Wenn ein Soldat im neuen BFD Recht 3 Monate vor dem DZE für eine vom BFD geförderte Maßnahme vom Dienst freigestellt wird, verfallen die Urlaubstage für diesen Zeitraum?
Mein DZE ist am 31.3., Chef hat genehmigt Anfang 2021 vom Dienst freigestellt zu werden. Nähere Kameraden kennen die Antwort nicht und dar ich schon aus Nettigkeit früher gehen darf möchte ich diese doch evtl frech wirkende Frage nicht dem Spieß stellen.
Zitat... Wenn ein Soldat im neuen BFD Recht 3 Monate vor dem DZE für eine vom BFD geförderte Maßnahme vom Dienst freigestellt wird, verfallen die Urlaubstage für diesen Zeitraum? ...
Meiner Meinung nach nicht. Sie werden ja nur vom militärischen Dienst freigestellt, sind aber nach wie vor noch bis zu Ihrem regulären DZE Soldat mit allen Rechten und Pflichten.
Ich vermute dagegen, daß für die drei Monate kein Urlaubsanspruch erworben wird. In § 4 Abs. 2 Soldatenurlaubsverordung (SUV) steht:
Zitat§ 4 Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
(1) Läuft die Zeit, für die eine Soldatin auf Zeit oder ein Soldat auf Zeit in ihr oder sein Dienstverhältnis berufen ist, vor Ende des Urlaubsjahres ab, so beträgt der Erholungsurlaub für dieses Urlaubsjahr ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dienstzeit.
(2) Soldatinnen und Soldaten, die eine Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in Anspruch nehmen wollen, wird vor Beginn der Maßnahme Erholungsurlaub für dieses Urlaubsjahr nur anteilig gewährt. Für jeden vollen Monat der militärischen Dienstleistung vor Beginn der Maßnahme ist ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs zu gewähren.
Die entsprechenden "Ermessensfreistellungen" nach § 16 Abs. 2 Berufsförderungsverordnung beziehen sich auf § 5 SVG.
Somit besteht nach § 4 Abs. 1 SUV für drei Monate grundsätzlich ein Anteil von 3/12=1/4 des Jahresurlaubs. Da jedoch nach § 4 Abs. 2 SUV nur für Monate mit militärischer Dienstleistung
vor der Maßnahme anteilig Urlaub zu gewähren ist, diese aber im Jahre 2021 nicht mehr vorliegen, wird es für dieses Jahr auch keinen Erholungsurlaub mehr geben.
Nur zum Verständnis: wie soll man denn Urlaub bekommen, wenn man nicht mehr arbeitet / dient?
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde also vermutlich keinen Urlaub für das erste Quartal 2021 erhalten, muss aber welchen am 29. 30. & 31. März nehmen, da zu dieser Zeit Osterferien (Nds) sind und die Bundeswehrfachschule während dieser Zeit geschlossen ist.
Urlaub aus dem Jahr 2020 anteilig für das Jahr 2021 zu verwenden, um nicht in den Osterferien zurück in die Einheit zu müssen klingt für mich nicht plausible.
Du bekommst 3 Monate "Freistellung" geschenkt, willst aber NOCHMAL nicht 3 Tage in die Einheit?
Es bleibt:
- Urlaubsabbau (aus dem Jahr 2020)
- Überstundenabbau ...
Bitte korrigieren, aber ich habe es so verstanden, daß die Freistellung vom 01.01.2021 bis zum DZE am 31.03.2021 erfolgt, und somit auch die genannten Ferientage einschließt. Somit wäre hier hier kein Urlaub zu nehmen.
Zumal sind in Niedersachsen auch Ferien vom 01.-08.01.21 (Winterferien) und 01.+02.02.21 (Halbjahrespause), die wären ansonsten ja auch zu berücksichtigen.
Zitat von: F_K am 22. Juli 2020, 15:43:58
Du bekommst 3 Monate "Freistellung" geschenkt, willst aber NOCHMAL nicht 3 Tage in die Einheit?
Es bleibt:
- Urlaubsabbau (aus dem Jahr 2020)
- Überstundenabbau ...
Mein BFD-Zeitraum wird um diese Freistellung gekürzt. Geschenkt bekomme ich hier also mal gar nichts.
Ich werde mit diesen Infos meinen Spieß in einer netten Minute einmal drauf ansprechen und bedanke mich recht herzlich
Offtopic:
Die Bundeswehr schenkt Dir 3 Monate mehr Zeit - die Du NICHT dienen muss - merkwürdig, dies als "nichts" zu bezeichnen.
Zitat von: F_K am 22. Juli 2020, 18:15:45
Offtopic:
Die Bundeswehr schenkt Dir 3 Monate mehr Zeit - die Du NICHT dienen muss - merkwürdig, dies als "nichts" zu bezeichnen.
Ich habe mir jeden Monat meiner Übergangszeit erarbeitet. Wenn ich nun im gleichen Maaß wie ich früher gehen darf auf diese Monate meiner Übergangszeit verzichte, kann doch nicht von einem Geschenk gesprochen werden.
Ein Geschenk erfolgt ohne Gegenleistung.
Dies hier ist vielmehr ein gegenseitiger Verzicht.
Musst du nicht sowieso Ende März nochmal in die Einheit?
Auskleidung, Truppenarzt, Laufzettel usw. müssen doch sowieso gemacht werden.
Grundsätzlich würde ich aber mal klären, ob für Soldaten in der Ermessensfreistellung wirklich Urlaub zu nehmen ist. Ich kenne es eigentlich nur so, dass für diese die ganz normalen Schulferien gelten (da ja gar kein Urlaubsanspruch mehr vorhanden ist). 3 Tage wie in deinem Fall kann man ja irgendwie ansparen, aber es kann ja auch Fälle geben in denen die kompletten Sommer&Herbstferien betroffen wären.
Ich kenne da zumindest mehrere Kameraden die die ganz normalen Ferien hatten ohne Urlaub nehmen zu müssen (auch in Ermessensfreistellung, aber noch nach altem BFD-Recht). Wirf mal einen Blick in die A-1420/12, dort müsste eigentlich stehen das die Ferien gelten und kein Urlaub zu nehmen ist.
Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/zdv-a-142012/409966/anhang/A-1420-12-V1-H-20160301.pdf (Nr 243.) Ich würde aber mal in Intranet prüfen, ob das die aktuellste Version ist.
Zitat von: Lidius am 22. Juli 2020, 21:06:55
Grundsätzlich würde ich aber mal klären, ob für Soldaten in der Ermessensfreistellung wirklich Urlaub zu nehmen ist. Ich kenne es eigentlich nur so, dass für diese die ganz normalen Schulferien gelten (da ja gar kein Urlaubsanspruch mehr vorhanden ist). 3 Tage wie in deinem Fall kann man ja irgendwie ansparen, aber es kann ja auch Fälle geben in denen die kompletten Sommer&Herbstferien betroffen wären.
Ich kenne da zumindest mehrere Kameraden die die ganz normalen Ferien hatten ohne Urlaub nehmen zu müssen (auch in Ermessensfreistellung, aber noch nach altem BFD-Recht).
A-1420/12
"2.2 zu § 4 Soldatenurlaubsverordnung
243. Ist ein Soldat oder eine Soldatin auf Zeit zur Durchführung einer Maßnahme der schulischen
oder beruflichen Bildung nach § 5 SVG vom militärischen Dienst freigestellt,
so richtet sich der Urlaub
nach den besonderen Interessen der Bildungsstätte. Soweit Semester-
oder Schulferien, lehrgangsfreie
Zeit
oder Urlaub gewährt werden, dienen diese Zeiten der Abgeltung von Erholungsurlaub
und
dem Selbststudium.
Der Urlaubsanspruch nach den §§ 1 oder 4 Abs. 1 SUV darf dadurch jedoch
nicht geschmälert werden. Die Regelung der Nr. 241 bleibt unberührt."
D.h. in den o.g. Zeiträumen nimmt der Soldat seinen ihm
während der Maßnahme zustehenden EU.
Zeiten die darüber hinaus gehen ... werden als Schulferien, lehrgangsfreie Zeit gewährt.
Der schon genannte § 4 Abs 2 SUV ist
vor Beginn der Maßnahme zu beachten.