Sehr geehrte Forums-Mitglieder,
während ich mich zur Zeit im Einsatz befinde, ist mir die Frage aufgekommen, ob ich trotz meines Auslandsaufenthaltes, für die mir im Inland zur Verfügung gestellte Stube, weiterhin den geforderten Betrag zahlen muss.
MkG :)
Ist die Stube komplett leer, grundgereinigt und sauber, so dass dort schon morgen früh ein anderer Soldat einziehen könnte? Wenn ja, dann zahlen Sie nichts, weil Sie die Stube auch nicht nutzen!
Sollte in der Stube jedoch Ihr Gerödel herum liegen und sollte die Stube nicht sofort weiter zu benutzen sein, dann zahlen Sie selbstverständlich weiterhin für die Stube, die Sie ja auch nutzen, und wenn es nur als Ablageort für die Dinge ist, die Sie nicht mit in den Einsatz genommen haben!
Da gab es mal eine Erlasslage, aber nagelt mich nicht auf die Nummer fest. Der Stubenverantwortliche, KasFw oder ähnliches, wird im Fall eines geplanten Einsatzes hinzugezogen, nimmt mit Bezug auf die Auslastung und Belegung der Unterkünfte Stellung und sagt dem betreffenden Soldaten im Zweifel, dass er räumen muss. Wenn dies nicht der Fall war, wird die Stube zwar virtuell "genutzt" aber dem Soldaten nicht berechnet. ABER: Das Kann alles Historie sein, ich habe sowas zuletzt vor etwa 10 Jahren zu bearbeiten gehabt....
Die Frage ist erst einmal worüber wir reden:
+ Anrechnungsbetrag nach 39 BBesG bei unter 25 ?
+ Nutzung Unterkunft Ü25 gegen Bezahlung ?