Ich wohne seit über ein Jahr in der Kaserne auf einer Einzelbude. Zahle dafür Miete weil ich über 25 bin.
Mir ist heute nach Dienstschluss aufgefallen, dass ein wertvoller BW Gegenstand aus der Stube entwendet wurde.
Es gab keinen Stubendurchgang oder ähnliches.
Das Betreten / die Kontrolle von Stuben von Soldaten, denen die freiwillige Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsunterkunft gegen Entrichtung einer Unterkunftspauschale
genehmigt wurde, soll durch Vorgesetzte grundsätzlich nur in Gegenwart der Nutzer
und nur bei Vorliegen zwingender dienstlicher Gründe erfolgen. Eine Kontrolle ist dem
Nutzer zeitgerecht anzuzeigen.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Der Gegenstand wurde leider nicht im Privatfach abgeschlossen, also trage ich wohl eine Teilschuld.
Vielleicht was ganz banales? Handwerker/Putzfrau etc. in der Stube gewesen? Evtl. war sogar ein Zuständiger dabei, der den Gegenstand in Obhut genommen hat?
Werde ich wohl morgen in Erfahrung bringen müssen.
Danke für die Antwort.
Zitat von: HGKnitte am 08. Juli 2020, 16:57:38
Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Der Gegenstand wurde leider nicht im Privatfach abgeschlossen, also trage ich wohl eine Teilschuld.
"Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten."
Eine Teilschuld trägt man wohl kaum, wenn aus einer verschlossenen Stube etwas entwendet wird. (Grob) fahrlässig wäre es, wenn die Stube unverschlossen und unbeaufsichtigt gewesen wäre.
Man könnte auch schlicht Anzeige erstatten.
Ist für so eine Anzeige, wegen Diebstahl innerhalb einer Kaserne, die zivile Polizei oder der Feldjägerdienst zuständig?
Zunächst ist es wichtig an den Disziplinarvorgesetzten heranzutreten / zu melden.
Ebenso gibt es für bestimmte ,,wertvolle Bw Gegenstände" Vorgaben und Regelungen wie diese zu lagern sind.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Zitat von: PzPiKp360 am 08. Juli 2020, 22:02:51
Ist für so eine Anzeige, wegen Diebstahl innerhalb einer Kaserne, die zivile Polizei oder der Feldjägerdienst zuständig?
Ich würde mal vorsichtig darauf tippen, das es darauf ankommt was genau entwendet wurde. Handelt es sich um einen Gegenstand der der Bw gehört, kann über den zuständigen DiszVorges im Rahmen der Ermittlung ein Unterstützungsersuchen an die Feldjäger erfolgen. Muß aber nicht.
Handelt es sich um privaten Kram, würde der DiszVorg vermutlich ermitteln, und zusätzlich kann der geschädigte eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.
Wirklich Sinn würde das nur machen, wenn alles zeitnah eingeleitet und ermittelt wird. Wenn der "wertvolle Gegenstand" einmal aus der Kaserne ist, wird man kaum noch eine Chance haben, da was herauszubekommen. Wenn es allerdings einen Verdacht gibt und sofort eine Durchsicht der in Frage kommenden Aufbewahrungsorte erfolgt, sähe da anders aus. Allerdings frage ich mich, was der "wertvolle Gegenstand" denn sein soll? Ein stecknadelkopfgroßer Edelstein, eine große Ming-Vase oder vielleicht ein Datenträger mit peinlichen Inhalten?
Grundsätzlich gilt ja, dass keine Notwendigkeit besteht, dass Soldaten Wertgegenstände in die Kaserne einbringen -wozu auch- die sie nicht z.B. im Wertfach deponieren können. Ein Fernsehgerät dürfte heute auch nicht mehr als Wertgegenstand gelten und keiner macht sich die Mühe, das aus einer Stube abzuholen und irgendwo zwischenzulagern.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 11. Juli 2020, 14:08:25
Grundsätzlich gilt ja, dass keine Notwendigkeit besteht, dass Soldaten Wertgegenstände in die Kaserne einbringen -wozu auch- die sie nicht z.B. im Wertfach deponieren können. Ein Fernsehgerät dürfte heute auch nicht mehr als Wertgegenstand gelten und keiner macht sich die Mühe, das aus einer Stube abzuholen und irgendwo zwischenzulagern.
Per Definition ist ein Wertgegenstand eine Sache mit einem hohen materiellen Wert und da gibt es eine reine von Gegenständen die nicht ins Wertfach passen,aber durchaus die Lebensqualität bereichern: Fahrrad, Fernseher, PC, Spielekonsole, Golfausrüstung, Tennisschläger, Klimaanlage (mal Leistungsdiskussionen außen vor) und vieles mehr.
Zitat von: HGKnitte am 08. Juli 2020, 16:57:38
ein wertvoller BW Gegenstand
Also Material der Bundeswehr, wie z. Bsp. Funkgerät, etc.
Zitat von: FoxtrotUniform am 11. Juli 2020, 15:23:25
Per Definition ist ein Wertgegenstand eine Sache mit einem hohen materiellen Wert und da gibt es eine reine von Gegenständen die nicht ins Wertfach passen,aber durchaus die Lebensqualität bereichern: Fahrrad, Fernseher, PC, Spielekonsole, Golfausrüstung, Tennisschläger, Klimaanlage (mal Leistungsdiskussionen außen vor) und vieles mehr.
Ja, solche im täglichen Leben heute als normal und selbstverständlich geltenden Gegenstände werden bei der Bw meist noch immer durch die Brille von 1970 (oder noch früher) betrachtet. Aber ich gehe davon aus, dass solche großen und offensichtlichen Güter nicht einfach so verschwinden oder abtransportiert werden. Es bringt auch nichts, darüber zu spekulieren, da es dem Fragesteller ja offenbar peinlich ist, das Ding beim Namen zu nennen.
Da stimme ich zu, dem Fragensteller ging es aber um einen wertvollen Bw-Gegenstand (ob persönliche Ausrüstung, IT oder anderes Material lässt er offen).
Ok, das "BW" hatte ich übersehen. Also vermutlich Waffenteil oder -zubehör.
Scheint ihn aber nicht mehr zu interessieren.
Und deshalb mache ich hier mal dicht. Denn die ganzen Spekulationen bringen niemanden weiter.