Moin Moin,
ich würde gerne für meinen Dienstweg ein gutes Fahrrad leasen und mit der 0,25%-Regelung versteuern.
Auf Nachfrage ob dies aktuell bei der Bundeswehr möglich ist, erhalte ich zu 90% nur Schulterzucken.
Grundsätzlich suche ich hier evtl. Soldaten die sich bereits ein Dienstrad geleast haben und die Ihre Erfahrungen entsprechend teilen können.
Gerade im Hinblick auf die Beantragung.
Vielen Dank und Liebe Grüße
Normalerweise hat jeder Standort ein "Freizeitbüro" wo man sich ein Fahrrad leihen kann.
Ich habe seit einigen Wochen eines dort (an meinem Standort)) für 10€ Einmalgebühr geliehen.
Ich vermute mal das keiner über dein "Problem" genau Bescheid weiß,
denn jeder Soldat der ein Bike hat, hat es entweder geliehen oder billig selbst beschafft.
Damals hatte ich mir privat mein 40 Jahre altes Diamantrad mitgenommen, reicht aus.
Vielleicht verstehe ich das falsch: nur wenn der AG dir ein Fahhrad zur Verfügung stellt, werden dir 0,25% angerechnet. Die Bundeswehr vergibt aber weder Dienstwagen noch Diensträder. Von daher fällt das ja flach
Soweit ich gelesen habe, geht es in diesem Fall um einen Leasingvertrag mit Entgeltumwandlung, d. h., der Arbeitgeber -hier die Bundeswehr als Dienstherr- bezahlt von der Bruttobesoldung die Leasingraten. Wenn es so möglich wäre, dann wären diese Raten nicht zu versteuern und der Arbeitnehmer müßte monatlich lediglich 0,25 % des Neuwertes des Fahrrades versteuern.
Vermutlich ist dieses für Beamt*innen (und in diesem Fall auch für Soldat*innen) nicht möglich, da ein Verzicht auf Besoldungsbestandteile nach § 2 Abs. 3 BBesG ausgeschlossen ist. Eine Entgeltumwandlung muß aber wohl so gedeutet werden. Ein kleines Gutachten hierzu kann unter https://www.fahrrad-brunner.de/dam/jcr:17f380f5-019e-448c-af28-26ca665ebe07/Gutachten%20Entgeltumwandlung%20-%20Beamtenbesoldung.pdf eingesehen werden.
Etwas anderes gilt, wenn ein Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt wird und auch privat genutzt werden darf. Dieses wäre sogar steuerfrei.
Es geht dabei um BGM-Maßnahmen- im Zivilen durchaus verbreitet. Der AG unterstützt das Leasing damit der AN mit dem Rad zur Arbeit kommt- der wird dadurch fitter und fällt weniger aus, man spart Parkplätze, besser für die Umwelt usw. Der BGM-Beauftragte der Einheit wäre der richtige Ansprechpartner.
Korrekt, im Zivilen ist das verbreitet, für Besoldungsempfänger ist das rechtlich nicht möglich. Zum einen bestünde je nach Einzelfall die Möglichkeit, dass hier Auswirkungen auf die Pensionsberechnung entstehen, zum anderen würde - wie angedeutet - der Dienstherr Verfügungsgewalt über Privatvermögen des Besoldungsempfängers bekommen, was dienstrechtlich bzw. evtl. sogar verfassungsrechtlich schwierig sein könnte.
Gruß Andi
Also die Argumentation hört sich auf den ersten Blick schlüssig an kann aber nicht sein. Den in BW ist es für die Polizei möglich und wird in RLP und dem SL ebenfalls möglich. Der Arbeitgeber muss hierfür mitmachen und im Falle des Soldaten auf Bundesebene. Das ist glaube ich noch nicht geschehen aber wie RLP und SL beweisen auf Druck der Interessenvertretung durchaus zu bewerkstelligen.
Grüße ebenfalls jemand der gerne ein JobRad hätte
Zitat von: SvenFltFw am 14. Oktober 2021, 08:17:57
Also die Argumentation hört sich auf den ersten Blick schlüssig an kann aber nicht sein. Den in BW ist es für die Polizei möglich und wird in RLP und dem SL ebenfalls möglich. Der Arbeitgeber muss hierfür mitmachen und im Falle des Soldaten auf Bundesebene. Das ist glaube ich noch nicht geschehen aber wie RLP und SL beweisen auf Druck der Interessenvertretung durchaus zu bewerkstelligen.
Grüße ebenfalls jemand der gerne ein JobRad hätte
Nur weil etwas gemacht wird, heißt es im Endeffekt nicht, dass es einer rechtlichen Prüfung vor Gericht stand hält.
Im Übrigen findet sich im Wiki-Service Bw im BGM-Informationsportal ein entsprechender Artikel. Ein Verzicht ist auf Grund des Vorbehalt des Gesetzes, Gehalts-/ resp. Besoldungsverzicht ist nicht durch den Beamten/Richter/Soldaten möglich, fällt dieses Modell aus.
weniger zum Thema der Rechtsprechung dienlich, aber aus eigener Erfahrung aus dem öffentlichen Dienst ist solch ein Leasing nicht günstiger oder gar ein Schnäppchen. Meistens haben die privaten Leasings der Radhändler bessere oder gar 0% Angebote.
Und immer brav gegenrechnen ob Anzahlung, Rate, Wartungsverpflichtung, Versicherungsgeberwahlunfreiheit, Versicherungsbedinungen, Schlussrate, Nutzungsgebühren bei Rückgabe in irgendeiner Form zu der eigenen Vorstellung passt.