Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: arno88 am 12. Juli 2020, 13:24:09

Titel: Tragen von IML Bandschallen
Beitrag von: arno88 am 12. Juli 2020, 13:24:09
Hallo,
eigentlich darf man ja als Soldat nur Orden tragen, die von einem Staat bzw. Staatsoberhaupt gestiftet wurden.
Normalerweise würden Abzeichen der International Marching League ja nicht dazu zählen, jedoch sieht man diese relativ oft an Soldaten.
Gibt es für diese eine Ausnahmegenehmigung? Und existiert eine Liste mit von der Bundeswehr genehmigten Ehrenzeichen?

Danke im voraus und einen schönen Sonntag
Titel: Antw:Tragen von IML Bandschallen
Beitrag von: F_K am 12. Juli 2020, 13:30:11
Nein, nein, Ja.

Einzige Ausnahme ist Nijmegen, weil diese Veranstaltung "damals" von der NL Königin "geadelt" wurde.

... und wenn ich IML Bandschnallen dann doch mal sehe (kommt zunehmend seltener vor):

- Aus- bzw. Fortbildung des Soldaten
- Analyse des Fehlverhaltens
- ggf. Belehrung
- falls notwendig, Befehl zum Ablegen.
- Meldung an den DV.
Titel: Antw:Tragen von IML Bandschallen
Beitrag von: arno88 am 12. Juli 2020, 15:47:32
Achso danke, gibt es irgendwo online eine Liste erlaubter abzeichen?
Titel: Antw:Tragen von IML Bandschallen
Beitrag von: F_K am 12. Juli 2020, 15:55:49
Die deutschen Ehrenzeichen sind abschließend in der Vorschrift genannt.

Für die ausl. Ehrenzeichen ist für Soldaten IMMER im Einzelfall eine Tragegenehmigung zu beantragen - wer die nicht hat, darf nicht tragen.

Grundsätzlich darf NICHT getragen werden, was einem Ehrenzeichen ähnlich sieht (Bandschnalle, Ribbon,  Band), z. B.:

- US Airforce Schiessabzeichen
- Navy / Coast Guard Abzeichen
- IML Bänder (Ausnahme 4daagse, wenn genehmigt)
- EPLA
- Nijmegen Helfer
- ...