Verehrte Kameradinnen und Kameraden,
ich habe eine wohl ungewöhnliche Frage.
Ich bin RDL - Beginn WÜ 07.01.2020 - Ende WÜ soll der 30.10.2020 sein.
Aufgrund einer Erkrankung bin ich gestern durch den TrArzt untersucht und für 1 Woche auf 5 Std. Dienst/tgl. geschrieben worden. Als ich dies meinem AbtLtr meldete, wurde mir sofort gesagt, dass ich eine BA 90/5 - Verwendungsfähigkeit erhalte und diese Untersuchung durchführen muss. Mein Disziplinarvorgesetzter hat die BA 90/5 heute erstellen lassen und durch meinen AbtLtr aushändigen lassen.
Meine Frage: Kann ich mich beschweren? Wenn ja, gegen AbtLtr und Disziplinarvorgesetzten? Und dann, wenn ja, über Disziplinarvorgesetzten an Kommendeur?
Wogegen wollen Sie sich beschweren? Gegen ein 90/5? Kann der DV jederzeit veranlassen, wenn er der Meinung ist, dass ein Soldat nicht oder nur eingeschränkt dienstfähig ist.
ja, gegen eine BA 90/5 - weil ich nur für die 1 Woche eingeschränkt verwendungsfähig bin. Warum direkt ein Zweifel an meiner VErwendungsfähigkeit?
A1831/04000
"1008. Eine Überprüfung der Verwendungsfähigkeit einer Soldatin und eines Soldaten ist dann erforderlich, wenn aufgrund einer neu aufgetretenen Gesundheitsstörung bzw. im Rahmen einer wesentlichen Verschlechterung einer bestehenden Gesundheitsstörung der Verdacht auf Änderung der Verwendungsfähigkeit besteht. Eine Überprüfung kann auch dann erforderlich werden, wenn sich wesentliche Änderungen im Anforderungsprofils der ausgeübten Verwendung ergeben. Auf die Ergebnisse anderer, regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführter Begutachtungen oder Vorsorgemaßnahmen ist zurückzugreifen. "
Wenn Sie nur für 1 Woche gesundheitlich eingeschränkt sind... kann ja nichts passieren.
Zwar Verschwendung von Zeit und Ressourcen... aber das sollte der TrArzt in einem Telefonat mit dem DV klären...
Hinweis:
Gegen das Ergebnis der Ärztlichen Mitteilung ist eine Beschwerde unzulässig.
Erst gegen die ggf. darauf folgende Personalmaßnahme könnte dann mit einer Beschwerde vorgegangen werden.
Zitat von: Heide01 am 04. September 2020, 16:33:47
ja, gegen eine BA 90/5 - weil ich nur für die 1 Woche eingeschränkt verwendungsfähig bin. Warum direkt ein Zweifel an meiner VErwendungsfähigkeit?
Keine Ahnung, vielleicht reicht Ihrem AbtLtr ja der Krankenmeldeschein nicht, den Sie ihm vorgelegt haben.
Miteinander reden ist oft eine Lösung.
Wenn dem DV keine "Erklärung" gegeben wird bzw. dieser Zweifel hat - dann ist der 90/5 der richtige Weg - ist ein Befehl, der Zweck ist offensichtlich. (Vorschrift siehe oben).
Zitat von: Heide01 am 04. September 2020, 16:33:47Warum direkt ein Zweifel an meiner Verwendungsfähigkeit?
Ich will Sie ja nicht erschrecken, aber wir spielen dieses Spiel immer mit den RDL, die wir erstens los werden, und zweitens nie wieder sehen wollen! So ein Gutachten vom Truppenarzt wirkt da wahre Wunder ;) ! Kann es sein, dass es zwischen Ihnen und Ihren Vorgesetzten ein paar, sagen wir mal, "disturbances in the force" gibt?
Wobei das für eine akute Erkrankung und für nur eine Woche schon eine merkwürdige Einschränkung ist. In der Konstellation haben ich das noch nie gesehen.
Nun, die Woche ist rum und es hat ihn nicht weiter interessiert - wie so oft in letzter Zeit.
Wie gesagt, wir "entsorgen" so unsere "Pflegefälle" ;) ! Der DV und der TrArzt haben vorher miteinander kommuniziert, der TrArzt legt auf zum Elfmeter ohne Torwart, der DV spricht rein und der TrArzt verwandelt mit einem lockeren D4 für ein Jahr, danach erfolgt die Beendigung der RDL und die Ausplanung! Ziel erreicht ...