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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: dasbrian am 08. Juli 2020, 11:38:41

Titel: Kündigen vor der EÜ?
Beitrag von: dasbrian am 08. Juli 2020, 11:38:41
Hallo

Ich habe das Verfahren erfolgreich durchlaufen und werde bald als EÜler eingestellt.
Nun habe ich eine Frage zur Kündigung.

Vorweg:
Ich weiß das die BW an den AG herrantritt und ihm mitteilt das er die Stelle 4 Monaten freihalten muss und in der Zeit darf ich auch nicht wegen der EÜ gekündigt werden,
Das steht auch alles in den Belehrungen..

Nun meine Frage:
Ich "muss" ja nicht  kündigen, aber "darf" ich es denn? Also kündigen und bei der Agentur melden oder einen Job für die 3 Monate suchen und die Änderungen dem KC mitteilen? Hätte das negative Auswirkungen auf meine Einplanung?

Warum ich frage.

Ich arbeite in einer realtiv kleinen Firma, wo man schlecht behandelt wird. Vor 2 Jahren ging ein guter Kollege den gleichen Weg und er hatt die paar Monate in der Firma, wirklich die Hölle auf Erden.
Schichten wurden getauscht, es wurde gemeckert usw. Er war danach fast schon ein Wrack. Aber machen konnte er nichts.. ob er noch bei der Bw ist weiß ich nicht, zurück kam er aber uach nciht..

Das würde ich gerne vermeiden, da ich ohnehin im Falle einer negativen EÜ nicht in die Firma zurückwollen würde..

Wie gesagt, grundsätzlich habe ich verstanden das man nicht kündigen soll.
Ich habe einen unbefristeten Vertrag also ist hier auch eine Kündigung durch mich möglihc.
Titel: Antw:Kündigen vor der EÜ?
Beitrag von: Al Terego am 08. Juli 2020, 11:43:44
Natürlich darfst Du kündigen, wer sollte Dir dies denn verbieten?
Titel: Antw:Kündigen vor der EÜ?
Beitrag von: dasbrian am 08. Juli 2020, 11:46:36
Mir geht es nur darum, ob das dann negative Auswirkungen auf meinen Dienstantritt hätte, z.b. die BW tritt von der Einplanung zurück..
Titel: Antw:Kündigen vor der EÜ?
Beitrag von: Al Terego am 08. Juli 2020, 11:47:56
Warum sollte die Bw deswegen von einer Einplanung zurücktreten?
Titel: Antw:Kündigen vor der EÜ?
Beitrag von: F_K am 08. Juli 2020, 12:02:04
Wer selber kündigt, verliert z. B. Anspruch aufs Arbeitslosengeld bzw. bekommt eine Sperre.

Ärgert der AG zu viel, kann das ja auch krank machen ... viel Erfolg.