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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: OFLw am 05. Oktober 2020, 06:53:23

Titel: Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: OFLw am 05. Oktober 2020, 06:53:23
Guten Tag,
ich erhalte für Amtshilfe ATZ, jedoch kann aus dienstl. Gründen kein zeitlicher Ausgleich erfolgen. DV hat abgesegnet, dass das ganze nach §50a Bundesbesoldungsgesetz (91 Euro pro Tag) ausgezahlt wird.
Ich konnte bisher nur kein Forderungsformular o.ä. finden, womit ich die Auszahlung beantragen kann.
Bitte um Hilfe.
MkG
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: Al Terego am 05. Oktober 2020, 07:08:34
Dies ist grundsätzlich auch Aufgabe der Einheit! Das entsprechende Formular hat die Nummer Bw-3275 und kann über das Formularmanagement online abgerufen werden.
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: OFLw am 05. Oktober 2020, 07:09:43
Da hier in der Einheit mal vieles untergeht, bereite ich das lieber alles selber vor.
Vielen Dank!
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: OFLw am 05. Oktober 2020, 07:21:37
Ist das aus das Formular für Einsätze nach §30c Abs. 4 SG?
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: OFLw am 05. Oktober 2020, 09:09:15
Formular gefunden, Thema kann zu.
Ist das Formular Bw-2161
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: tank1911 am 05. Oktober 2020, 10:20:03
Um das für die Nachwelt richtig zu stellen:

1.

Zitatich erhalte für Amtshilfe ATZ, jedoch kann aus dienstl. Gründen kein zeitlicher Ausgleich erfolgen.

Über alle OrgBer hinweg (einzelne OrgBer satteln noch zusätzlich auf) gilt gem. ZDv A-1454/23 "Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung":

"Pro Kalendermonat, in dem ein solcher Dienst geleistet wurde, ist zwingend mindestens ein Tag Freistellung vom Dienst zu gewähren (Mindestfreistellung). Dieser Tag kann nicht ersatzweise vergütet werden."

2.

Unter Anderem damit bei der Bearbeitung das dafür geschulte Personal, Auflagen wie unter 1. beachtet, wird die Vergütung nicht beantragt. Es ist von Amts wegen, durch die Einheit /Dienststelle etc., eine Änderungsmeldung "Vergütung für besondere zeitliche Belastungen" mit genanntem Formular zu erstellen.

ZitatDa hier in der Einheit mal vieles untergeht, bereite ich das lieber alles selber vor.

Das mag traurig wie löblich sein. Dennoch ist unter dem Strich davon abzuraten. Nicht nur weil man Leute, die genau dafür bezahlt werden, um ihre Pflichten bringt, sondern auch, weil sich letztlich durch Unkenntnis Fehler einschleichen können, die u.U. zu Vermögensschäden führen können.
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: HubschrauBär am 06. Oktober 2020, 00:39:08
Zitat von: tank1911 am 05. Oktober 2020, 10:20:03
Um das für die Nachwelt richtig zu stellen:

1.

Zitatich erhalte für Amtshilfe ATZ, jedoch kann aus dienstl. Gründen kein zeitlicher Ausgleich erfolgen.

Über alle OrgBer hinweg (einzelne OrgBer satteln noch zusätzlich auf) gilt gem. ZDv A-1454/23 "Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung":

"Pro Kalendermonat, in dem ein solcher Dienst geleistet wurde, ist zwingend mindestens ein Tag Freistellung vom Dienst zu gewähren (Mindestfreistellung). Dieser Tag kann nicht ersatzweise vergütet werden."

2.

Unter Anderem damit bei der Bearbeitung das dafür geschulte Personal, Auflagen wie unter 1. beachtet, wird die Vergütung nicht beantragt. Es ist von Amts wegen, durch die Einheit /Dienststelle etc., eine Änderungsmeldung "Vergütung für besondere zeitliche Belastungen" mit genanntem Formular zu erstellen.

ZitatDa hier in der Einheit mal vieles untergeht, bereite ich das lieber alles selber vor.

Das mag traurig wie löblich sein. Dennoch ist unter dem Strich davon abzuraten. Nicht nur weil man Leute, die genau dafür bezahlt werden, um ihre Pflichten bringt, sondern auch, weil sich letztlich durch Unkenntnis Fehler einschleichen können, die u.U. zu Vermögensschäden führen können.
Gibt es eine so klare Anweisung auch für die Antragstellung "DuZ"?

Das sollte ja mWn auch "von Amts wegen" laufen. Erlebt habe ich das leider noch nie, aber bisher auch nicht aktiv hinterfragt
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: JensMP79 am 06. Oktober 2020, 01:10:02
In meiner Dienststelle wird der Forderungsnachweis DzuZ von Amts wegen erstellt. Der Soldat MUSS nichts tun, DARF aber gerne den richtigen Forderungsnachweis selbst ausfüllen und abgeben.
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: Andi am 09. Oktober 2020, 20:35:11
Erfahrungsgemäß macht es nur mehr Arbeit, wenn der einzelne Soldat solche Formulare ausfüllt - alleine bei DzuZ gibt es für spezifische Zeiträume der letzten Jahre spezifische Formulare. Von fehlerhaftem Ausfüllen des dann hoffentlich richtigen Formulars mal ganz abgesehen.

Aber der Bundesrechnungshof hat schon vor über 4 Jahren festgestellt, dass die ganze Listenführung, Formularbefüllung und Zeiterfassung der Bundeswehr eine absolute Verschwendung von Steuergeldern ist, da es dazu automatisierte Systeme gibt, die vergleichbare Bundesbehörden schon seit Jahren nutzen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: Andi8111 am 09. Oktober 2020, 22:25:16
Un trotzdem fülle ich monatlich für drei verschiedene Zulagen jeweils ein Formular aus, welches sich ständig ändert, drucke es jeweils vier Mal aus, und unterschreibe es. Dann geht es zu drei weiteren die stempeln und unterschreiben, dann zur Zulagenbearbeitung, die manchmal die eigenen Regeln zum Ausfüllen nicht kennt und es zurück schickt... geht es endlich mal durch die Zulagenbearbeitung, hängt es in der Zeiterfassung, die händisch jede von mir eingetragene Zeit abgleichen.... Nach MONATEN bis JAHREN kommt das Geld irgendwann dann bei mir an. Man stelle sich die Arbeit vor, die etwa 7 Kameraden und Beamte damit haben, den Mist zu bearbeiten. Und das Problem der ewig nicht passenden Stempelzeiten im Zeiterfassungssystem, die durch regelmäßige Anpassung der Dienstmodelle ja jeden Monat nachgehalten und korrigiert werden müssen, ist dabei noch garnicht erwähnt.... Aber was solls, offenbar ist Niemandem daran gelegen, dieses System umzustellen....
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: Andi am 11. Oktober 2020, 16:03:33
Doch, wie bereits geschrieben: Offiziell gerügt vom Bundesrechnungshof.
Titel: Antw:Auszahlung FvD nach §50a Bundesbesoldungsgesetz
Beitrag von: tank1911 am 11. Oktober 2020, 22:35:33
Gefühlt, versucht man ja den Fortschritt. Zum Beispiel mit STIEWI für TG/RK etc...

Andersrum wurde mit der Zulage für mil Fü Personal schon der nächste Bürokratie Endgegner entfesselt.