Ein Soldat wird in eine neue Einheit versetzt in der keine Kapazitäten zur dauerhaften Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung stehen, in der ehemaligen Stammeinheit war dies der Fall und es wurde auf Antrag und gegen Entgeld eine Stube bewohnt.
Eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor, das 25te Lebensjahr wurde vollendet.
Der Soldat gibt an keinerlei Absicht zu haben sich eine eigene Mietwohnung zu suchen, er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.
Kann dem Soldaten befohlen werden sich um eine eigene Wohnung zu bemühen und wie kann er sanktioniert werden, sollte er diesem nicht nachkommen?
Womit begründet derjenige denn seinen Anspruch auf eine Unterkunft? (Quelle)
Zitat von: HubschrauBär am 29. August 2020, 16:45:45
Womit begründet derjenige denn seinen Anspruch auf eine Unterkunft? (Quelle)
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:39:10
er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.
Sie haben kein Anrecht auf eine Unterkunft. Für die bundesweite Versetzung steht Ihnen ja dann Trennungsgeld zu, Sie können kostenlos Bahn fahren,
Wochenendpendeln wie zigtausende andere Soldaten oder einfach an den Standort ziehen. Wenn Ihnen das nicht passt, haben Sie leider schlicht und ergreifend Pech gehabt.
Ein deutliches Anzeichen für charakterliche Nichteignung zum Soldatenberuf.
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:53:18
Zitat von: HubschrauBär am 29. August 2020, 16:45:45
Womit begründet derjenige denn seinen Anspruch auf eine Unterkunft? (Quelle)
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:39:10
er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.
Meine Frage zielte auf eine Rechtsgrundlage ab, nicht auf die persönlichen Ansichten des Soldaten.
Diese Grundlage gibt es nunmal hier nicht.
Wäre natürlich "nice", wenn man sich bei dem vergleichsweise guten Geld nichtmal um Miete, Strom, Wasser, Abfall,... kümmern müsste wie der Rest des Volks
Dieses "Problem" wird sich immer und immer wieder ergeben, wenn Ü25-Soldaten im Bundesgebiet versetzt werden. Das Gehalt des Soldaten ist ausreichend, um auch in Gegenden mit teuren Wohnräumen sich eine entsprechende Bleibe anzumieten. Wie schaffen es unzählige Pendler, Studenten usw. sich am Ort ihrer Beschäftigung eine Behausung zu suchen, deren Einkommen regelmäßig geringer als das eines Soldaten ist? Möblierte Zimmer oder kleine Wohnungen lassen sich überall finden, wo täglich dann auch mehr oder weniger lange Wege von/zur Dienststelle entstehen. Allerdings muss sich jeder im Klaren darüber sein, dass er auch ein Mindestmaß an Mobilität und Flexibilität als Soldat an den Tag legen muss.
Wer das nicht kann bzw. nicht will, hat sich für den falschen Beruf entschieden und wäre auf dem zivilen Arbeitsmarkt besser aufgehoben.
Zitat von: Pericranium am 29. August 2020, 17:01:13
Sie haben kein Anrecht auf eine Unterkunft.
Es geht nicht um mich, sondern um einen mir unterstellten Soldaten.
Zitat von: Pericranium am 29. August 2020, 17:01:13
Für die bundesweite Versetzung steht Ihnen ja dann Trennungsgeld zu,
Es steht kein Trennungsgeld zu, da
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:39:10
Eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor, das 25te Lebensjahr wurde vollendet.
Zitat von: Pericranium am 29. August 2020, 17:01:13
Sie können kostenlos Bahn fahren,
Wochenendpendeln wie zigtausende andere Soldaten
Es besteht keinerlei Absicht zu pendeln, sondern am Wochenende in der Kaserne zu verbleiben.
Zitat von: HubschrauBär am 29. August 2020, 17:09:39
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:53:18
Zitat von: HubschrauBär am 29. August 2020, 16:45:45
Womit begründet derjenige denn seinen Anspruch auf eine Unterkunft? (Quelle)
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 16:39:10
er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen.
Meine Frage zielte auf eine Rechtsgrundlage ab, nicht auf die persönlichen Ansichten des Soldaten.
Diese Grundlage gibt es nunmal hier nicht.
Das wird auch von niemandem bestritten, aber was hat dies konkret zur folge?
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 17:18:31
Das wird auch von niemandem bestritten, aber was hat dies konkret zur folge?
Dies hat zur Folge, dass der Soldat kein Anrecht auf eine Unterkunft hat.
Er kann gerne übers Wochenende in der Kaserne bleiben, aber dann muss er halt auf der Toilette schlafen oder gar nicht,
aber eine Stube/Unterkunft steht ihm einfach nicht zu.
Auch unter der Woche hat er keinen Anspruch auf eine Kasernenunterkunft. Ich habe solche Fälle schon seit über 10 Jahren durchexerziert.
Wenn dem Soldaten das nicht gefällt kann er sich ja gerne beschweren, dann bekommt er einen rechtsverbindlichen Bescheid, gegen den er weitere Beschwerde und ggf. Klage bis zum Bundesverwaltungsgericht führen kann. Dann hat er zwar immer noch keinen Anspruch auf Unterkunft, aber er ist den einen oder anderen Euro los.
Bleibt zu hoffen, dass man dem Soldaten auch gar nicht erst eine "Übergangslösung" anbietet... Sonst kann sich der KasKdt oder DV noch darum kümmern, wie man ihn wieder raus bekommt ^^
Räumungsklage, Zwangsräumung durch die Feldjäger, OvWa?
Zum Glück ist der Sommer erstmal ein, dann erübrigt sich auch das Übernachten im Kfz
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 17:18:31
Es geht nicht um mich, sondern um einen mir unterstellten Soldaten.
[...]
Eine anerkannte Wohnung liegt nicht vor, das 25te Lebensjahr wurde vollendet.
Dann sagen Sie ihm doch, er ist alt genug, sich eine Wohnung zu suchen. Aus der Bereitschaft sich versetzen zu lassen erwächst kein Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft. Was seine Absichten sind (pendeln oder nicht) ist seine Privatangelegenheit.
Zitat
Kann dem Soldaten befohlen werden sich um eine eigene Wohnung zu bemühen und wie kann er sanktioniert werden, sollte er diesem nicht nachkommen?
Wozu? Vollendete Tatsachen. Er will ne Stube - kriegt er nicht. Irgendwo muss er halt schlafen/essen/kacken.
Der Soldat muss ja auch irgendwo gemeldet sein, beziehungsweise eine Anschrift für Post angegeben haben.
Halten wir fest:
Der Bezug einer Wohnung kann nicht befohlen werden.
Der Soldat kann / darf auchbin einem Hotel o. Ä. wohnen, dass sind persönliche Entscheidungen.
"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 18 Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung
Der Soldat ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen..."
Da diese Bedingung nicht gegeben ist ... und auch nicht geben wird ... bezogen auf die neue Stammeinheit ...
... ist es ... wie hier schon mehrfach genannt ... die reine private Entscheidung des Soldaten, seine dauerhafte Unterbringung zu regeln.
Und bei einem Ledigen, Ü25, ohne berücksichtigungsfähige Wohnung ... mit einem mindest-Netto von aktuell 1.982,70 € (A3/EF1/LStKl 1) ... hält sich mein Mitleid auch in deutlichen Grenzen... ::) :'(
Ein Soldat ohne festen Wohnsitz könnte auf lange Sicht seiner Pflicht zur Gesunderhaltung nicht vollumfänglich nachkommen. Eventuell kann man da disziplinar ansetzen.
Ist er vielleicht überschuldet? Dickes Auto? Ggf. einschalten entsprechender Stellen des Sozialdienstes.
In diesem Thread wurde schon zu genüge festgestellt, dass dem TE offensichtlich keine Gemeinschaftsunterkungt zusteht.
Ich kann aber gut nachvollziehen, dass der TE mit Hinblick auf mögliche (ggf. zeitnahe) Versetzungen an seinem neuen Standort sich nicht großartig niederlassen will.
Daher kann ich Ihnen folgendes empfehlen:
1- Üblicherweise gibt es an Standorten durch das BwDLZ gesteuert eine "Wohnungsfürsorge", d.h. es wird eine Liste geführt von Wohnobjekten in der Region, bei denen die Eigentümer an Soldaten vermieten wollen. Bei meinem Standort werden dort auch recht viele möbelierte Apartments/ WG-Zimmer gelistet - das spart Ihnen vielleicht Geld und Sie bleiben mobil. Fragen Sie nach, wo Sie sie diese Liste erhalten können.
2- Fragen Sie mal bei Hotels in der Umgebung an - Die können bei einer "Langzeitmiete" preislich ganz akzeptabel sein. Und dann müssen Sie auch nicht putzen ;)
3- Fragen Sie mal bei der bei Ihrem Standort zuständigen Stelle für die Unterkünfte nach, was der so an Optionen kennt. Bei mir am Standort ist das das UstgPers StoÄ.
Sie sind nicht der einzige Soldat, der Ihre Problematik hat und da wird man Ihnen sicher standortspezifische Tipps geben können.
Und bevor Sie obdachlos werden, empfehle ich natürlich sich mit dem Sozialdienst in Verbindung zu setzen.
Was für Probleme denn? Er will sich keine Wohnung nehmen. Da hilft der Sozialdienst auch nicht.
Zitat... 3- Fragen Sie mal bei der bei Ihrem Standort zuständigen Stelle für die Unterkünfte nach, was der so an Optionen kennt. Bei mir am Standort ist das das UstgPers StoÄ. ...
Das wird der Soldat vermutlich getan haben, sonst wüsste er ja nicht, dass es keine freien Unterkunftskapazitäten in der Liegenschaft bzw. am Standort gibt. Und das UstgPers kann sich Unterkünfte auch nicht aus den Rippen schneiden.
Ich vermute mal der TE hat hier einen kleinen Testballon steigen lassen um herauszufinden, ob es nicht vielleicht doch ein Schlupfloch gibt, mit dem er die Gestellung einer dienstlichen Unterkunft "erzwingen" kann.
Zitat von: Andi8111 am 30. August 2020, 17:12:06
Was für Probleme denn? Er will sich keine Wohnung nehmen. Da hilft der Sozialdienst auch nicht.
Naja, dass es am Standort eine Stubenknappheit gibt, kann man schon als "Problem" bezeichen - auch wenn die Bundeswehr hier nicht handeln muss und die Problemlösung dem einzelnen Soldaten obliegt.
Und der Sozialdienst hilft auch bei Problemen, die komplett eigenverschuldet sind - natürlich wird das nicht auf die Wunschlösung des Soldaten herauslaufen.
Ich denke schon, das falls er es tatsächlich drauf ankommen lässt, und da ohne Unterkunftperspektive blauäugig anreist von deren Hotline (?) kein "nicht zuständig" hören wird. Die Bundeswehr hat einen hohen Fürsorgeanspruch und wenn die neue Situation "Wohnungssuche" ihn überfordert dann wird man da auch Hilfestellung geben können.
Mir ist noch ein 4- eingefallen: ggf. könnte der TE die erste Zeit am Standort überbrücken, in dem er sich auf alles an Lehrgängen bucht, was er für seine Tätigkeit am neuen Standort braucht. Wenn er das mit Urlaubsabbau kombiniert, geht auch erstmal Zeit rum.
Vor einer Versetzung hat man doch heutzutage genug Zeit, um sich um eine adäquate Unterkunft zu kümmern.
Damit dürfte das Problem doch selbstgemacht sein.
Das ,,Problem"
ist selbstverschuldet. Ich zitiere zur Erinnerung aus dem Eingangspost:
Zitat... Der Soldat gibt an keinerlei Absicht zu haben sich eine eigene Mietwohnung zu suchen, er sieht durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen. ...
Kann man nicht ganz einfach die Reißleine ziehen und rausschmeißen?
Stichwort Charakterliche Nichteignung ist ja schon gefallen.
Was mir noch eingefallen ist. Die Dackelgarage zählt doch noch zur Grundausstattung oder? ;D
Zitat von: Anon83393 am 30. August 2020, 16:58:53
... möbelierte Apartments/ WG-Zimmer ...
Und wozu braucht er dafür ... so er denn dies will ... den ganzen von Ihnen genannten Aufwand?
Normale Versetzungen sind heutzutage Monate vorher bekannt...
Da wird ein Erwachsener es doch wohl hinbekommen, sich z.B. ein möbliertes Zimmer zu mieten, wenn er nicht mehr braucht, oder will.
Zitatin dem er sich auf alles an Lehrgängen bucht
Das entscheidet nicht er...
Und kein vernünftiger Chef schickt Soldaten "sinnlos" auf Lehrgänge...schon gar nicht in so einem Fall...
Aber wir drehen uns im Kreis.
Er hat keinen Anspruch.
Bei seinem Verdienst greift auch keine Fürsorgepflicht.
Und ja ... der Dienstherr kann ihn "vor die Tür setzen"...
Dann muss er eben erst mal ins nächste Hotel... wenn er das selbst provoziert. ::)
Zitat von: Anon83393 am 30. August 2020, 17:50:39
ggf. könnte der TE
Der TE ist (nach eigenen Angaben) der Vorgesetzte des betreffenden Soldaten.
Zitat von: Anon83393 am 30. August 2020, 16:58:53...Ich kann aber gut nachvollziehen, dass der TE mit Hinblick auf mögliche (ggf. zeitnahe) Versetzungen an seinem neuen Standort sich nicht großartig niederlassen will....
Die Situation besteht ja schon seit vielen Jahren, dass Unterkünfte selbst für U25 knapp sind und ist nicht plötzlich und unerwartet entstanden. Dem betroffenen Soldaten war dieser Umstand somit bereits zum Zeitpunkt seiner Verpflichtung bekannt.
Dann fragt man sich, was den betroffenen Soldaten dazu bewogen hat, sich zu verpflichten und damit im gesamten Bundesgebiet einsetzbar zu sein. Natürlich ist es bequemer, wenn man in der Nähe der eigenen oder der elterlichen Wohnung auch Dienst verrichtet oder weiß, dass man längerfristig an einen Standort bleibt und entsprechende Planungssicherheit hat, so dass eine Wohnung auch "richtig" eingerichtet und bewohnt werden kann und nicht nur als Aufstellort für eine Bettstelle und zur Aufbewahrung der Reisetasche dient. Aber das sind Angelegenheiten, die nicht in den Verantwortungsbereich des Dienstherren fallen und sondern ausschließlich das Privatvergnügen der Kameraden sind.
Wenn der Soldat meint, "irgendwo" nächtigen zu müssen, kann man davon ausgehen, dass der damit längerfristig nicht ausreichend ausgeruht zum Dienst erscheint und ihm auch die Körperpflege und Reinigung seiner Bekleidung nicht im notwendigen Umfang möglich ist.
Wenn ein erwachsener Mensch mit über 25 Jahren nicht in der Lage ist, elementare Dinge des täglichen Lebens selber zu organisieren, wäre in der Tat eine Form der charakterlichen Nichteignung zu erkennen, die einen Verbleib im Dienstbetrieb längerfristig nicht zweckdienlich erscheinen läßt.
Man muss sich auch vorstellen, wie das ganze von der Öffentlichkeit wahrgenommen würde, wenn ein Soldat einen auf obdachlos macht, nur weil er seinen Willen nicht durchsetzen kann, eine preiswerte Stube in der Kaserne zu bekommen, sondern sich etwas anzumieten.
Ganz ehrlich, für mich ließt sich die Problem Beschreibung im ersten Post folgendermaßen:
Der Proband hat keinerlei eigene Unterkunftsmöglichkeit und hat in den letzten Jahren, seit er bei der Bundeswehr ist, immer in der dienstlich zur Verfügung gestellten Unterkunft gewohnt. War bisher wohl auch kein Problem, da in den bisherigen Standorten genügend Kapazitäten auch für Ü25 vorhanden waren.
Das schließe ich aus dieser Aussage des TE:
Zitat von: gaaaaaaaast am 29. August 2020, 17:18:31
Es besteht keinerlei Absicht zu pendeln, sondern am Wochenende in der Kaserne zu verbleiben.
Vielleicht sollte man das Problem mal von der Seite aus betrachten.
ZitatVielleicht sollte man das Problem mal von der Seite aus betrachten.
Was meinst du damit? Wenn der Soldat bisher Glück hatte eine Bude zu bekommen kann er daraus keinen Anspruch ableiten.
Ich kann ja nur von Hannover berichten. Auch hier bekommt man in der Regel als Ü25 keine Bude mehr. Allerdings gibt es immer eine Möglichkeit jemanden für eine Zeit X unterzubringen.
Vorausgesetzt man kennt alle Umstände und Hintergründe. Das scheint mir in dem Fall des TE nicht gegeben.
Zitat von: JensMP79 am 31. August 2020, 08:28:07
Was meinst du damit? Wenn der Soldat bisher Glück hatte eine Bude zu bekommen kann er daraus keinen Anspruch ableiten
Natürlich kann er daraus keinen Anspruch ableiten.
Ich wollte nur auf den Umstand hinweisen, das die Möglichkeit besteht, dass der Soldat gar keine eigene Wohnung hat und man deshalb das Problem eventuell auch mal von einer anderen Seite angehen könnte.
Die meisten Beiträge lasen sich bisher so, als wenn der Soldat keine weitere zusätzliche Wohnung/Zimmer außerhalb einer dienstlich gestellten Unterkunft beziehen will. Was ist aber, wenn er tatsächlich keinerlei eigene Unterkunft hat und auch keine Verwandten oder Freunde hat, bei denen er zumindest zeitweise unterkommen könnte.
Wären das nicht auch mal Aspekte, die man betrachten müsste, als fürsorglicher Vorgesetzter? Odre spielt auch der Finanzielle Aspekt eine Rolle? Überschuldung?
Aber ohne konkretere Angaben du dem Fall werden wir hir wohl weiter im Nebel stochern.
Ahhhh jetzt ;)
Ja, sehe ich genau so. Deswegen
ZitatVorausgesetzt man kennt alle Umstände und Hintergründe. Das scheint mir in dem Fall des TE nicht gegeben.
Zu dem Thema mal ne andere Frage:
Ich starte im Oktober die Grundausbildung und bleibe für die darauffolgende 3-jährige Feldwebelausbildung am gleichen Standort (klar, Lehrgänge in der ganzen BRD währenddessen). Da ich Ü25 bin wird es nach der Grundausbildung also auf ne eigene Wohnung in Standortnähe hinaus laufen. Nun denke ich, dass die Wohnungssuche während der Grundausbildung recht schwierig werden könnte, hat da jemand Erfahrungen gesammelt?
Na wie wäre es denn, wenn Sie sich jetzt schon darum kümmern? ::)
Das ist nicht ganz so einfach, da ich über 600km entfernt wohne, noch arbeite und die Wochenenden für das Ausräumen der aktuellen Wohnung nutze. Ich habe auch bereits nach Wohnungen gesucht, die aktuellen Inserate sehen aber Bezugsdaten bis spätestens November/Dezember diesen Jahres vor.
Es ist nie einfach.... ;)
Aber falls es Ihnen hilft, es steht Ihnen während der Lehrgänge eine Unterkunft zu.
Zitat von: RMS92 am 31. August 2020, 12:15:52
Das ist nicht ganz so einfach, da ich über 600km entfernt wohne, noch arbeite und die Wochenenden für das Ausräumen der aktuellen Wohnung nutze. Ich habe auch bereits nach Wohnungen gesucht, die aktuellen Inserate sehen aber Bezugsdaten bis spätestens November/Dezember diesen Jahres vor.
Vielleicht gibt es am Standort ja Unterkunftsmöglichkeiten bzw. wenn nicht, ggf. für die ersten paar Tage, so dass man Möglichkeiten zum Suchen hat. Einfach mal in der zukünftigen Einheiit anrufen und den Spieß fragen.
Die Überlegung hatte ich auch, für kurze Zeit in der Kaserne wohnen, bis ne Wohnung gefunden ist. Ich ruf mal den Standort an, danke für den Tipp.
@JensMP79: Das mir während der Lehrgänge eine Unterkunft zusteht war klar und die nehmen auch den Großteil der Ausbildung in Anspruch, allerdings halt nur den Großteil. Aber danke auch hier für den Hinweis.
Zitat... es steht Ihnen während der Lehrgänge eine Unterkunft zu. ...
... und die Grundausbildung ist ebenfalls ein Lehrgang.
@RMS92
Solange Sie die bisherige Wohnung haben, sollten Sie ohne Zusage der Umzugskostenvergütung eingestellt werden. Damit steht Ihnen eine Unterkunft bzw. Kostenübernahme für ein angemietete Zimmer und Trennungsgeld/Reisebeihilfen zu.
Sobald die UKV zugesagt wird, können Sie auf Kosten der Bw umziehen.
Also nicht die bisherige Wohnung einfach ausräumen und aufgeben.
Richtung OP
Dem fraglichen Soldaten steht ein zinsloser Gehaltsvorschuss bei Ersteinrichtung eines eigenen Hausstandes zu. Er soll sich eine Wohnung mieten und einrichten wie jeder andere Erwachsene auch..
Wenn denn eine anerkannte Wohnung vorliegen sollte (und davon war bisher nicht die Rede), wird doch über Trennungsgeld "eine TG-Wohnung bezuschusst".
Zitat von: BulleMölders am 31. August 2020, 08:07:51
Ganz ehrlich, für mich ließt sich die Problem Beschreibung im ersten Post folgendermaßen:
Der Proband hat keinerlei eigene Unterkunftsmöglichkeit und hat in den letzten Jahren, seit er bei der Bundeswehr ist, immer in der dienstlich zur Verfügung gestellten Unterkunft gewohnt. War bisher wohl auch kein Problem, da in den bisherigen Standorten genügend Kapazitäten auch für Ü25 vorhanden waren.
[...]
Vielleicht sollte man das Problem mal von der Seite aus betrachten.
1. UnterkunftsMÖGLICHKEITEN hat jeder Mensch in Hülle und Fülle, man muss sich halt für eine der vielen entscheiden und diese wahrnehmen.
2. War bisher kein Problem, ist in der neuen Einheit aber wohl eines. Das ist eine neue Situation, der der Soldat jetzt ausgesetzt ist und dies zu lösen ist seine (Privat-)Aufgabe. Hierzu kann er Unterstützung in Anspruch nehmen (Wohnungsfürsorge etc.), ansonsten sollte ein Mensch, der das 25te Lebensjahr vollendet hat aber halt auch in der Lage sein, sich ne Wohnung zu suchen.
3. Die vom TE wiedergegebene Haltung, der Soldat habe "keinerlei Absicht [...] sich eine eigene Mietwohnung zu suchen" und sehe "durch seine Bereitschaft sich Bundesweit versetzen zu lassen den Dienstherrn in der Pflicht für eine Unterbringung zu Sorgen." offenbart hier anscheinend entweder einen Mangel an Information oder ein Haltungsproblem, welches der Vorgesetzte angehen sollte.
@alpha_de Das war mir so noch nicht bewusst, danke für die Info! Allerdings ist die aktuelle Wohnung eine WG und der Mitbewohner zieht ebenfalls zum 01.10. um. Alleine ist die Wohnung für mich nicht zu finanzieren.
Vll. besteht ein Anspruch auf Wohngeld.
haben den besatzungsmitglieder von schiffen einen anspruch? sie dürfen ja (wenn ich mich recht entsinne) nicht mehr auf den schiffen schlafen.
Nein Ü25 haben auch keinen Anspruch auf eine dienstliche Unterkunft. War in Wilhelmshaven mit einführung der Regelungen ein riesen Problem, da auf einmal tausende von Soldaten ein Zimmer/Wohnung auf dem zivielen Wohnungsmarkt suchten.
Aber wir schweifen wieder mal vom Thema ab.
Zitat von: BulleMölders am 31. August 2020, 08:39:42
Ich wollte nur auf den Umstand hinweisen, das die Möglichkeit besteht, dass der Soldat gar keine eigene Wohnung hat und man deshalb das Problem eventuell auch mal von einer anderen Seite angehen könnte.
Die meisten Beiträge lasen sich bisher so, als wenn der Soldat keine weitere zusätzliche Wohnung/Zimmer außerhalb einer dienstlich gestellten Unterkunft beziehen will. Was ist aber, wenn er tatsächlich keinerlei eigene Unterkunft hat und auch keine Verwandten oder Freunde hat, bei denen er zumindest zeitweise unterkommen könnte.
Wären das nicht auch mal Aspekte, die man betrachten müsste, als fürsorglicher Vorgesetzter? Odre spielt auch der Finanzielle Aspekt eine Rolle? Überschuldung?
Also den Beitrag verstehe ich nicht ganz. Ich gehe davon aus, dass der Soldat des TE keine eigene Wohnung hat und immer in der Kaserne gewohnt hat, egal aus welchen Gründen.
Wenn er einfach keinen Bock hat, sich ne Wohnung zu suchen, dann ist er selbst schuld. Und so klingt es für mich. Da wüsste ich nicht, wieso der Vorgesetzte da irgendwie fürsorglich tätig werden sollte.
Wenn Überschuldung der Fall ist, dann könnte man drüber reden, aber wie gesagt, das klingt für mich nach:"Zu faul zum Wohnung suchen/einrichten, in der Kaserne ist es besser."
Wie gesagt, man wird ja nicht von heute auf morgen versetzt.
@RMS92 dann sprich mit dem Bearbeiter beim PersABw, ob eine Zusage der UKV möglich ist.. und dann ziehst du eben an den neuen Dienstort.. wenn das eine Option ist..