Guten Tag,
ich bin vor 1/2 Jahr von der ZAW zurückgekehrt. Habe damals meine UKK im GeZi abgegeben.
Bei uns in der Einheit wird Fehlzeit über Primeweb geregelt, also auch die Urlaubszeiträume und Urlaubskonten. Habe vor 2 Monaten dann mal nachgefragt im GeschZ, ob meine Urlaubstage im System korrekt sind. ( Habe über die ZAW keinen Überblick mehr, wie viele Tage ich angespart hatte).
Nun heißt es, dass ich zu viele genommen habe und ich stehe nun mit -14 Tagen da, da die Zahlen im System angeblich doch nicht gestimmt haben.
was soll ich tun?....
Zunächst würde ich erst einmal zusehen, dass die Urlaubskartei auf einem Stand ist, der auch der Realität entspricht.
Also: Kopie der Urlaubskartei geben lassen und mit den tatsächlich genommenen Urlaubszeiträumen abgleichen und notfalls korrigieren lassen.
Dann hat man jedenfalls einen aktuellen und tatsächlichen IST-Zustand, auf dessen Grundlage man dann weitersehen kann.
Ich würde Einsicht in die gesamte Urlaubsakte nehmen. Erholungsurlaub ist zwingend schriftlich zu beantragen und zu genehmigen. Der genehmigte Antrag ist nach Rückkehr aus dem Urlaub zur Urlaubsakte zu nehmen, abgegoltenerErholungsurlaub ist auf der Karteikarte vom Jahresurlaubsanspruch abzubuchen. Minus-Tage beim Erholungsurlaub (und nur davon schreibe ich hier) kann es gar nicht geben, weil es z.B. nicht gestattetes, Erholungsurlaub im Vorgriff auf das neue Urlaubsjahr zu gewähren.
Alles was mit Ausgleich für Überstunden, Mehrarbeit und sonstigen Sachen zu tun hat, hat auf der Urlaubskarteikarte nichts zu suchen.
Das heißt, dass es nicht mein Verschulden war, wenn ich Urlaub genommen habe, dieser vom Chef im System genehmigt wurde und dann auffällt, dass die Urlaubstage nicht ausgereicht hätten, wenn die Akten ordentlich gepflegt wären?
Es geht nicht um Verschulden - der Urlaub wäre "weg", weil genommen.
Wenn Du keinen Urlaub mehr hast, hätte Dir auch eigentlich auch keiner genehmigt werden dürfen.
Wenn es dann aber doch mal passiert ist, ist es so geregelt, dass dieser mit neuem Urlaubsanspruch auszugleichen ist.
D.h. ich hab nächstes Jahr nur 16 Urlaubstage??? Das ist ja lächerlich... ich bin doch nicht dafür Verantwortlich aus den letzten 8 Jahren meine Urlaubstage im Kopf zu haben
Wieso ,,im System genehmigt"? Haben Sie keinen Urlaubsantrag (Papier) ausgefüllt? Der genehmigte Urlaub ist dem Soldaten dienstlich bekannt zu geben.
Aus meiner Praxis als Spieß: Mein GeZi hat jeden Antrag auf Erholungsurlaub daraufhin geprüft, ob der Soldat noch genügen Urlaubstage auf der Karteikarte hatte. Erst dann wurde mir der Antrag vorgelegt, weil ich genau das meinem Chef mit meiner Unterschrift bestätigt habe - und erst dann ging der Antrag zum Chef.
Und ja, ich habe bei Urlaubsakten, als ich den Spieß einer anderen Kp vertreten durfte, die dollsten Sachen erlebt. Da wurde z.B. KzH vom Erholungsurlaub abgebucht oder der Urlaub eines ganz anderen Soldaten. Und dann kann es schon dazu kommen, dass auf der Kartei weniger Tage stehen als der Soldat nach seiner eigenen Rechnung noch hatte.
Zitat von: GastSoldt am 21. Juli 2020, 12:39:35
D.h. ich hab nächstes Jahr nur 16 Urlaubstage??? Das ist ja lächerlich... ich bin doch nicht dafür Verantwortlich aus den letzten 8 Jahren meine Urlaubstage im Kopf zu haben
Deshalb sollen Sie sich ja die ganze Urlaubsakte (also die Kartei
und alle Urlaubsanträge) zeigen lassen.
Zitat von: KlausP am 21. Juli 2020, 12:40:50
Wieso ,,im System genehmigt"?.
Weil Urlaub in vielen Bereichen (z.B. Gleitzeitdienststellen) schon seit einiger Zeit elektronisch bearbeitet wird.
Okay, da war ich als Grenadier-Spieß nie.
Wir müssen Urlaub digital in einem System beantragen, also nicht mit Urlaubsantragsformular. Dann wird das von TE-Fhr, Spieß und Chef genehmigt und verbucht.
Als ich vor paar Monaten meine Urlaubskartei sehen wollte, konnte der GeZi Sdt diese nicht auffinden und sagte mir, dass das im System schon alles seine Richtigkeit hat.
Zitat von: GastSoldt am 21. Juli 2020, 12:39:35
D.h. ich hab nächstes Jahr nur 16 Urlaubstage??? Das ist ja lächerlich... ich bin doch nicht dafür Verantwortlich aus den letzten 8 Jahren meine Urlaubstage im Kopf zu haben
Grundsätzlich ist der Vorgesetzte tatsächlich dafür zuständig. Er muss auch kontrollieren, ob ein Soldat überhaupt noch genügend Tage zur Verfügung hat. Geht es doch einmal in der Betriebsamkeit unter, gibt es eben den Passus in der Vorschrift, den ich oben angesprochen habe (A1420/12, Nr. 209).
Aber ganz ab davon, natürlich solltest Du auch im Kopf haben, wieviele Urlaubstage Du noch hast.
Zitat von: GastSoldt am 21. Juli 2020, 12:46:59
Wir müssen Urlaub digital in einem System beantragen, also nicht mit Urlaubsantragsformular. Dann wird das von TE-Fhr, Spieß und Chef genehmigt und verbucht.
Als ich vor paar Monaten meine Urlaubskartei sehen wollte, konnte der GeZi Sdt diese nicht auffinden und sagte mir, dass das im System schon alles seine Richtigkeit hat.
Und genau das kann nach meinem Verständnis nicht angehen.
Zitat... Aber ganz ab davon, natürlich solltest Du auch im Kopf haben, wieviele Urlaubstage Du noch hast. ...
Sehe ich ähnlich, zumindest sollte man das grob wissen.
Zitat von: KlausP am 21. Juli 2020, 12:52:31
Und genau das kann nach meinem Verständnis nicht angehen.
Eben.. Jetzt soll ich dafür dann 2021 nur noch 16 Urlaubstage bekommen? Das finde ich sehr ungerecht, da ich den Urlaub sonst niemals genommen hätte..
Es geht in der Verwaltung aber nicht um "Gerechtigkeitsempfindungen", sondern um Anwendung von Recht und Gesetz - hier in Vorschriften geregelt.
Sehr zu, dass ihr die "Buchhaltung" sauber bekommt - ansonsten: genommener Urlaub ist genommen.
Deine Vorgesetzten haben einen Fehler gemacht - kann passieren, aber was erwartest Du jetzt? Soll Dir der Urlaub geschenkt werden? Die Vorschriftenlage ist eindeutig und Du hast den Urlaub ja erhalten - nur halt etwas früher als vorgesehen.
Dir und den beteiligten Vorgesetzten wird dieser Fehler nun vermutlich nicht mehr unterlaufen.
Zitatich bin doch nicht dafür Verantwortlich aus den letzten 8 Jahren meine Urlaubstage im Kopf zu haben
Es geht ja auch nicht um 8 Jahre.
Urlaub kann ja nur das letzte und dieses Jahr betreffen.
Ich habe den GeZi Sdt gerade nochmal drauf angesprochen:
Er sagte mir, dass bei einer Überprüfung aufgefallen ist, dass meine (und auch die anderer Kameraden) Urlaubskartei nicht auffindbar war und deshalb eine neue angelegt wurde, jedoch nicht bekannt war wieviel Urlaub ich aus dem Jahr davor noch hatte. Deswegen haben sie pauschal die 30 Tage für das Jahr genommen und sind davon ausgegangen, dass ich die Urlaubstage des Vorjahres schon genommen hatte. Das kann es doch nicht sein??
In aller Regel ist der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen.
Als cleverer Soldat kannst Du diese Annahme doch mit einer Kopie der Urlaubsakte verbessern?
Das ganze sollte sich in Prime Web nachvollziehen lassen.
Oder auch das Gespräch mit dem Chef suchen und eine dienstl. Erklärung abgeben, wie viel Urlaub du genommen hast. Es wird sich sicherlich in der Einheit/TE nachvollziehen lassen, wie viel das war.
Urlaubsakten sind für 2(?) Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt zu laufen mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Eintragung getätigt wurde.
Wollte sagen, der GeZi-Soldat soll mal im Archiv suchen.
"Beim Umräumen verloren gegangen" - nicht mehr auffindbar gewesen. Deswegen wurde einfach eine neue Akte angelegt.
Wie bereits geschrieben, in primeWeb lässt sich der Urlaub des aktuellen und des Vorjahr nachvollziehen. Damit sollte das Problem gelöst sein.
Wenn dann immer noch zu viel Urlaub gebucht wurde, wird dieser einfach von 2021 abgezogen.
Er hat geschrieben, dass er vor einem halben Jahr von einer ZAW zurückgekommen ist, daher dürfte sich in der Stammeinheit für den Lehrgangszeitraum nichts nachverfolgen lassen. Ggf. ist die UKK auch von der ZAW BetrSt vergessen worden zu versenden.
Daher würde ich mich an die ZAW wenden, ob die UKK ggf. noch dort ist, und falls nicht, fragen ob sie eine Aufstellung des genommenen Urlaubs während des Lehrgangszeitraums machen könnten.
MkG
Zebra
Also hat er gar nicht zu viel Urlaub genommen,sondern noch Resturlau gehabt, der nicht mehr nachvollziehbar ist, weil wohl irgendwas vo nder Umstellung von Papier auf PrimeWeb schief gelaufen ist und die alte Papierakte nicht mehr aufzufinden ist.
Aber seit wann kann man in PrimeWeb zu viel Urlaub buchen?
Zitat von: ulli76 am 21. Juli 2020, 17:47:06
Aber seit wann kann man in PrimeWeb zu viel Urlaub buchen?
Wenn die Urlaubstage in PrimeWeb nicht richtig vom Adminstrator eingepflegt werden, sondern einfach ein Platzhalter wie 80 Tage verwendet wird.
Was ist denn eigentlich in dem Fall, wenn so eine UKK verschlampt wird im GeZi? Ist bei einem Kameraden schonmal vorgekommen, als er versetzt wurde. In der neuen Einheit hieß es dann "wo ist die UKK?" - in der alten Einheit sagte man "die wurde mit verschickt" - da stand dann Wort gegen Wort, wie es weiterging weiß ich leider nicht.
Bei mir wurden dem Soldaten vor seiner Inmarschsetzung bei Versetzung oder Kommandierung alle mitgegebenen Unterlagen gezeigt. Er hat auf dem Abgabebeleg dafür unterschrieben und erst dann wurde die Akten eingetütet.
Würde unser Spieß genauso machen, der OSG ausm GeZi bei uns hats nicht so gemacht, dann war das Geheule groß.
Naja, deswegen wird auch alles nach und nach digitalisiert. Leider, wird es an vielen Dienststellen sehr unterschiedlich gehandhabt, da die Infrastruktur noch garnicht verfügbar ist um alles mit Lösungen wie das PrimeWeb System zu ersetzen.
Wenn du dich damals im PrimeWeb in deiner Stammeinheit auf Lehrgang gebucht hast sollte ist bis zur Zaw nachvollziehbar sein.
Ich habe selber vor vielen Jahren eine ZAW durchlaufen...da war es gar nicht möglich, "zu viel" Urlaub zu nehmen weil die Urlaubszeiten fest vorgegeben waren und Abwesenheiten zwischendurch, abgesehen von einzelnen Tagen in Ausnahmefällen, nicht genehmigt wurden. Kann mir nicht vorstellen, dass das heutzutage großartig anders aussieht...
Er hat ja anscheinend nicht zu viel Urlaub genommen (mal abgesehen davon dass so ein langer Zeitraum einem ja selber auffallen würde), sondern die Urlaubskartei mit dem Resturlaub ist abhanden gekommen. Aber wie gesagt- versuch das IRGENDWIE nachzuvollziehen wann du nachweislich Urlaub hattest und wann du im Dienst warst
Über PrimeWeb nicht nachvollziehbar, ZAW sagt, dass die Urlaube in der Akte drin stehen (die verloren gegangen sind)...
Zitat von: GastSoldt am 22. Juli 2020, 06:58:17
Über PrimeWeb nicht nachvollziehbar, ZAW sagt, dass die Urlaube in der Akte drin stehen (die verloren gegangen sind)...
Dann gilt das von @Ralf Genannte.
Zitat von: Ralf am 21. Juli 2020, 13:38:44
Oder auch das Gespräch mit dem Chef suchen und eine "dienstliche Erklärung" abgeben, wie viel Urlaub du genommen hast.