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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Daniel Albert am 18. September 2020, 16:34:08

Titel: Beihilfeanspruch nach DZE in Übergangsphase 50% oder 70% bei Beamtenanwärter ?
Beitrag von: Daniel Albert am 18. September 2020, 16:34:08
Hallo, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Kamerad hat 01.10.2020 DZE und bekommt 3 Jahre Übergangsgebührnisse. Würde er zu Hause sitzen wäre der Behilfeanspruch 70%. Aber wie verhält es sich in den 3 Jahren Beamtenausbildung? Sein Hauptgehalt sind die Übergangsgebührnisse. Hat er dann 70% Anspruch oder über Beamtendienst 50%.

Gruß Daniel
Titel: Antw:Beihilfeanspruch nach DZE in Übergangsphase 50% oder 70% bei Beamtenanwärter ?
Beitrag von: LwPersFw am 18. September 2020, 19:49:47
Zitat von: Daniel Albert am 18. September 2020, 16:34:08

Hallo, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Kamerad hat 01.10.2020 DZE und bekommt 3 Jahre Übergangsgebührnisse.

Würde er zu Hause sitzen wäre der Behilfeanspruch 70%.

Gruß Daniel

Nein, ist er nicht...

Sie sollten hier nochmal lesen... auch die Anhänge ... dort haben wir ja schon in Teilen darüber geschrieben...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.45


Die neue Gesetzeslage seit 01.01.2019 ...
Titel: Antw:Beihilfeanspruch nach DZE in Übergangsphase 50% oder 70% bei Beamtenanwärter ?
Beitrag von: Daniel Albert am 20. September 2020, 17:02:33
Danke passt - verstanden