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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Nutcho am 02. Oktober 2020, 07:48:31

Titel: Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Nutcho am 02. Oktober 2020, 07:48:31
Guten Tag,
Bin 24 Jahre und am aktuellen Standort befreit von der Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften. Werde in 3 Wochen an die OSLw versetzt.
Wie läuft das dann ab? Wird mir dann die Stube wieder in Rechnung gestellt?


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Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: BulleMölders am 02. Oktober 2020, 10:30:39
Da die Befreiung vom jeweiligen Disziplinarvorgesetzten erteilt wird, gilt diese auch nur in seinem Disziplinarbereich.

Durch die Versetzung werden Sie einem neuen Disziplinarvorgesetzten unterstellt und damit ist die alte Befreiung hinfällig. Wenn Sie dann keinen neuen Antrag stellen und befreit werden, wird Ihnen die Stube selbstverständlich in Rechnung gestellt.
Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Nutcho am 02. Oktober 2020, 10:35:26
Ich bin nur für die Zeit des Lehrgangs dorthin versetzt und habe eine anerkannte Wohnung. Nach dem Lehrgang (8 Monate) werde ich in meine neue Stammeinheit versetzt.


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Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: LwPersFw am 02. Oktober 2020, 11:17:41
Beachten Sie auch die Erläuterungen hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68010.0.html
Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Nutcho am 02. Oktober 2020, 11:38:22
Also kurz und knapp: Ich muss jetzt für die Dauer des Lehrgangs für die Stube zahlen?


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Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: FridrichStrunz am 02. Oktober 2020, 12:19:05
Das kommt auf dein Alter an.
Über 25 = Nein
Unter 25 = Ja

Und darüber hinaus solltest Du dich auf eine Versetzung zum 01.08.2021von der OSLw einstellen, auch wenn de Lehrgang schon im anzuniesen vorbei sein sollte!

BAPers versetzt grundsätzlich alle Soldaten zum gleichen Zeitpunkt.... Und das war auch in diesem Jahr der 01.08., obwohl der Lehrgang bereits im Mai beendet war.
Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Nutcho am 02. Oktober 2020, 12:30:00
Zitat von: FridrichStrunz am 02. Oktober 2020, 12:19:05
Und darüber hinaus solltest Du dich auf eine Versetzung zum 01.08.2021von der OSLw einstellen, auch wenn de Lehrgang schon im anzuniesen vorbei sein sollte!

BAPers versetzt grundsätzlich alle Soldaten zum gleichen Zeitpunkt.... Und das war auch in diesem Jahr der 01.08., obwohl der Lehrgang bereits im Mai beendet war.

Wie darf ich den Punkt verstehen? Mein Lehrgang geht bis Mitte Juni.


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Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: FriedrichStrunz am 02. Oktober 2020, 12:35:54
So wie ich es schrieb:

Der OA TrDst Lehrgang endet im Juni!
Danach nimmst Du aufgebaut Überstunden, bist Wachverstärkung in Büchel, reinigst den Hof, oder machst sonstige Dinge!!
So lange, bis BAPers III 2.5 die OA's in die neue Einheit versetzt.
Und das war die letzten Jahre immer der 01.08. / 01.09.
Ganz gleich ob der Lehrgang im April, oder Juli endete!
Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Nutcho am 02. Oktober 2020, 13:01:44
Zitat von: FriedrichStrunz am 02. Oktober 2020, 12:35:54
So wie ich es schrieb:

Der OA TrDst Lehrgang endet im Juni!
Danach nimmst Du aufgebaut Überstunden, bist Wachverstärkung in Büchel, reinigst den Hof, oder machst sonstige Dinge!!
So lange, bis BAPers III 2.5 die OA's in die neue Einheit versetzt.
Und das war die letzten Jahre immer der 01.08. / 01.09.
Ganz gleich ob der Lehrgang im April, oder Juli endete!
Okay ist mir neu.. bin Offz o. Studium, das heißt ich gehe danach nicht an die Uni, vielleicht ist das ja ein unterschied..


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Titel: Antw:Erneut Befreiung von Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: FriedrichStrunz am 02. Oktober 2020, 13:15:36
Die Studenten bleiben bis September an der OSLw!
Bzw. bis zum Semesterbeginn.