Moin Kameraden,
ich habe einen Antrag auf Zuerkennung einer WDB gestellt, ebenfalls auf Wiedereinstellung nach dem EinsatzWVG.
Im Rahmen des Verfahrens war ich bisher zweimal in einem Bundeswehrkrankenhaus, zur Diagnosestellung. Dabei ist von zwei Bundeswehrfachärzten u.a. eine PTBS mit Einsatzbezug festgestellt worden.
Aktuell sollte ich mich wieder in einem Bundeswehrkrankenhaus vorstellen, zur Feststellung meiner Dienstfähigkeit. So stand es im Ladungsschreiben.
Als ich mit dem Arzt gesprochen habe, war ich schockiert, denn der Auftrag lautet nicht einfach die Dienstfähigkeit zu beurteilen, sondern nochmal ein Gutachten für das Verfahren zu erstellen.
Ich soll jetzt zum dritten Mal über alle Erlebnisse und Einsatzvorkomnisse reden, Testungen durchlaufen, etc.
Das habe ich bereits zweimal im Bundeswehrkrankenhaus hinter mich gebracht, da war ich jeweils mehrere Wochen stationär.
Und jetzt kam die Bundeswehr quasi an, und wollte dass das bei einem ambulanten Termin innerhalb von einer Stunde ,,durchgekaut" wird.
Ich verliere inzwischen regelmäßig die Fassung, wenn ich über alles Reden muss und das ganze ist extrem belastend für mich.
Das geht soweit, dass ich beim ersten Aufenthalt komplett überflutet war und danach Suizid-Absichten hatte.
Deswegen bin ich sehr vorsichtig, und rede keinesfalls mehr einfach so darüber, denn ab einem gewissen Punkt bekomme ich den ,,Deckel" nicht mehr drauf.
Ich habe nach den zwei Aufenthalten Monate gebraucht, um mich wieder zu fangen und zu stabilisieren.
Deswegen bin ich gerade so erschrocken, über die Vorgehensweise im Verfahren, kein Bundeswehrfacharzt schmeißt mit der Diagnose PTBS um sich. Wieso muss ich jetzt nochmal alles zum dritten Mal durchlaufen. Der Aufenthalt im Bundeswehrkrankenhaus ist für ca 10 Tage geplant. Danach bin ich dann wieder ,,offen,,. (Ich soll stationär aufgenommen werden, denn das ging ambulant wie gesagt von meiner Gesundheit her nicht)
Ich kann jetzt nachempfinden, warum manche das nicht aushalten, es scheint mir, dass die Bundeswehr nichts aus Suiziden von traumatisierten Soldaten gelernt hat?
Ist das das normale Prozedere? Habt ihr einen Rat für mich?
Zitat von: Maik.M am 05. August 2020, 08:23:16
... Habt ihr einen Rat für mich?
Ja, hol Dir professionelle Hilfe (Psychologe z.B.) und versuche nicht das Thema in einem Internetforum abzuarbeiten.
@al Terego: ich dachte eigentlich, dass jemand antwortet, der so ein Verfahren hinter sich hat oder der damit Erfahrung hat.
Sorry, aber Du sprichst hier von Dingen, mit denen nicht zu spaßen ist, da ist "das Internet" kein guter Ratgeber.
Was noch für mich nicht nachvollziehbar ist, am Wochenende hab ich zwei Bescheide erhalten, u.a.mit der Ablehnung der WDB. (Ich lege Widerspruch ein)
Obwohl gar nicht alle Unterlagen vorliegen, die die Bundeswehr angefordert hat(das Gutachten, dass jetzt erstellt werden soll?)
Die Bundeswehr verneint alle vorgebrachten Tatsachen, das kein schädigendes Ereignis stattgefunden hat.
Gleichzeitig wurde ich aber vor einiger Zeit offiziell angefragt ob ich in einem Verfahren als Zeuge zur Verfügung stehe, und das mein Fall neu bewertet wurde.
Ich bin kein aktiver Soldat mehr, Zivil habe ich einen Antrag auf Zuerkennung eines GdB gestellt, der wurde auch genehmigt, ich habe einen GdB 50 und bin als schwerbehindert anerkannt.
Die hatten die selben Unterlagen, ärztlichen Berichte, Diagnosestellung, etc die der Bundeswehr auch vorliegen. Ein GdB 50 wird auch nicht einfach so verteilt. :(
Das schädigende Ereignis, mit Bezug zu einer dienstl. Tätigkeit, muss zweifelsfrei als Ursache für die Erkrankung anerkannt werden. Ist kein Zusammenhang zu stellen, gibt es keine WDB. Der GdB ist davon nicht abhängig und beruht auf dem Sozialgesetzbuch.
Zitat von: Maik.M am 05. August 2020, 08:23:16
Ist das das normale Prozedere? Habt ihr einen Rat für mich?
Nehmen Sie Kontakt mit den Bearbeitern bei der ZALK auf ... schildern Sie die Ereignisse ... und fragen Sie diese nach den Sachzusammenhängen.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.210.html
dort Beitrag
#212Ggf. gibt es hier Überschneidungen zwischen Verfahren WDB und Wiedereinstellung gem. EinsatzWVG.
Diese hängen zwar zusammen ... gerade aber bei PTBS
kann das Verfahren gem. EinsatzWVG vom WDB-Verfahren "entkoppelt" werden.
Deshalb hilft nur die zuständigen Bearbeiter zu fragen...
Hallo Maik,
im Bezug auf deine Beschreibung des WDB / Wiedereinstellungsverfahrens, kann ich dir meinen Verlauf darstellen.
Dabei ist denke ich immer zu beachten, dass das ganze eine sehr individuelles Verfahren ist, und viele Kleinigkeiten entscheidend sein können.
Ich selbst bin Einsatzgeschädigter aus ISAF 2007.
Ich hatte mich Anfang 2019 an einen ehemaligen Kameraden gewendet, da ich einfach nicht mehr konnte, und auch mit dem Gedanken gespielt habe mir das Leben zu nehmen.
Ich habe über Jahre versucht mit dem ganzen was damals passiert ist alleine klar zu kommen, was mir aber nicht gelungen ist. Mein Kamerad hat mir dann eine Kontaktadresse für ehemalige Soldaten mit psychischen Problemen gegeben. Ich bekam daraufhin einen Termin im BWK Berlin Mitte 2019. Bei dem Termin in Berlin wurde dann eine PTBS mit Einsatzbezug festgestellt. Weiterhin wurde mir angeraten mir unverzüglich einen Therapeuten zu suchen, und eine Therapie zu beginnen. Weiterhin Kontakt zum Sozialdienst der Bundeswehr aufzunehmen. Es wurde mir auch erklärt, dass die Möglichkeit besteht wieder in die Bundeswehr zurück zu gehen.
Nach dem Klinikaufenthalt habe ich unverzüglich Kontakt mit dem jeweiligen Sozialdienst aufgenommen. Und einen WDB Antrag sowie einen Antrag auf Wiedereinstellung in die Bundeswehr gestellt.
Ende 2019 bekam ich dann ein Schreiben mit der Aufforderung mich zur Begutachtung im BWK Berlin zu melden. Die Begutachtung dauerte etwa 2 Wochen. Ein Ergebnis wurde mir dabei nicht mitgeteilt.
Ende Dezember 2019 bekam ich dann ein Schreiben, dass die Wiedereinstellung erfolgt, und ich mich im Januar in meiner zukünftigen Dienststelle melden soll.
Jetzt bin ich seit Januar 2020 in einem Dienstverhältnis besonderer Art, und habe auch bei der Bundeswehr meine Therapie begonnen. Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die Therapie noch ein langer Weg sein wird.
Heute bin ich froh diesen Schritt gegangen zu sein, bzw. mir Hilfe gesucht zu haben.
Der zeitliche Ablauf in meinem Fall zeigt wie schnell das Verfahren gehen kann. In meinem Fall waren alle entsprechenden Unterlagen vorhanden (TIG Zettel, Zeugen, Befunde, Kommandierungen usw.)
Leider gibt es auch Kameraden die da wesentlich länger auf entsprechende Ergebnisse warten müssen. Was aber meines Erachtens nicht an den bearbeitenden Stellen, sondern den Umständen geschuldet ist, dass viele Informationen erst eingeholt werden müssen.
@JohnJJTucker: schön zu lesen, dass das Verfahren auch so wie in deinem Fall laufen kann. Ich drücke dir die Daumen, dass du langfristig wieder fit wirst.
Ich habe heute erfahren, dass ich auf Grund der zwei ablehnenden Bescheide der Bundeswehr den GdB 50 und die Schwerbehinderung verloren habe.
Im Anerkennungsbescheid von der Schwerbehinderung stand auch im Kleingedruckten, dass der Bescheid der Bundeswehr den vom Versorgungsamt ersetzt.
Habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert, wenn das Widerspruchsverfahren und das Klageverfahren gegen die Bundeswehr irgendwann abgeschlossen sind, muss ich u.U. einen neuen Antrag auf Anerkennung eines ,,Zivil-Leidens" stellen und nochmal alles durchlaufen, um einen GdB zu erhalten.
Zitat von: Maik.M am 11. August 2020, 10:48:18
Im Anerkennungsbescheid von der Schwerbehinderung stand auch im Kleingedruckten, dass der Bescheid der Bundeswehr den vom Versorgungsamt ersetzt.
Die Rechtsgrundlage dafür ist § 152 SGB IX "Feststellung der Behinderung, Ausweise"
Was hat die ZALK gesagt ?
z.B. zur Frage, warum keine Einsatzschädigung vorliegen soll ?
Die ZALK sagt dass kein Einsatzunfall vorliegt. Da von dort kein ,,Bescheid" in dem Sinne ergeht und es ein dauerhaft laufendes Verfahren ist, kann ich gegen diese ,,Einschätzung" nicht vorgehen.
Da ich nicht dienstfähig bin, hat sich die Sache mit der Wiedereinstellung nach dem EinsatzWVG auch erledigt.
Ich glaube die Bw prüft gerade ernsthaft noch, ob die mich als Reservist ranziehen können.
Ich bin nur noch sprachlos und weiß mittlerweile wirklich nicht mehr weiter.
Das mit der aberkannten Schwerbehinderung ist richtiger Mist! :(
Ich will ja nicht querschießen, aber es werden gerade bezüglich Einsatzschäden nicht leichtfertig ablehnende Bescheide erlassen.
Wir kennen die Einzelheiten Ihres Falles nicht... Deshalb kann man hier auch selten einen konkreten Rat geben...
Sie wollen ja Wiederspruch gehen die ablehnenden Bescheide einlegen.
Das Ergebnis muss halt abgewartet werden...
Was sagt denn der 2. Bescheid aus ?
Der 1. verneint die WDB... und der 2. ??
Lesen Sie auch einmal in Ruhe das Topthema...
Von Anfang bis Ende... ggf. finden Sie ja einen in Ihrem Fall nützlichen Tipp...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.0.html
Und hier noch die Definition... was als Einsatzunfall gilt :
"Ein Einsatzunfall gemäß § 63c SVG und § 31a BeamtVG liegt vor, wenn während einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Verwendung im Ausland mit vergleichbar gesteigerter Gefährdungslage ein Dienstunfall im Sinne von § 27 SVG bzw. § 31 BeamtVG eintritt. Dem Einsatzunfall gleichgestellt sind Erkrankungen oder deren Folgen und Unfälle, die auf gesundheitsschädigende oder sonst vom Inland wesentlich abweichende Verhältnisse bei einer derartigen Auslandsverwendung zurückzuführen sind. Gleichgestellt sind bei dienstlicher Verwendung im Ausland außerdem Gesund-heitsschädigungen im Zusammenhang mit einer Gefangenschaft, einer Verschleppung oder Ähnlichem."
Hallo zusammen,
ich wollte berichten, was rausgekommen ist. Ich war im Bundeswehrkrankenhaus Berlin, es wurde die gutachterliche Stellungnahme erstellt und wieder eine PTBS mit Einsatzbezug diagnostiziert.
Nach Rücksprache mit dem von mir beauftragten Rechtsanwalt habe ich jedoch etwas aus den Verfahrensakten erfahren, dass mich unglaublich wütend und fassungslos gemacht hat.
Zu meinem Schutz habe ich den RA gebeten, den Widerspruch zurück zu nehmen und die Bescheide wirksam werden zu lassen.
Ich halte dieses Verfahren gegen die Bundeswehr keinen Tag länger aus, sonst vergesse ich mich noch.
Oder springe von einer Brücke. Was da gelogen, manipuliert und frisiert wird in den Akten ist nicht mehr zum aushalten. Ich habe auch Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt tatsächlich.
Irgendwo liegt doch ein Fehler im System, wenn inzwischen 3 Bundeswehrfachärzte in zwei verschiedenen Bundeswehrkrankenhäusern eine PTBS feststellen, der Soldat mehrfach im Auslandseinsatz war.
Wenn man Formular ,,A38" (Asterix, ,,das Haus das Verrückte macht") damals nicht ausgefüllt hat hat man als Geschädigter keine Chance gegen das BAPersBw. Selbst wenn ich in einem Klageverfahren recht bekommen sollte, geht die Bw sicher immer in die nächste Instanz. Und da fehlen mir dann die Mittel, irgendwann 100000 Euro Verfahrenskosten zu tragen.
Wie bedauerlich. Aber der Rechtsstaat zeichnet sich nicht durch eine durchgehende gerechte Vorgehensweise aus, sondern durch die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und den Instanzenzug, der die jeweilige Neubewertung zulässt. Aus Trotz, Kummer, Abscheu oder Ärger sich dem nicht stellen zu wollen, ist ja eine eigene Entscheidung.
Ja moin auch, danke für den Post. Sie haben etwas vergessen: Verfahrenskosten! Ich habe keine Rechtschutzversicherung. In Deutschland muss man für ein Klageverfahren die finanziellen Mittel haben.
Und wie gesagt, was bringt die 1.Instanz wenn die Bundeswehr dann eine Ebene höher geht??
So ein Prozess ist auch eine enorme zusätzliche Belastung für einen.
Noch cooler wäre es, wenn die Bw nicht solche Verwaltungsvorschriften hätte, die gegen die eigenen Soldaten gerichtet sind.
Ja. Das Argument lasse ich teilweise gelten. Bevor Sie alles ad acta legen, lassen Sie sich über dir Prozesskostenhilfe beraten. Auch das ist Teil der Rechtsstaatlichkeit: Leuten ohne finanzielle Mittel die Klagemöglichkeit offenhalten.
Bleiben wir bitte sachlich.
- Vorschriften sind nicht "gegen" Soldaten gerichtet.
- die Verfahrenskosten trägt in aller Regel die unterliegende Partei, ist man also "sicher", braucht man keine Kosten fürchten.
- es ist ein Rechtsstaatsprinzip, dass man sich im Streitfall halt vor Gericht sieht.
- der Instanzenweg ist Teil des Rechtsstaats.
,,Trotz, Kummer, Abscheu oder Ärger" Nein,Nein,Nein,Ja
Das BAPersBw kann sich glücklich schätzen, dass ich noch so reflektiert bin, und den Widerspruch zurück ziehe, denn sonst würde das wirklich heftig für die werden.
Ich tue mir das aber nicht an, wie gesagt, ich habe eine PTBS und das allein reicht schon als Belastung. Ich habe auch das Problem das ich inzwischen eine ziemlich kurze Zündschnur habe und leicht aus der Haut fahre.
Falls ihr irgendwann lest das das BAPersBw-Gebäude mit rohen Eiern beworfen wird oder wurde, dann bin ich das.
Sachbeschädigung ist zu Recht eine Straftat.
Klar ist das eine Straftat. Dem Richter kann ich dann ja mal erzählen, wieso ich mit Eiern geworfen habe. Ohne Grund macht das ja kein Soldat. Der kann dann ja auch mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache halten, wieso ich Strafanzeige gestellt habe.
Schade. Ich ermutige alle unterstellten Soldaten bei empfundener ungerechter Behandlung stets den Beschwerde- und/oder Klageweg zu beschreiten und stehe als DV da natürlich auch helfend zur Seite. Und in nicht wenigen Fällen unterlag die beklagte Bundesrepublik Deutschland. Und in den weit überwiegenden Fällen, in denen es zu einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht kam, wurde die nächste Instanz nicht angerufen; da die jeweilige Institution spätestens dann begriffen hat, dass wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Aber sei es drum. Ich wünsche dem TE für seinen weiteren Lebensweg alles Gute!! Zudem hoffe ich auf eine vollständige Heilung; aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine PTBS kein Zuckerschlecken ist (Was den meisten Usern hier auch klar sein dürfte).
@ MaikM:
So "ein Grund" wird wohl kaum als Rechtfertigung / Entschuldigung für vorsätzliche Sachbeschädigung nutzbar sein.
@ Andi:
Eben.
Zitat von: MaikM am 16. Dezember 2020, 11:19:44
Hallo zusammen,
ich wollte berichten, was rausgekommen ist. Ich war im Bundeswehrkrankenhaus Berlin, es wurde die gutachterliche Stellungnahme erstellt und wieder eine PTBS mit Einsatzbezug diagnostiziert.
Nach Rücksprache mit dem von mir beauftragten Rechtsanwalt habe ich jedoch etwas aus den Verfahrensakten erfahren, dass mich unglaublich wütend und fassungslos gemacht hat.
Zu meinem Schutz habe ich den RA gebeten, den Widerspruch zurück zu nehmen und die Bescheide wirksam werden zu lassen.
Ich halte dieses Verfahren gegen die Bundeswehr keinen Tag länger aus, sonst vergesse ich mich noch.
Oder springe von einer Brücke. Was da gelogen, manipuliert und frisiert wird in den Akten ist nicht mehr zum aushalten. Ich habe auch Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt tatsächlich.
Irgendwo liegt doch ein Fehler im System, wenn inzwischen 3 Bundeswehrfachärzte in zwei verschiedenen Bundeswehrkrankenhäusern eine PTBS feststellen, der Soldat mehrfach im Auslandseinsatz war.
Wenn man Formular ,,A38" (Asterix, ,,das Haus das Verrückte macht") damals nicht ausgefüllt hat hat man als Geschädigter keine Chance gegen das BAPersBw. Selbst wenn ich in einem Klageverfahren recht bekommen sollte, geht die Bw sicher immer in die nächste Instanz. Und da fehlen mir dann die Mittel, irgendwann 100000 Euro Verfahrenskosten zu tragen.
Was haben Sie denn aus der Verfahrensakte erfahren, was Sie so wütend macht?
Eine WDB liegt in der Regel vor, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und einem schädigenden Tatbestand im Sinne §81 SVG zumindest gegeben ist.
D.H., die Verwaltung ermittelt zumV von Ihnen angegeben Tatbestand. Kann dieser nachgewiesen werden und es besteht ein Zusammenhang zu Ihrer PTBS, dann liegt in der Regel eine WDB vor.
Scheinbar besteht bei Ihnen ein Problem über die Beweisführung des Tatbestandes, die Gesundheitsstörung ist ja scheinbar durch mehrere BwGutachten nachgewiesen. Hier gilt es dann anzusetzen und den Tatbestand nachzuweisen. Wenn Sie sich im Recht fühlen, dann kann ich Sie nur ermuntern den Rechtsweg zu bestreiten. In mehreren Fällen wurde erst hier zu Gunsten des Soldaten entschieden.
Wie bereits erwähnt, habe ich keine Ressourcen mehr, um weiterhin einen Kampf gegen Windmühlen zu führen. Ich gehe auf dem Zahnfleisch und entweder hätte die Bw dann den ersten Amoklauf seit langer Zeit oder ich springe von einer Brücke. Da ich noch einigermaßen klar im Kopf bin, gebe ich an diesem Punkt auf und kämpfe nicht mehr weiter.
Ich muss mich darauf konzentrieren wieder mein Leben in den Griff zu bekommen und arbeitsfähig zu werden.
Wenn ich mit meinen Hunden im Wald spazieren gehe, habe ich ein 18 cm Tauchermesser an meinem rechten Unterschenkel dabei, dazu Elektroschocker, Pfefferspray und so einen Alarmpiepser. +Handy. Wenn mir auf freiem Feld ein einzelner Spaziergänger entgegen kommt bekomme ich Panik und mache mich unterbewusst kampfbereit. Mein Herz schlägt mir bis zum Hals! Ich nehme starke Medikamente und trotzdem ist jeder Gang mit den Hunden eine unglaubliche Überwindung!
Ich bin inzwischen trockener Alkoholiker.
Es ist die absolute Hölle auf Erden und was ich aus den Akten erfahren habe ist, dass jemand eine unwahre Aussage gemacht hat, die man mit vorhandenen Unterlagen der Bundeswehr sogar wiederlegen kann. Aber diese Mühe macht sich da im BAPersBW anscheinend niemand. Dabei wäre es ein leichtes dass ein Austausch über Unterlagen zwischen den verschiedenen Stellen stattfindet. Das interessiert aber keinen Sachbearbeiter dort anscheinend und die handeln nur bis zum Ende ihres Schreibtisches.
Du hast doch einen Anwalt? Der soll sich am besten erstmal drum kümmern was die Widersprüche und den Papierkram angeht.
Hast du einen Krisenplan? Also jemanden den du anrufen kannst oder wo du hin kannst, wenn es dir schlecht geht?
... @MaikM , das mit Deinen Hunden finde ich ganz prima!! Mein Hund gibt mir auch stets Kraft und Sicherheit. Es ist schon bemerkenswert, was die Vierbeiner alles Positives mit der Psyche bewirken können.
... das mit den Waffen und Eiern vergiss bitte! Davon wirst Du keinesfalls gesund.
... Womit wir beim Thema Hilfe wären. Hast Du einen kompetenten Arzt oder Therapeuten an Deiner Seite? Ich denke, Du benötigst entsprechende Hilfe - zeitnah und auch sedierende Medi.
... Wie von meinen Vorrednern bereits erwähnt, stehen die Chancen in einem Rechtsstreit gut für Dich - wir sind nämlich keine Bananenrepublik (auch wenn der Eindruck regelmäßig entsteht). PKH ist eine wirklich gute Sache, denn nicht zuletzt wird bei der Bewilligung bereits geprüft, ob Dein Ansinnen rechtens und sinnhaft ist.
... Im Übrigen ist RA nicht gleich RA. Sind alles nur Menschen. Jedoch gibt es für den Sektor Soziales Entschädigungsrecht echte Profis - und die braucht man auch! Aus meiner Erfahrung heraus ist alles andere Verschwendung von Resourcen.
... Jetzt Kopf hoch - Du bist damit nicht allein in der BRD !!!