Hallo erst mal. Da ich im Internet dazu keine richtige Antwort gefunden habe, wollte ich hier nachfragen ob ein SAZ eine Probezeit oder ähnliches zu erfüllen hat ?
Danke für die Antworten im Voraus
Je nach Verpflichtungserklärung hat er entweder eine Widerrufsfrist oder eine 6 Monate Probezeit.
Bei einem Bekannten von mir wurde in der zweiten Woche nach dienstantritt ein leistenbruch festgestellt, der durfte dann wieder gehen und zurück zum alten Arbeitgeber.
Das ist schon ziemlich hart.
Teilweise lohnt dann der ganze bewerbungsaufwand nicht, weil die Zeit kann man sich ja nicht aussuchen wo einen sowas passiert.
manche missverstehen auch die ersten 4 Jahre, in denen die "Entlassung aufgrund charakterlicher Nichteignung" erfolgen kann, als "Probezeit"
Zitat von: Gerdchen am 01. September 2020, 19:51:26
...weil die Zeit kann man sich ja nicht aussuchen wo einen sowas passiert.
Findet ja die Bundeswehr auch, deswegen gibt es ja das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Zitat von: Ralf am 01. September 2020, 20:13:27
Zitat von: Gerdchen am 01. September 2020, 19:51:26
...weil die Zeit kann man sich ja nicht aussuchen wo einen sowas passiert.
Findet ja die Bundeswehr auch, deswegen gibt es ja das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Ja ist bei einem leistenbruch nur nicht nachvollziehbar weil ,wenn es abgeheilt ist dann ist ja wieder alles in Ordnung.
Ist ja jetzt kein abgetrennter Daumen oder so was in der art.
Ja, aber damit ist er nun mal locker ein halbes Jahr nicht belastbar.
Und mit einer "Probezeit" hat das nur indirekt zu tun.
Das ist aber eher selten. Bei der Musterung wird ja untersucht und in der Zeit zwischen Musteurng und Einstellung nen Leistenbruch zu bekommen ist nicht wirklich häufig.
Aber ich kapiers echt nicht was ihr immer mit euren LEistenbrüchen habt. Die Frage kam doch erst vor Kurzem.
Zitat von: ulli76 am 01. September 2020, 20:48:44
Ja, aber damit ist er nun mal locker ein halbes Jahr nicht belastbar.
Und mit einer "Probezeit" hat das nur indirekt zu tun.
Das ist aber eher selten. Bei der Musterung wird ja untersucht und in der Zeit zwischen Musteurng und Einstellung nen Leistenbruch zu bekommen ist nicht wirklich häufig.
Aber ich kapiers echt nicht was ihr immer mit euren LEistenbrüchen habt. Die Frage kam doch erst vor Kurzem.
Ich denke mal weil Leistenbruch was ist was man hält nicht konservativ behandeln kann und das dann den antritt und probezeit dich ins abseits bringen kann.Eine einfache blockade ist da schon was anderes.
Meine Untersuchung war zum Beispiel 8Monate von der Einstellung entfernt.
Aber um auf die Frage zurückzukehren, ja man hat probezeit die aber im Grunde mehr für den Bewerber gedacht, meiner Wahrnehmung nach.
Hä? Das ist doch völlig egal, ob man das operativ oder konservativ behandelt.
Das passiert halt, ist aber selten.
Genauso wie Verletzungen kurz vor oder nach Dienstantritt, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Einstellung verhindern. Ist halt so. Dann wird man halt ggf. ein halbes Jahr später eingestellt.
Ja,aber ein Leistenbruch geht nur mit einer op weg und nicht mit Physiotherapie. So war es gemeint.
So selten ist ein Bruch auch nicht.
Zitat von: BSG1966 am 01. September 2020, 20:07:02
manche missverstehen auch die ersten 4 Jahre, in denen die "Entlassung aufgrund charakterlicher Nichteignung" erfolgen kann, als "Probezeit"
gibts dazu ne quelle? habe davon noch nie was gehört :)
Zitat von: Gerdchen am 01. September 2020, 21:21:11
Ja,aber ein Leistenbruch geht nur mit einer op weg und nicht mit Physiotherapie. So war es gemeint.
So selten ist ein Bruch auch nicht.
Das brauchst du Ulli nicht sagen. Das ist unsere Forenärztin, die weiß das ;)
Sie meinte wohl, dass es eher selten ist, dass kurz vor/kurz nach Dienstantritt jemand eine Leistenhernie bekommt.
Zurück zum Thema. Es geht hier um die Frage ob SaZ eine Probezeit hat und nicht um den Leistenbruch.
Zitat von: Barko am 01. September 2020, 21:25:53
Zitat von: BSG1966 am 01. September 2020, 20:07:02
manche missverstehen auch die ersten 4 Jahre, in denen die "Entlassung aufgrund charakterlicher Nichteignung" erfolgen kann, als "Probezeit"
gibts dazu ne quelle? habe davon noch nie was gehört :)
§ 55 Abs. 4 Soldatengesetz:
Zitat(4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Unbeschadet des Satzes 1 soll entlassen werden: [Aufzählung verschiedener Laufbahnen mit der Nichteignung zu dieser] [...]