Hallo,
als Jetpilot bei der Bundeswehr wird man ja soweit ich weiß mit der Ernennung zum Leutnant auch zum Berufssoldat, mit der besonderen Altersobergrenze von 41 Jahren.
Wird man nach dem erreichen dieser Altersgrenze in den Ruhestand versetzt und erhält Pension? Oder kommt man einfach nur in den "Innendienst" und sitzt dann nur noch am Schreibtisch?
Nicht mit der Ernennung zum Leutnant (das nur in der Lfb OffzMilFD), jedoch, wen meine BO-Zusage hat mit erreichen einer bestimmten Qualifikation (Studium, Flg-Grundausbildung o.ä.).
Es ist auch nicht die besondere Altersgrenze, sondern verwendungsbezogene Altersgrenze, zu der man pensioniert werden kann. Kann deswegen unterstrichen, weil der sog. BO41 nicht mehr angewendet wird.
Um auf die Frage zu antworten: wenn man in den Ruhestand versetzt wird, ist man auch nicht im Innendienst, sondern a.D.