Hallo, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Kamerad hat 01.10.2020 DZE und bekommt 3 Jahre Übergangsgebührnisse. Würde er zu Hause sitzen wäre der Behilfeanspruch 70%. Aber wie verhält es sich in den 3 Jahren Beamtenausbildung? Sein Hauptgehalt sind die Übergangsgebührnisse. Hat er dann 70% Anspruch oder über Beamtendienst 50%.
Gruß Daniel
Zitat von: Daniel Albert am 18. September 2020, 16:34:08
Hallo, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Kamerad hat 01.10.2020 DZE und bekommt 3 Jahre Übergangsgebührnisse.
Würde er zu Hause sitzen wäre der Behilfeanspruch 70%.
Gruß Daniel
Nein, ist er nicht...
Sie sollten hier nochmal lesen... auch die Anhänge ... dort haben wir ja schon in Teilen darüber geschrieben...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.45
Die neue Gesetzeslage seit 01.01.2019 ...
Danke passt - verstanden