Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich bei der Bundeswehr beworben, habe die Unterlagen ausgedruckt. Es liegt ein Zettel dabei: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Muss ich das Schriftstück unterschreiben? Gibt es dann Nachteile? Ich würde sie mir gerne selber vom Arzt einholen und dazu legen, weil ich eben dann sehen kann was im Attest drin steht. Wenn es sich die Bundeswehr holt, wüsste ich es erst wahrscheinlich beim Eignungstest.
Liebe Grüße,
Dennis
Den ärztlichen Attest würde ich beim Lungenarzt/Hausarzt einholen, weil ich Asthma habe.
Zitat von: DennisTennis am 22. Juli 2020, 02:36:46
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich bei der Bundeswehr beworben, habe die Unterlagen ausgedruckt. Es liegt ein Zettel dabei: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Muss ich das Schriftstück unterschreiben? Gibt es dann Nachteile? Ich würde sie mir gerne selber vom Arzt einholen und dazu legen, weil ich eben dann sehen kann was im Attest drin steht. Wenn es sich die Bundeswehr holt, wüsste ich es erst wahrscheinlich beim Eignungstest.
Liebe Grüße,
Dennis
Zitat... Muss ich das Schriftstück unterschreiben? ...
Na klar, wer sonst?
Sie entbinden damit
Ihren Arzt davon. Das bedeutet, dass er der Bw gegenüber Auskünfte über Ihre Erkrankungen geben darf.
Dass Sie Atteste Ihrer behandelnden Ärzte einholen und die zur Musterung vorlegen ist davon völlig unbenommen.
Die Frage war glaube ich nicht, ob er das unterschreiben muss sondern ob er das unterschreiben muss. ;)
Sie müssen das natürlich nicht unterschreiben. Aber die Bundeswehr muss Sie auch nicht einstellen oder zu weiteren Tests einladen.
Zitat... Den ärztlichen Attest würde ich beim Lungenarzt/Hausarzt einholen, weil ich Asthma habe. ...
Und da pfeffert der Hase im Liegen ... ;)
Aber egal, Ober den Zettel nun unterschreibt oder nicht, spätestens bei der Musterung muss er das sowieso angeben.
ZitatAber die Bundeswehr muss Sie auch nicht ... zu weiteren Tests einladen.
Dies wird die Folge sein - die Entbindung ist von ALLEN Bewerbern zu unterschreiben.
Üblicherweise holt die Bundeswehr keine Unterlagen dirket von den Ärzten, behält sich aber die Möglichkeit vor.
@ Ulli:
Wohl wahr - aber die Grundlage für ggf. notwendige Beweise wird halt unwiderruflich geschaffen.
Und dass deswegen auch fristlose Entlassungen erfolgen, ist ja durch die Statistik belegt.
Es sind deine Gesundheitsdaten, damit hast du das Recht, die auch einzusehen.
Geh zum Arzt bzw besser ruf vorher an und lass dir eine Kopie deiner Daten geben.
Dann weist du auch, was an die Bundeswehr übermittelt werden kann.
Und danach kannst du mit gutem Gewissen deinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden.
Die Bundeswehr wäre ja doof, wenn sie sich die Unterlagen in möglicherweise gefilterter Form von dir holen würde, ohne die Möglichkeit zu haben, an eine 1:1-Kopie inkl. Ergebnissen, die ggf eine Einstellung verhindern würden, zu kommen.
Das ist aber ein Unterschied, ob es um die Schweigepflichtsentbindung für die bisher behandelnden Ärzte geht, oder um das Ergebnis einer durch die Bundeswehr in Auftrag gegebene Begutachtung (in er Regel dann im BWK oder Facharztzentrum).
Unterlagen über bisherige Behandlungen bringt üblicherweise der Bewerber selber bei. Die Schweigepflichtsenbindung wird in der Regel nicht genutzt.
Guten Abend,
ich würde mich gerne mit einer Frage an dieses Thema anschließen. Auf dem Formular "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" steht: [...] willige ein, dass Herr Dr. / Frau Dr. / Gesundheitseinrichtung (z. B. Krankenhaus) (Name, Adresse)...die vorliegenden Befunde der Untersuchung(en) vom.... über... zur ärztlichen Begutachtung an das Medizinische Assessment der Personalgewinnungsorganisation der
Bundeswehr weiterleitet.
Ich habe lediglich eine leichte Allergie gegen einige wenige Gräser und musste meine Weisheitszähne herausnehmen lassen, soll jedoch trotzdem den behandelnden Arzt angeben. Ist es zwingend notwendig das konkrete Datum des Befundes anzugeben? Dieses liegt nämlich schon einige Jahre zurück und lässt sich wahrscheinlich nicht genau beziffern.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Nein. Zirka reicht aus.
Man KÖNNTE dann z.B. den Hausarzt kontaktieren, ob du dich da regelmäßig wegen Allergiebeschwerden meldest oder beim ARzt, der dich irgendwann mal behandelt hat zum Schweregrad der Allergie. Oder den Kieferchirurgien, wegen dem damaligen Befund.
Wird man aber eher nicht machen. Bei Weissheitszähnen geht man davon aus, dass diehalt raus sind und gut. Beim Dienstantritt schaut ja auch nochmal der Bundeswehrzahnarzt drüber.
Bei ner einfachen Gräserallergie wird man dich halt fragen, wie du klar kommst, ob du Outdoorsportarten machst, wie du mit den Gräsern klar kommst usw. Wenn dann in der Grundausbildung raus kommt, dass du quasi nicht raus kannst ohne zugeschwollene Augen zu bekommen und du im Gelände nicht klar kommst wegen deiner Allergie, dann fliegst halt wegen Einstellungsbetrug raus.
Da es der Bw bzw. deren Ärzten ja auch nicht unbekannt ist, wie gut manche Kameraden mit ihren Hausärzten kooperieren und sich da nötige Atteste und Belege ausstellen lassen, wird man bei Bedarf die nötigen gebietsärztlichen Untersuchungen und Einholung von Gutachten durch Bw-Mediziner bzw. Vertragsärzte vornehmen.
Damit hat die Bw bzw. deren Arzte dann ein aktuelles Ergebnis und müssen sich nicht blind auf vorgelegte Papiere verlassen, wo es auch schon Fälle von Manipulationen gab, die früher leichter zur Ausmusterung führen sollten bzw. heute bei gesundheitlichen Problemen die Einstellung ermöglichen sollen (Einstellungsbetrug).
Zum Thema ärztliche Schweigepflicht in der Bw hier lesen, bevor spekuliert wird:
Zentrale Dienstvorschrift A-800/3 ,,Ärztliche Schweigepflicht"