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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Historiker am 14. Juli 2020, 11:18:08

Titel: Auslandsverwendung (nicht Einsatz) während der Übung
Beitrag von: Historiker am 14. Juli 2020, 11:18:08
Hallo!

Wenn alles klappt werde ich wohl während meiner nächsten Übung in Großbritannien an einem Weiterbildungskurs der British Armed Forces zusammen mit anderen NATO-Soldaten teilnehmen. Nun meine Frage - auf was muss ich da besonders achten?

Es ist ja kein Auslandseinsatz mit Beschluss der Bundesregierung. Kosten für Teilnahme trägt wohl eine Dienststelle, die aber auch (bisher noch) nicht meine Beorderungsstelle ist.

Muss ich da was Besonderes für den USG-Antrag vorbereiten oder auf etwas anderes achten?

Ich nehme mal an, wenn die Übung eh mit einem Einberufungsbescheid und allem drum und dran angemeldet wird, sind auch alle Stellen über den Einsatz im Ausland informiert? Ist der Ort der Übung dann trotzdem die Stelle in Deutschland oder sollte das aus Versicherungsgründen dort mit erwähnt werden? Soweit ich weiß wird eh ein Dienstreiseantrag gestellt werden müssen.

Vielen Dank schonmal! :)

Titel: Antw:Auslandsverwendung (nicht Einsatz) während der Übung
Beitrag von: F_K am 14. Juli 2020, 12:53:06
ohne Heranziehungsbescheid keine RDL.

Es wir nach Deinen Angaben gibt es eine Dienstreise, der Befehl dazu regelt alles weitere.