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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Johannes H. am 22. September 2020, 15:02:27

Titel: Erst- u. Zweitwohnung - Entfernungsregelung?
Beitrag von: Johannes H. am 22. September 2020, 15:02:27
Sehr geehrte Anwesende,

persönliche Informationen: verheiratet, BS, Entfernung Wohnort-Dienstort (400km), TG Empfänger gem. §3.

Wie verhält es sich bei der Situation, wenn ich in eine neue Wohnung ziehen möchte welche rund 90km vom Dienstort entfernt liegt & dennoch eine Zweitwohnung als TG-Wohnung in Anspruch nehmen möchte welche beispielsweise 50km entfernt liegt? Meines Wissens nach würde dann durchaus TG §6 möglich sein als tägliche Wiederkehr zum Wohnort (auch sofern es die TG-Wohnung ist). Bestehen hierbei aber Regelungen, welche grundsätzlich formulieren wie weit der Erst- und Zweitwohnsitz voneinander entfernt sein müssen bzw. ist es durchaus möglich dass man sich quer stellt mit der Begründung dass beide Wohnungen zu nahe beieinander liegen und daher keine TG-Wohnung möglich gemacht wird? Ich habe nun zwar die TG Verordnung u. auch zahlreiche weitere Beiträge hier gelesen, aber ich konnte keine Erklärung für gerade eben diesen Fall finden.

Sofern hier Fachexpertise vorhanden ist würde ich mich über hilfreiche Beiträge freuen.

Vielen Dank.
Titel: Antw:Erst- u. Zweitwohnung - Entfernungsregelung?
Beitrag von: Andi8111 am 22. September 2020, 15:06:37
Vielleicht will auf diesen speziellen Fall nicht eingegangen, weil niemand zwei Wohnungen in so einer räumlichen Nähe nehmen würde. Ich bin jetzt seit mehreren fast Jahrzehnten Trennungsgeld Empfänger und hatte immer eine Trennungsgeld Wohnung, aber diese Trennungsgeld Wohnung lag auch immer in Fahrrad Pendelnähe zum Ort.
Titel: Antw:Erst- u. Zweitwohnung - Entfernungsregelung?
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 22. September 2020, 15:18:47
Findet so nicht statt. TG-Wohnung ist ein Bestandteil von TG 3.
Titel: Antw:Erst- u. Zweitwohnung - Entfernungsregelung?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 27. September 2020, 07:56:44
Solche Fragen zeigen aus meiner Sicht deutlich, dass die ganze TG Regel (erneut) auf den Prüfstand muss. Es gibt Leute (keine Einzelfälle) die z.B. ihre alte Wohnung nur noch als Fake halten, um die neue bezuschusst zu bekommen. Ebenso ist die Praxis bei Einstellung bereits TG zu gewähren fragwürdig.
Titel: Antw:Erst- u. Zweitwohnung - Entfernungsregelung?
Beitrag von: LwPersFw am 27. September 2020, 09:04:21
Zitat von: FoxtrotUniform am 27. September 2020, 07:56:44
Es gibt Leute (keine Einzelfälle) die z.B. ihre alte Wohnung nur noch als Fake halten, um die neue bezuschusst zu bekommen.

Wenn die Abrechner ihre Arbeit korrekt machen... und erkannte Verdachtsfälle melden...
Soldaten, die solch Fehlverhalten erkennen, ihrer Meldepflicht nachkommen ...
(Betrug zum Nachteil des Dienstherrn ist meldepflichtig! Durch den, der es erkennt/den Verdacht hat)
Die zuständigen Vorgesetzten dann sachgerecht handeln...
Werden das ganz schnell wirklich nur noch Einzelfälle sein...





Zitat von: FoxtrotUniform am 27. September 2020, 07:56:44
Ebenso ist die Praxis bei Einstellung bereits TG zu gewähren fragwürdig.

Dies wurde vor nunmehr gut 17 (!) Jahren umgesetzt...

Geschuldet den gesellschaftlichen Veränderungen und den Besonderheiten des Soldaten-Berufs...
Was ist daran fragwürdig ?