Hallo,
ist es wahrscheinlich dass man Probleme bei der Verbeamtung bekommt wenn man die Bundeswehr aufgrund von Depressionen infolge einer Auslandsverwendung verlassen hat, auch wenn die Krankheit erfolgreich therapiert wurde?
Dankeschön im voraus!
Ja.
Kommt drauf an, wie lang das her ist.
Wenn die Krankheit ,,erfolgreich therapiert" ist und eine bestimmte Zeit vergangen ist, ist der Dienstherr gefordert, Ihnen nachzuweisen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Pension nicht mehr erreichen können ≥ 50,0 % ist.
Im Zweifelsfall Kannst du noch den Rechtsweg bemühen.
Alles Gute🙃
Die Prognose bis zur Pension ist nicht mehr zulässig.
Ja, das kann Probleme geben. Hängt davon ab, wie lange du schon gesund bist und hängt von dem Dienstposten ab, auf den du willst.
Auszug aus:
Bereichsanweisung D1-1330/49-5001
"Gesundheitliche Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Beamten- oder
Tarifbeschäftigungsverhältnis durch die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr"
Für Beamte gilt grundsätzlich:
Gesundheitliche Eignung
Die gesundheitliche Eignung ist bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gegeben:
• Vorhandenes notwendiges Maß an körperlichem Leistungsvermögen und psychischer Belastbarkeit
für die körperlichen und psychischen Anforderungen der angestrebten Beamtenlaufbahn
mit allen dazugehörenden Ämtern und Verwendungen,
• Feststellung der allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit für das angestrebte Amt/die
angestrebte Beamtenlaufbahn einschließlich der Wege vom und zum Dienstsitz und der Dienstreisen,
• überwiegende (d. h. mehr als 50-prozentige) Wahrscheinlichkeit, dass bis zur gesetzlichen
Altersgrenze Dienst geleistet werden kann bzw. eine vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen nicht eintreten wird sowie
• überwiegende (d. h. mehr als 50-prozentige) Wahrscheinlichkeit, dass die Lebensdienstzeit
aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht erheblich geringer sein wird."
Anm.:
Die Aussage zur Wahrscheinlichkeit ist keine Prognose, wie sie nicht mehr zulässig ist.
Hier wurde die entsprechende Rechtsprechung bereits umgesetzt.
Fangen wir doch erstmal klein an.
Handelt es sich um eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde oder eine Behörde auf Gemeindeebene.
Denn alle haben unterschiedliche Vorschriften was die Verbeamtung angeht.
Und es kann sogar passieren, dass man als Soldat gerade einen 90/5 für eine Weiterverpflichtung problemlos bestanden hat, man aber bei der Untersuchung für die Einstellung in eine Beamtenlaufbahn durch die Untersuchende Behörde für zu Krank befunden wird für die Beamtenlaufbahn.