Hallo :)
Ich habe eine Frage bezüglich der Promotion an der Bundeswehr Uni als Beamtin. Ist dafür eine Bewerbung auf eine konkrete WiMi Stelle notwendig oder geht es auch zB auf dpäk? Oder eine "allgemeine", also nicht vorher konkret ausgeschriebene, WiMi Stelle.
Sehr spezifische Frage, aber vllt weiß ja jemand was. Gerne auch Erfahrungsberichte von Soldaten, die außerhalb von ausgeschriebenen WiMi Stellen promoviert haben.
VG
Entweder du machst das als WiMi - das dürfte für Beamte der Wehrverwaltung aber eher nicht klappen, denn das sind klassischer Weise Beamte auf Zeit, die eben einfach promovieren - oder du machst das völlig unabhängig vom Dienst in deiner Freizeit.
Die Promotion ist innerhalb einer Laufbahn auf einem WiMi Dienstposten ist grundsätzlich nur für Soldaten vorgesehen und da dann eben auch nur unter sehr engen Grenzen. Zudem kenne ich viele Fälle in denen die WiMi durch die ganze Arbeit, die ihnen ihr Prof. aufgeladen hat nie zum Abschluss einer Promotion gekommen sind.
Das wirst du also wohl in deiner Freizeit machen müssen.
Gruß Andi
Vielen Dank für die Antwort!
Es ist so, dass ich derzeit meinen Master Vollzeit außerhalb der Bundeswehr mache und mich dafür aus dem Beamtenverhältnis entlassen ließ. Nach dem Master soll ich zurück zur Bw, planmäßig wäre dann ja Vorbereitungsdienst hD. Ich überlege zu promovieren und mein Gedanke war dann, falls keine passende WiMi Stelle an den BW Unis zu dem Zeitpunkt frei ist, auf dpäk zu promovieren.
VG
Zitatauf dpäk zu promovieren.
Wer sollte warum aus welchen dienstlichen Gründen so einen "dpäk" konstruieren?
Ich verstehe ehrlich gesagt, das Konstrukt nicht so ganz. Wenn du dich hast entlassen lassen, dann warst du doch im gehobenen Dienst tätig. Wenn du jetzt den höheren Dienst anstrebst, dann musst du doch ganz normal das AC durchlaufen. Über Sinn einer Promotion kann man trefflich streiten, aber bei der Bundeswehr bringt sie dir meiner Meinung nach so keine Vorteile.
Was meinst du mit, dass du nach dem Master wieder zurück sollst? Ich verstehe deine Aussagen ehrlich gesagt nicht, da du geschrieben hast, das du einen Antrag auf Entlassung gestellt hast.
@F_K da zB am Forschungsthema dienstliches Interesse besteht
@Nachtmensch das ist ne Regelung aus der VV zum BBesG, unter 59.5.5 d) ist die Bedingung, dass ich nach dem Master und ggf. anschließenden Vorbereitungsdienst zurückkehre. Aber ja genau, davor war ich im gD und bin auf eigenen Wunsch entlassen worden