Guten Tag liebe Community,
Ich habe gestern Abend mit einem ehemaligen Kameraden ein Gespräch geführt - es ging um den BFD-Anspruch (neuer Art) und wir sind uns nicht sicher.
Ich bin seit dem 01.04.18 Soldat und mein DZE ist am 31.03.21.
Ich habe eine Vordienstzeit (2013) von 12 Monaten als Fwdl'er.
Habe ich Anspruch auf BFD (neuer Art) als SaZ 3 oder aufgrund der Vordienstzeit als SaZ 4?
MkG
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__13a.html
Und ergänzend :
Leitsatz:
Bei der Berechnung der Gesamtdienstzeit eines Soldaten auf Zeit nach § 13a SVG sind auch in einem Reservedienstleistungsverhältnis verbrachte Zeiten zu berücksichtigen.
(Rn. 16 – 22) (redaktioneller Leitsatz)
VG Würzburg, Urteil v. 23.07.2019 – W 1 K 19.281