Guten Tag,
ich bin vor kurzem in eine andere Einheit gewechselt und benötige Zwecks Stundenabbau Infos, wie ich das zu beantragen habe.
Bisher war es so, dass ich keine Zeitliche Einschränkung habe, bis wann ich einen Urlaubsschein abgeben muss.
In der alten Einheit war das zu jeder Zeit möglich, wenn man für den Zug-Führer abkömmlich ist.
In der neuen Einheit muss man den Stundenabbau 3 Tage vorher beantragen. Unter 5 Stunden kann man ohne Urlaubsschein nehmen, in dem man sich in ein Stunden ich einträgt.
Was sagt denn die Vorschrift dazu aus?
Zitat... Was sagt denn die Vorschrift dazu aus? ...
Nichts. Das wird überall anders gehandhabt. Manche machen das mit Urlaubsantrag, andere haben selber Vordrucke entwickelt.
Hallo Nachschieber,
wie der Klaus schon sagt, wird das intern geregelt. Ich wüsste da jetzt nichts v. einer "Vorschrift" wie das gehandhabt werden muss.
Bei uns musst du z.B. immer einen Antrag ausfüllen, egal ob du nur eine oder mehrere Stunden nehmen möchtest. Dieser Antrag muss auch mind. 3 Tage vor dem gewünschten Zeitraum eingegangen sein. In Notfällen und wenn es mal was unvorsehbares gibt, sagt der Chef aber auch nicht Nein, wenn es kurzfristiger ist.
"Unter 5 Stunden kann man ohne Urlaubsschein nehmen, in dem man sich in ein Stunden ich einträgt." ??? Wo trägst Du das ein??? Nur zum Verständnis...Stundenbuch??? Werden diese Std. denn in der Stärke (als Dienstbefreiung) bzw. am Ende des Monats im AZE festgehalten, so das man feststellen kann wie viele Stunden der Soldat tatsächlich noch über hat oder halt nicht, also im Minus ist?