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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: OPler am 30. August 2020, 12:00:01

Titel: Ansprüche nach Privatunfall
Beitrag von: OPler am 30. August 2020, 12:00:01
Guten Tag,

ich bin privat verunfallt und als Notfall im zivilen Krankenhaus operiert, was zur Folge hat, dass ich nicht Auto fahren kann.
Da meine Kaserne (35km) nicht mit den Öffentlichen zu erreichen ist, fällt das auch flach.
Alleine zur Krankmeldung und Verschreibung der Physiotherapie muss ich mich im SanZ natürlich vorstellen.
Dafür konnte ich jemanden organisieren, aber in der Zukunft eher unmöglich, auch die Einheit kann das nicht leisten.
Gibt es die Möglichkeit, Taxikosten für Fahrten zur Kaserne und Physiotherapie (7,5Km entfernt) abzurechnen?
Titel: Antw:Ansprüche nach Privatunfall
Beitrag von: KlausP am 30. August 2020, 12:40:50
Das müssen Sie mit dem SanBereich klären.
Titel: Antw:Ansprüche nach Privatunfall
Beitrag von: ulli76 am 30. August 2020, 13:01:42
Ja, da gibt es Möglichkeiten. wichtig ist, das mit dem SanZ abzusprechen. Eine Möglichkeit wäre auch, dass der Truppenarzt dich nach telefonischer Rücksprache kzH schreibt und dir auch das Physiorezept ausstellt. Bei eindeutigen Befunden und auch wenn du sonst keine medizinsche Betreuung (Verbandswechsel z.B.) brauchst. Das erfordert aber Absprachen zwischen dir, Truppenarzt und DV!
Titel: Antw:Ansprüche nach Privatunfall
Beitrag von: LwPersFw am 30. August 2020, 14:37:25
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68121.15.html


Das von mir dort genannte Formular

"Bescheinigung zur Erstattung der Reiseauslagen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung...."

gibt es auch für Fahrten zum Truppenarzt.

Der TrArzt muss je nach Sachlage das richtige Formular ausfüllen.

Die Umsetzung obliegt der Einheit.
Wenn notwendig... durch Nutzung BwFuhrparkService ... oder selbst Taxi, wenn es nicht anders geht.


Rechtsgrundlage

https://www.buzer.de/24_BwHFV_Bundeswehr-Heilfursorgeverordnung.htm

Und A-1455/4 ,  Transport/Reisekosten