Hallo Leute, ich bin ganz frisch hier und habe eine wichtige Frage. Ich muss leider ein bisschen ausholen und freue mich, wenn sich jemand die Zeit nehmen würde und mir vielleicht ein paar Ratschläge geben kann, oder vielleicht selber Erfahrung hat.
Ich bin 24 Jahre alt und möchte mich gerne für den freiwilligen Wehrdienst bewerben. Ich hatte auch schon nette Gespräche mit einem Karriereberater, aber eine Sache beunruhigt mich nach wie vor.
Folgendes: Mit 16 Jahren habe ich durch familiäre Probleme eine mittelschwere Depression entwickelt, weswegen ich mit ca 18 Jahren begutachtet und als vorübergehend erwerbsunfähig diagnostiziert wurde. Nach sämtlichen Fehldiagnosen und Ärzte-Wechsel habe ich nun endlich Fuß gefasst, nen tollen Psychiater gefunden und generell mein Denken, meine Motivation und meine Lebenslust wieder gefunden. Das Gutachten wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres aufgehoben, da sich mein Arzt über eine sehr gute Entwicklung erfreut.
Die Bewerbungsunterlagen habe ich bereits fast komplett ausgefüllt, Probleme macht mir nur der Lebenslauf.
Ich war natürlich komplett ehrlich bei der Karriereberatung und mir wurde auch gesagt, dass ich es erstmal schwerer als andere haben werde, aber das war mir ja so schon bewusst.
Meine Frage ist, da ich ja im Lebenslauf absolut nichts vorzuweisen habe, wie ich ihn am besten formulieren soll? Mir fehlen jegliche Anhaltspunkte, die Karriereberatung hat mir da auch nicht sonderlich viel sagen können.
Aktuell mache ich meinen Realschulabschluss nach, mehr kann ich "nebenher" auch nicht erwähnen.
Ich bedanke mich im voraus, ganz liebe Grüße :)
Meine Meinung: Solange das Gutachten noch Bestand hat, bzw. eine Therapie erforderlich ist, sollte es mit einer Einstellung nichts werden. Und selbst dann würde ich mindestens ein Jahr "Sperrzeit" erwarten, in welchem abgewartet wird, ob sich das ganze weiterhin positiv entwickelt und festigt.
Daher würde ich definitiv zunächst Plan B und C verfolgen und schauen, dass man dort einen geregelten und geraden Verlauf hinbekommt und dann in ein paar Jahren mit dieser Grundlage bei der Bundeswehr bewerben.
Beispielweise eine Ausbildung in einem Bereich, der einen interessiert. Damit würden sich dann sogar für die Bundeswehr ganz viele Türen öffnen, auf denen man aufbauen kann.
Aber vielleicht können unsere Ärzte hier meine Einschätzung noch fundiert ergänzen.
Zitat von: dunstig am 09. September 2020, 14:09:03
Meine Meinung: Solange das Gutachten noch Bestand hat, bzw. eine Therapie erforderlich ist, sollte es mit einer Einstellung nichts werden. Und selbst dann würde ich mindestens ein Jahr "Sperrzeit" erwarten, in welchem abgewartet wird, ob sich das ganze weiterhin positiv entwickelt und festigt.
Daher würde ich definitiv zunächst Plan B und C verfolgen und schauen, dass man dort einen geregelten und geraden Verlauf hinbekommt und dann in ein paar Jahren mit dieser Grundlage bei der Bundeswehr bewerben.
Beispielweise eine Ausbildung in einem Bereich, der einen interessiert. Damit würden sich dann sogar für die Bundeswehr ganz viele Türen öffnen, auf denen man aufbauen kann.
Aber vielleicht können unsere Ärzte hier meine Einschätzung noch fundiert ergänzen.
Danke für deine Antwort!
Laut Karriereberater wäre das mit dem Gutachten nicht so tragisch, da ja klar ist, dass ich erst nach Ablauf ins Berufsleben einsteigen kann. Was mir aber bereits gesagt wurde ist, dass ich tatsächlich nochmal gründlich von den Ärzten durchgecheckt werde, was natürlich absolut verständlich ist.
Plan B und C habe ich natürlich auch, dennoch bin ich mit mir am hadern, ob es nicht doch irgendwie klappen könnte. Die Karriereberatung meinte auch, dass der freiwilligen Wehrdienst gut sein könnte, da beide Seiten (ich und die Bundeswehr) sehen können, ob es was für mich ist und ich tatsächlich belastbar bin.
Sollte es natürlich nicht klappen, oder ich wirklich erstmal aufgebe, werde ich es sicherlich in 2-3 Jahren noch mal versuchen.
Rein formal besteht keine Möglichkeit zur Testung seitens des ärztlichen Dienstes, solange eine, wenn auch nur vorrübergehende, vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde. Der ÄD wird deshalb eine Musterung nicht vornehmen, bevor ein Abschlussgutachten nach erfolgter kompletter Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erfolgt, welches nach gängiger Praxis eigentlich erst NACH der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung UND durchgehende, rezidivfreie Tätigkeit für 24 Monate erteilt wird.
Danke für die Antwort, das muss ich jetzt erstmal sacken lassen. Ich gehe mal davon aus, dass ich es richtig verstanden habe und ich eigentlich die Bewerbung nicht einreichen brauche, richtig? Tut mir leid für die vielleicht etwas unnötige Frage, aber ein bisschen Hoffnung hat mir die Karriereberatung dann doch noch gemacht, aber ist ja auch logisch, dass die Leute dort nicht alles wissen. Schade!
Das Abschlussgutachten werde ich ja nächstes Jahr bekommen, aber laut Ihrer Antwort tut es dann ja eigentlich auch erstmal nicht zur Sache.
Dann werde ich mich wohl erstmal anders orientieren müssen, aber wenigstens weiß ich jetzt schon mal Bescheid, anstatt Wochen in der Luft zu hängen..
Lieben Dank.
Zitat... aber ist ja auch logisch, dass die Leute dort nicht alles wissen. ...
Der Karriere
berater ist ja auch kein (Musterungs)Arzt und das einzuschätzen ist nicht seine Aufgabe.
Das habe ich ja auch gar nicht behauptet und sollte auch nicht negativ rüber kommen. Der Karriereberater hat mir ja auch gesagt, dass die Ärzte das entscheiden werden, aber mir wurde nicht gesagt, dass ich so noch nicht mal zur Musterung eingeladen werde.
Aber ist ja auch in Ordnung und auch nachvollziehbar. :)
Im Lebenslauf werden konstante Phasen positiv bewertet. D.h. wenn du nunb bspw. einen Zivilberuf erlernst und dich dann bewirbst, steigerst du deine chancen. Du zeigst damit eine Verhaltensstabilität.
Ein FWD würde dir auch nicht weiterhelfen, denn du hast ja danach immer noch nichts gelernt. Also: Berufsabschluss machen und dann hast du auf jeden Fall etwas in der Hand.
Ralf hat hier die richtige Antwort gegeben. Bitte absolviere eine Ausbildung. Damit beweist du, dass du halbwegs stabil bist und hast höhere Chancen. Die BW ist kein Auffangbecken für gescheiterte oder labile Persönlichkeiten, sondern das Bestreben ist die Bestenauslese.
Solange du in Therapie bist, bekommst du keine Tauglichkeit. Auch nicht bei "Ich geh da nur noch zur Stabilisierung hin". Danach kannst noch mindestens ein Jahr warten. Vor allem bei so einem langen Krankheitsverlauf.
Lass mich raten- die Fehldiagnose ist Borderline?