS der nicht ohne Kopf daherkommt nur noch sehr schwer möglich ist
Diese Entscheidungen sind immer individuell unter Berücksichtigung der Gründe, die in der Person liegen und dem Werdegang und dem dienstl. Interesse zu treffen.