Ich wollte mal Fragen ob es generell Standorte gibt, mit Ladesäulen oder alternativen für das Aufladen von privat PKW.
Es gibt ein paar Kasernen mit Ladesäulen aber die Regel ist es nicht.
Gibt aber in einigen Kasernen die Möglichkeit sein Elektroauto zu laden.
Aber dann hast du ggf nur 230V/16A anliegen.
Meiner Kenntnis nach sind diese nur für Dienst-Kfz.
Nein, es können auch PrivatKfz geladen werden gegen Kostenerstattung. Dazu gibt es eine eindeutige Erlasslage BMVg IUD. Habe ich selbst 3 Jahre lang gemacht.
In einer Kaserne in Hannover gibt es eine Ladestation die regelmässig für private Fahrzeuge genutzt werden kann. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, "normalen" 230 V Strom zu nutzen. Nähers dazu wird über die zuständigen KasKdt geregelt.
ZitatDazu gibt es eine eindeutige Erlasslage BMVg IUD. Habe ich selbst 3 Jahre lang gemacht.
Richtig.
Zur Ergänzung
Zitat von: LwPersFw am 30. August 2016, 09:25:44
Ohne Genehmigung geht es nicht ... wer es ungenehmigt tut... :
"Ohne Rechtsfehler ist das Truppendienstgericht auch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beschwerdeführer mit dem durch das Truppendienstgericht für den Senat bindend festgestellten Sachverhalt ein Dienstvergehen gem. § 23 Abs. 1 SG begangen hat. In dem er für die Aufladung seines privaten Kraftfahrzeugs ohne Genehmigung Strom in der Kaserne entnommen hat, hat er unerlaubt das Vermögen des Dienstherrn zumindest gefährdet und damit seine Pflicht zum treuen Dienen gemäß § 7 SG verletzt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen, d.h. alles zu unterlassen, was im weitesten Sinne das Vermögen des Dienstherrn schädigen oder auch nur gefährden könnte.
Auf das Vorliegen der mit der Beschwerdebegründung bestrittenen Bereicherungsabsicht kommt es dabei nicht an."
Folge : Disziplinarbuße von 200 €, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde
ABER ... es geht mit Genehmigung:
Wie ? >> durch einen Mitbenutzungsvertrag zwischen Soldat und BwDLZ
Wer also Genaues wissen will ... zum für die Liegenschaft zuständigen BwDLZ gehen und beraten lassen.
Zitat von: LwPersFw am 29. August 2020, 09:08:55
Zur Ergänzung
Zitat von: LwPersFw am 30. August 2016, 09:25:44
Ohne Genehmigung geht es nicht ... wer es ungenehmigt tut... :
"Ohne Rechtsfehler ist das Truppendienstgericht auch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beschwerdeführer mit dem durch das Truppendienstgericht für den Senat bindend festgestellten Sachverhalt ein Dienstvergehen gem. § 23 Abs. 1 SG begangen hat. In dem er für die Aufladung seines privaten Kraftfahrzeugs ohne Genehmigung Strom in der Kaserne entnommen hat, hat er unerlaubt das Vermögen des Dienstherrn zumindest gefährdet und damit seine Pflicht zum treuen Dienen gemäß § 7 SG verletzt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen, d.h. alles zu unterlassen, was im weitesten Sinne das Vermögen des Dienstherrn schädigen oder auch nur gefährden könnte.
Auf das Vorliegen der mit der Beschwerdebegründung bestrittenen Bereicherungsabsicht kommt es dabei nicht an."
Folge : Disziplinarbuße von 200 €, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde
ABER ... es geht mit Genehmigung:
Wie ? >> durch einen Mitbenutzungsvertrag zwischen Soldat und BwDLZ
Wer also Genaues wissen will ... zum für die Liegenschaft zuständigen BwDLZ gehen und beraten lassen.
Schon kurios, wie jemand offenbar auf die Idee kommen kann, sein Kfz ohne Genehmigung kostenlos über die Bürosteckdose (o.Ä.) zu laden.
Naja, hilft wenigstens die Auslastung der Gerichte hoch zu halten ^^
Das geringe Unrechtsbewusstsein im Bezug auf diese Ladevorgänge von privaten Fahrzeugen hängt sicher auch damit zusammen, dass es "nur" Strom ist, mit dem man ja seit vielen Jahren auf Kosten des Dienstherren ja schließlich auch das private Mobiltelefon lädt und sich den Kaffee kocht. Allerdings würde keiner auf die Idee kommen, das herkömmliche Privat-Kfz auf Kosten des Dienstherren zu betanken - auch wenn es schon Einzelfälle diesbezüglich gab.