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Deutscher Bundestag
Drucksache 19/21089
Anhang (zu Artikel 3)
Anlage VIII (zu § 61)
Gültig ab 1. August 2020
Anwärtergrundbetrag
Laufbahnen Grundbetrag (Monatsbetrag in Euro)
des einfachen Dienstes 1 196,40
des mittleren Dienstes 1 268,99
des gehobenen Dienstes 1 511,86
des höheren Dienstes 2 317,52
Allerdings wird nur der Anwärtergrundbetrag für den einfachen Dienst wieder ins Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung stellt der Zoll wohl zum 01.08. neue Anwärter des einfachen Dienstes im Bereich Spitzensport ein.
Betrifft den zivilen Bereich der Bundeswehr also nicht wirklich, da wir nach meiner Kenntnis keine Anwärter des einfachen Dienstes haben.