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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: mik90 am 27. August 2020, 19:57:39

Titel: SAZ2 nach FWD23
Beitrag von: mik90 am 27. August 2020, 19:57:39
Guten Abend!
Ich bin derzeit FWD23 im Stabsdienst. Da ich täglich normalerweise nicht wirklich viel zu tun habe und mein Vorgesetzter meinte dass ich mir weitere Beschäftigung suchen sollte, habe ich ein Fernstudium begonnen. Derzeit bin ich im 3. Semester, mein FWD läuft jedoch relativ bald aus. Nun würde ich dieses "entspannte" Dienstverhältnis natürlich gerne beibehalten und überlege mich daher weitere 2 Jahre zu verpflichten. Daher meine Frage: Ist SAZ2 heute überhaupt noch üblich? Und wenn nein, was wären evtl alternativen?

Vielen Dank im voraus!
Titel: Antw:SAZ2 nach FWD23
Beitrag von: Ralf am 27. August 2020, 20:21:16
Das wäre dann SaZ 4, denn die Zeit des FWDL wird einbezogen. Die Frage musst du deinen Chef stellen, denn pauschal lässt sich das nicht beantworten: es ist von einem Dienstposten (nur weil du FWDL bist heißt das nämlich nicht, dass du auch auf einem Dienstposten geführt bist, auf dem man SaZ werden kann), von der Verwendung und auch von der Teilstreitkraft abhängig.
Titel: Antw:SAZ2 nach FWD23
Beitrag von: IcemanLw am 27. August 2020, 23:51:02
Ich meine es gibt keine Einschränkungen wie oft man FWD machen kann und die 23 Monate sind nur die Begrenzung der Dauer am Stück.
Titel: Antw:SAZ2 nach FWD23
Beitrag von: Ralf am 28. August 2020, 05:04:29
Zitat von: IcemanLw am 27. August 2020, 23:51:02
Ich meine es gibt keine Einschränkungen wie oft man FWD machen kann und die 23 Monate sind nur die Begrenzung der Dauer am Stück.
War aber nicht die Frage und unterliegt anderen Rahmenbedingungen: denn das beinhaltet auch immer eine Entlassung und Wiedereinstellung inkl. eines dazwischenliegenden mehrmonatigen Zeitraumes. Auch wenn es theoretisch möglich ist, wird das nur in Ausnahmefällen gemacht, da es ja für längere Verwendungen den Status SaZ gibt.
Titel: Antw:SAZ2 nach FWD23
Beitrag von: BSG1966 am 28. August 2020, 11:29:54
Zitat von: IcemanLw am 27. August 2020, 23:51:02
Ich meine es gibt keine Einschränkungen wie oft man FWD machen kann und die 23 Monate sind nur die Begrenzung der Dauer am Stück.

Da man keinen Anspruch auf Einstellung hat gibt es sehr wohl ne Einschränkung.
Titel: Antw:SAZ2 nach FWD23
Beitrag von: Al Terego am 28. August 2020, 11:46:40
Ich hoffe, dass bei einer Verlängerung auf SaZ 4 die Vorgesetzten des TE dann aber auch eine vernünftige Aufgabe für ihn haben, damit er auch auf seinem DP ausgelastet ist.
Titel: Antw:SAZ2 nach FWD23
Beitrag von: F_K am 28. August 2020, 12:22:43
Je nach TSK sind die Mindestverpflichtungszeiten bis 12 Jahre ...

Also: S1 fragen, was örtlich möglich ist.
Titel: Antw:SAZ2 nach FWD23
Beitrag von: Löwe von Eutin am 28. August 2020, 15:18:51
Vlt. würde ja auch eine Anschlusswehrübung/ Anschlussreservedienstleistung in Frage kommen.