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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: clout959 am 18. Juli 2020, 21:19:39

Titel: Verbeamtung nach Ausmusterung
Beitrag von: clout959 am 18. Juli 2020, 21:19:39
Hallo,
ist es wahrscheinlich dass man Probleme bei der Verbeamtung bekommt wenn man die Bundeswehr aufgrund von Depressionen infolge einer Auslandsverwendung verlassen hat, auch wenn die Krankheit erfolgreich therapiert wurde?

Dankeschön im voraus!
Titel: Antw:Verbeamtung nach Ausmusterung
Beitrag von: F_K am 18. Juli 2020, 21:57:35
Ja.
Titel: Antw:Verbeamtung nach Ausmusterung
Beitrag von: bravoJP am 18. Juli 2020, 23:57:26
Kommt drauf an, wie lang das her ist.

Wenn die Krankheit ,,erfolgreich therapiert" ist und eine bestimmte Zeit vergangen ist, ist der Dienstherr gefordert, Ihnen nachzuweisen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Pension nicht mehr erreichen können  ≥ 50,0 % ist.

Im Zweifelsfall Kannst du noch den Rechtsweg bemühen.

Alles Gute🙃

Titel: Antw:Verbeamtung nach Ausmusterung
Beitrag von: ulli76 am 19. Juli 2020, 08:13:32
Die Prognose bis zur Pension ist nicht mehr zulässig.

Ja, das kann Probleme geben. Hängt davon ab, wie lange du schon gesund bist und hängt von dem Dienstposten ab, auf den du willst.
Titel: Antw:Verbeamtung nach Ausmusterung
Beitrag von: LwPersFw am 19. Juli 2020, 08:57:23
Auszug aus:

Bereichsanweisung D1-1330/49-5001

"Gesundheitliche Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Beamten- oder
 Tarifbeschäftigungsverhältnis durch die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr"

Für Beamte gilt grundsätzlich:

Gesundheitliche Eignung

Die gesundheitliche Eignung ist bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gegeben:

• Vorhandenes notwendiges Maß an körperlichem Leistungsvermögen und psychischer Belastbarkeit
für die körperlichen und psychischen Anforderungen der angestrebten Beamtenlaufbahn
mit allen dazugehörenden Ämtern und Verwendungen,

• Feststellung der allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit für das angestrebte Amt/die
angestrebte Beamtenlaufbahn einschließlich der Wege vom und zum Dienstsitz und der Dienstreisen,

• überwiegende (d. h. mehr als 50-prozentige) Wahrscheinlichkeit, dass bis zur gesetzlichen
Altersgrenze Dienst geleistet werden kann bzw. eine vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen nicht eintreten wird sowie

• überwiegende (d. h. mehr als 50-prozentige) Wahrscheinlichkeit, dass die Lebensdienstzeit
aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht erheblich geringer sein wird."


Anm.:
Die Aussage zur Wahrscheinlichkeit ist keine Prognose, wie sie nicht mehr zulässig ist.
Hier wurde die entsprechende Rechtsprechung bereits umgesetzt.
Titel: Antw:Verbeamtung nach Ausmusterung
Beitrag von: BulleMölders am 19. Juli 2020, 09:36:56
Fangen wir doch erstmal klein an.
Handelt es sich um eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde oder eine Behörde auf Gemeindeebene.
Denn alle haben unterschiedliche Vorschriften was die Verbeamtung angeht.

Und es kann sogar passieren, dass man als Soldat gerade einen 90/5 für eine Weiterverpflichtung problemlos bestanden hat, man aber bei der Untersuchung für die Einstellung in eine Beamtenlaufbahn durch die Untersuchende Behörde für zu Krank befunden wird für die Beamtenlaufbahn.