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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: Anninommy am 02. Oktober 2020, 10:44:08

Titel: Aufstieg/Beförderung im höheren Dienst
Beitrag von: Anninommy am 02. Oktober 2020, 10:44:08
Hallo zusammen,

ich bin nach meinem Masterstudium (zivil) bei der Bundeswehr als Arbeitnehmer in den höheren Dienst eingestiegen. Meine aktuelle Dienststelle ist eine A13/14 Stelle. Ich bekomme aktuelle als Arbeitnehmerin E13.
Nun meine Frage: wie läuft das mit der Beförderung, also dem Aufstieg in E14 und dem Aufstieg in den Stufen, also E13 Stufe 2?
Geschieht der Stufenaufstieg in E13 Stufe 2 automatisch nach einem Jahr in Stufe 1 oder muss ich den beantragen o.ä.?
Wann habe ich die Möglichkeit in E14 zu kommen? Gibt es hier wie bei den Soldaten einen festen zeitlichen Ablauf oder wie läuft das?

Viele Grüße
Titel: Antw:Aufstieg/Beförderung im höheren Dienst
Beitrag von: Ralf am 02. Oktober 2020, 10:45:40
Erfahrungsstufenaufstiege sind automatisch.
Titel: Antw:Aufstieg/Beförderung im höheren Dienst
Beitrag von: Nachtmensch am 02. Oktober 2020, 13:03:27
Bei den Arbeitnehmern gibt es keine Beförderungen. Es ist nicht vorgesehen befördert zu werden. Jedoch können höherwertige Tätigkeiten übertragen werden die eine E14 rechtfertigen
Titel: Antw:Aufstieg/Beförderung im höheren Dienst
Beitrag von: Anninommy am 02. Oktober 2020, 13:57:26
Danke für die Antworten!
Meine jetzige Stelle ist eine 13/14 Stelle, also theoretisch habe ich eine Stelle die e14 rechtfertigt.
Meine Frage ist nun ab wann bzw. Wie ich die e14 bekomme.
Titel: Antw:Aufstieg/Beförderung im höheren Dienst
Beitrag von: Gast0101 am 02. Oktober 2020, 16:28:02
Wie Sie im ersten Post richtig geschrieben haben ist es eine A13/A14 Stelle. Das heißt, dass diese Stelle für Beamte entsprechend gebündelt ist. Die Beförderung von Beamten hat aber rein gar nichts mit der "Beförderung" von Tarifangestellten zu tun.

Tarifangestellte werden entsprechend des für sie andwendbaren Tarifvertrags eingruppiert und dort kommt es einzig und allein darauf an, ob ihnen Tätigkeiten übertragen wurden, die eine Eingruppierung in E14 zur Folge haben. Hierzu empfehle ich mal einen Blick in den Tarifvertrag und die entsprechenden Anlagen zu werfen.

Die Bündelung als A13/A14 für Beamte legt zwar nahe, dass auch Tarifangestellte auf dieser Stelle grundsätzlich Tätigkeiten übertragen bekommen könnten, die eine Eingruppierung in E14 zur Folge haben, dies erfolgt aber keineswegs automatisch. Hier wäre (mit Kenntnis des Tarifvertrags) bei geschickter Verhandlung vor der Einstellung ggf. sofort eine Übertragung entsprechender Tätigkeiten und damit eine Eingruppierung in E14 möglich gewesen. Sofern Sie derzeit in E13 eingruppiert sind, gehe ich davon aus, dass ihnen auch nur Tätigkeiten für eine solche Eingruppierung übertragen wurden. Dies können Sie aber selber herausfinden, wenn Sie die ihnen übertragenen Tätigkeiten mit der entsprechenden Anlage des Tarifvertrags vergleichen, denn ab und an soll es auch bei der Eingruppierung Fehler geben. Eine Höhergruppierung in E14 dürfte jedenfalls ohne eine Übertragung entsprechender Tätigkeiten auch auf dieser Stelle nicht allein durch Zeitablauf oder ähnliches passieren.

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