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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: BlackRay am 19. September 2020, 17:44:41

Titel: Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: BlackRay am 19. September 2020, 17:44:41
Guten Tag,
Ich habe da mal eine Frage


Ich bin mit meiner Freundin in eine Wohnung gezogen.

Die Wohnung ist 350Km entfernt von meinem Dienstort.
Jetzt werde ich zum 01.10.2020 nach niederstetten versetzt und das sind dann noch 146km von meiner Wohnung entfernt.
Kann ich die Wohnung irgendwie anerkennen lassen und dann TG empfangen.
Die Versetzung ist ein dienstlicher Zweck.

Danke für die Hilfe.


LG
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: LwPersFw am 19. September 2020, 18:27:31
Nein... das wird nichts.

Die aktuelle Grenze sind 100 km. ( "früher" konnte es auch mal mehr sehr... Heute aber nicht mehr)

(... ermittelt mit Falk.de und ohne Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage)

D.h. wenn Sie den Umzug gemeldet haben und die Anerkennung beim BAPersBw beantragen...

... werden Sie einen Bescheid erhalten, dass die Wohnung anerkannt, aber im Rahmen der UKV nicht berücksichtigungsfähig ist.

Folge : Weder nach der aktuellen Versetzung TG ... und auch nicht der ggf. nächsten...

Und ... die Wohnung hätte auch schon als berücksichtigungsfähig anerkannt gewesen sein müssen... bevor die Versetzung Ihnen angekündigt wurde...


Anders sieht es mit Trauschein aus ... dann gilt die Wohnung zumindest für die nächste Versetzung als berücksichtigungsfähig.
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: Hans2020 am 30. September 2020, 09:22:01
Habe zwei Fragen zur Thematik:

1. Weshalb wird eigentlich zwischen Anerkennung und Berücksichtigung unterschieden? Welchen Nutzen hat es, wenn der ledige Soldat eine anerkannte und nicht berücksichtigungsfähige Wohnung besitzt?

2. Was versteht man unter Ankündigung einer Versetzung? Den Anruf des Personalführes, eine erstellte Vororientierung bzw. die erstellte Versetzungsverfügung?

Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: Ralf am 30. September 2020, 11:27:18
1.) weil diese dann beim nächsten Mal berücksichtigungsfähiig sein wird.

2.) die Vororientierung ist bereits eine Ankündigung einer Versetzung. Ob man im Rechtsstreit auch die mündl. Aussage anführen wird, wird dann sehen.
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: Hans2020 am 30. September 2020, 13:36:12
Ehrlicherweise versteh ich Ihre Aussage zur berücksichtigung nicht.

Beispielsweise bin ich in Munster eingesetzt und richte mir eine Wohnung in Bonn ein, die aufgrund der Distanz zwar anerkannt aber nicht berücksichtigungsfähig ist. Im Anschluss werde ich nach Berlin versetzt. Wie soll denn die Wohnung bei der Distanz Berlin - Bonn auf einmal berücksichtigungsfähig sein?


Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: Ralf am 30. September 2020, 13:52:24
Das ist in der Tat blöd ausgedrückt. Es macht macht z.B. bei Lehrgängen vom TG und Familienheimfahrten einen Unterschied, ob ich ledig ohne anerkannte Wohnung bin oder mit.
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: Hans2020 am 30. September 2020, 14:22:47
Ich denke so langsam kommt für mich Licht ins dunkel.
Bei einer anerkannten nicht berücksichtigungsfähigen Wohnung, bekomme ich bei Lehrgängen unter drei Monaten TG und Reisebeihilfen zur anerkannten Wohnung. Bei Lehrgängen über drei Monaten wird die UKV mit sofortiger Wirkung zugesagt und die anerkannte Wohnung bringt einem nichts?
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: upsler am 30. September 2020, 15:21:34
Stimmt es eigentlich das die Wohnung die man vor Dienstantritt hat grundsätzlich annerkennungs und berücksichtungsfähig ist, oder ist das nur eine "Urban Legend"

Ich würde beispielsweise in Heide anfangen, das ist deutlich über 100km von mir entfernt, die Stammeinheit wäre knapp 90km weg.
Titel: Antw:Wohnung anerkennen lassen.
Beitrag von: Ralf am 30. September 2020, 15:29:39
Wenn sie anerkannt wird, ist sie auch berücksichtigungsfähig.