Hallo Kameraden,
ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zu OffzMilFD.
Im Zuge dessen absolviere ich gerade den Betriebsfachwirt, in Faßberg.
Ziel des Ganzen ist, die Fachhochschulreife zu erlangen.
Die habe ich allerdings schon seit 12 Jahren. Einigen anderen Kameraden geht das ähnlich.
Dieser Umstand wurde schon mehrfach bei P angesprochen. Ergebnis: Man solle das so hinnehmen, "ist halt so".
Man macht jetzt also etwas, das man schon hat.
Beim §29 SLV (Laufbahnwechsel vom Fw zum TrOffz) verhält es sich anders. Gem. Punkt 821 muss man bei vorhandener FHSR auch an keinem Bildungslehrgang teilnehmen, um selbige zu erwerben.
Bei §40 (OffzMilFD) muss man also zum zweiten Mal die FHSR machen, weils halt so ist und bei §29 (OffzTrD) erübrigt sich das dann sinniger Weise.
Finde ich sehr widersprüchlich.
Wieso wird die vorhandene FHSR bei der höhenwertigeren Laufbahn berücksichtigt und bei der geringer wertigen Laufbahn nicht?
Trennung
Gem. §29 SLV 824. wird man immer nur mit seiner Crew befördert.
Wenn ich mich jetzt als Oberfähnrich (OffzMilD) gem. §29 SLV zum TrOffz bewerben würde (und ja, das geht), müsste ich dann wie meine Crew eine Grundausbildung machen und müsste 36 weitere Monate Oberfähnrich bleiben bis wirklich alle befördert werden? Bzw. käme es mir irgendwie zugute, dass ich schon seit einem Jahr Oberfähnrich bin?
MkG,
Stixx
Zitat von: Stixx am 27. Juli 2020, 20:33:43
Hallo Kameraden,
ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zu OffzMilFD.
Im Zuge dessen absolviere ich gerade den Betriebsfachwirt, in Faßberg.
Ziel des Ganzen ist, die Fachhochschulreife zu erlangen.
....
Ich sage jetzt Mal ganz Platt, nein das ist nicht das Ziel ihrer Ausbildung in Faßberg, das ist ein Punkt davon, mehr aber auch nicht.
Vielleicht fragen sie mal ihren InChef ob er das als das einziges Ziel ihrer Zeit dort sieht, er kann ihnen das sicherlich erläutern.
Dann habe ich das Ziel dort wohl noch nicht erfasst.
Vielleicht werde ich darauf kommen, wenn ich später in der Truppe mein Wissen als IHK-geprüfter Betriebsfachwirt anwenden kann.
Vielleicht reden sie wirklich mal mit ihrem InChef darüber wenn er ihnen das nicht erklären kann liegt das Problem eher an ihm als an ihnen.
Ja, mag sein.
Aber verstehen sie meinen Gedankengang? Warum in Laufbahn A "hü" und in Laufbahn "B" hott?
Beim milfFD bin ich nach 3 Jahren BS und beim 29er nicht, und nu?
Die beiden sind nicht vergleichbar.
Und der Gedankengang ist falsch, daher muss man den nicht verstehen.
Zitat von: Stixx am 27. Juli 2020, 20:33:43... Im Zuge dessen absolviere ich gerade den Betriebsfachwirt, in Faßberg.
Ziel des Ganzen ist, die Fachhochschulreife zu erlangen. ...
Schon nach dem lesen dieser Sätze hatte ich ernsthafte Zweifel an Ihrer Eignung zum Offizier des Militärfachlichen Dienstes!
Begründung:Sie absolvieren keine Ausbildung zum "Betriebsfachwirt" (was für eine sinnbefreite, selbst erfundene Wortkonstruktion!), sondern die Ausbildung zum "Staatlich geprüften Betriebswirt"! Und das Ziel der Ausbildung ist auch nicht die Erlangung der Fachhochschulreife, die Sie ja schon haben! Das bringt mich zu dem Schluss, dass Sie offensichtlich nicht verstanden haben, worum es geht!
Vielleicht lesen Sie sich einmal durch, was die Bundeswehr selbst dazu sagt:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/luftwaffentruppenkommando/technisches-ausbildungszentrum-der-luftwaffe/fachschule-der-luftwaffeUnd Sie werden auch nicht von der IHK geprüft, sondern Sie machen einen staatlich anerkannten Abschluss!
Ich hatte Abitur und eine kaufmännische Ausbildung nebst Berufserfahrung, als ich mich in die Fachschule für Wirtschaft gesetzt habe und den gleichen Abschluss in der Fachrichtung Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunktfach Personalwirtschaft gemacht habe! Na und?
Ich frage mich gerade, was Sie dort sollen ... >:( !
Ach ja, eine "Anregung" habe ich noch ;) : Vielleicht hätten Sie sich besser gefühlt, wenn man Sie für ein Jahr nach Hannover an die SFjg/StDst geschickt hätte, um dort den Lehrgang zum "Stabsmanager" zu absolvieren?
Als Offz MilFD sind Sie mit Beförderung zum Leutnant Berufssoldat, als Offz TrDst gibt es da keinen Automatismus! Außerdem erhalten Sie mit dem staatlich geprüften Betriebswirt im Vergleich zum Stabsmanager geradezu eine "Hochwertausbildung", mit der man dann auch z. B. bei einer eventuellen Nebentätigkeit oder bei einer Tätigkeit nach der Pensionierung ein Stückchen weiter vorn liegt!
Der staatlich geprüfte Betriebswirt ist die Fortbildungsstufe Bravo und dem DQR 6 zuzuordnen. Dieser Bildungsgang qualifiziert zwar auch zur Fachhochschulreife, ist aber nicht der primäre Grund dieser Fortbildung. Sie wollen FACHoffizier werden und deswegen besuchen Sie eine FACHschule. Der §29 soll für einen ganz anderen Bereich qualifizieren und der Vergleich hinkt.
Kern des ganzen ist eine Äquivalent zum Studium für den OffzMilFD zu erreichen. Der FHR-Abschluss ist ein quasi Beibrot. Es gehen ja auch Abiturienten dorthin. Auch eine Meisterausbildung reicht oftmals nicht aus, diesen Bildungsgang zu ersetzen.
Solltest du nach §29 SLV zugelassen werden, machst du natürlich keine GA mehr. Du wirst dann auf den Offizierlehrgang gehen (i.d.R. auf den langen OL) und nach 36 Monaten zum Lt befördert, es sei denn du bringst etwas mit, dass dafür angerechnet werden könnte (z.B. einen OL).
Um Ralf zu ergänzen ...
Dies steht zwar in einer Vorschrift des Heeres ... gilt aber grundsätzlich für alle zukünftigen OffzMilFD:
"Die zivilberufliche Fortbildung findet an einer Fachschule der Bundeswehr (FSBw), Fachschule des Heeres (FSH) oder
Fachschule der Luftwaffe (FSLw) statt und beinhaltet grundsätzlich einen staatlich anerkannten Abschluss.
Neben einer berufsspezifischen Wissensvermittlung hat die zivilberufliche Fortbildung die intellektuelle Schulung in der
methodischen Problemerkennung und im systematischen Handeln sowie die Ausprägung einer konstruktiv-kritischen und selbstkritischen Haltung zum Ziel.
Neben der staatlich anerkannten Qualifikation wird die Fachhochschulreife als Bildungsabschluss für diejenigen
OAMilFD angestrebt, die diese Bildungshöhe bisher nicht erworben haben.
Die OAMilFD sind daher verpflichtet an der Ausbildung bzw. Prüfung teilzunehmen.
Der Zugang zu einem zweijährigen Fachschulausbildungsgang ist an kultusministerielle Zulassungsvoraussetzungen gebunden.
Hierzu zählt insbesondere der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit."
Ich versteh ehrlich gesagt das Problem nicht. Zusätzliche Bildung ist immer gut und macht einen doch nicht dümmer. Selbst wenn es ,,nur" eine Auffrischung ist,
@Tommie: Ist vielleicht Wortklauberei, aber es ist durchaus möglich, dass die IHK die Prüfungen erstellt und durchführt obwohl es der Staatliche Abschluss ist. War bei mir so und das ist noch nicht lang her.
Zitatdie intellektuelle Schulung in der
methodischen Problemerkennung und im systematischen Handeln sowie die Ausprägung einer konstruktiv-kritischen und selbstkritischen Haltung zum Ziel.
q. e. d.
Hier im Einzelfall doch nachgewiesen, warum es offensichtlich NOTWENDIG ist.
Zitat von: LwPersFw am 28. Juli 2020, 06:55:52
Um Ralf zu ergänzen ...
Dies steht zwar in einer Vorschrift des Heeres ... gilt aber grundsätzlich für alle zukünftigen OffzMilFD:[/i]
Fällt denn jetzt der Stabsmanager künftig weg?
"Grundsätzlich" ist ein klassischer Weichmacher, heißt es kann Ausnahmen geben. Es gibt z.B. auch eine Verwendung, bei der die zukünftigen FDs (zumindest im Heer) am Bundessprachenamt zwischen 9 und 15 Monaten eine zweite Fremdsprache lernen statt an eine Fachschule zu gehen.