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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Phospho am 09. Oktober 2020, 16:21:57

Titel: Übergangsbeihilfe
Beitrag von: Phospho am 09. Oktober 2020, 16:21:57
Liebes Forum,

ich werde zum 1.12. aufgrund eines Dienstunfähigkeitsverfahren die Bundeswehr verlassen müssen.
Ich bin 2012 in die Bundeswehr eingetreten und habe dort Studiert. Durch meiner Erkrankung hat sich das Studium verlängert bis seitens meines Disziplinarvorgesetzten ein DU Verfahren eingeleitet wurden.
Ich habe das Studium nicht abschließen können.

Habe ich einen Anspruch auf Übergangbeihilfe (Abfindung)?
Wenn ja, wie hoch ist der Anspruch bzw. wie wird dort dir Zeit des Studiums berücksichtigt?
Wann wird die Übergangsbeihilfe  ausgezahlt?

Grüße,

Phispho
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe Öl
Beitrag von: Andi8111 am 09. Oktober 2020, 16:37:14
Dazu gibt es vor der Entlassung einen obligaten Termin beim Sozialdienst. Eine Abfindung im herkömmlichen Sinne kann nicht geben. Wofür soll der Bund Sie abfinden? Kurz: Sie bekommen taggenau ausgerechnet das, was Ihnen in Form einer Übergangsbeihilfe und an Übergangsgebührnissen zusteht. (Ich geh mal davon aus, dass die DU NICHT durch eine WDB bedingt ist.)
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: Phospho am 09. Oktober 2020, 17:21:29
Danke für die Antwort.
Mein Chef sagte mir, dass nur noch 2 Termine anstehen. Die Auskleidung und einen Termin beim Truppenarzt mit 90/5 Entlassung.
Den Sozialdienst erreiche ich seit Tagen nicht und muss natürlich langsam planen wie es finanziell weitergeht. Daher die Frage ob mit überhaupt etwas zu steht, durch die Beurlaubung fürs Studium.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: LwPersFw am 09. Oktober 2020, 17:26:54
Zitat von: Phospho am 09. Oktober 2020, 16:21:57

Ich bin 2012 in die Bundeswehr eingetreten und habe dort Studiert. Durch meiner Erkrankung hat sich das Studium verlängert bis seitens meines Disziplinarvorgesetzten ein DU Verfahren eingeleitet wurden.
Ich habe das Studium nicht abschließen können.


Sind Sie vor oder nach dem 26.07.2012 in die Bw eingetreten ?
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: Phospho am 09. Oktober 2020, 19:33:56
@LwPersFW ich habe die Grundausbildung zum 1.7. 2012 begonnen. Also davor.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: LwPersFw am 10. Oktober 2020, 09:09:26
Dann gilt für Sie das alte BFD-Recht...

Hier lesen Sie sich einmal in die Vorgaben des Soldatenversorgungsgesetzes SVG ein, die VOR dem 26.07.2012 galten...

zu finden z.B. auf buzer.de

§ 5 i.V.m. 11 und 12 SVG

Und... Ihr Bezügebearbeiter kann da auch Infos geben, da die ÜG und ÜB vom BVA festgesetzt und gezahlt werden.

Wenn Sie dort anrufen ... unbedingt sagen:
1. Das Sie unter das alte BFD-Recht fallen
2. Wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden sollen
3. Das Studium nicht abgeschlossen haben


Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: F_K am 10. Oktober 2020, 14:07:21
 Beurlaubung zum Studium?

Welcher Studiengang?
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: ulli76 am 10. Oktober 2020, 15:07:00
Medizin?Oder falsch ausgedrückt.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: Phospho am 18. Oktober 2020, 23:22:28
Genau, beurlaubt zum Pharmaziestudium.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: Phospho am 18. Oktober 2020, 23:23:40
Ps. Und das Studium nicht beenden können, falls das eine Rolle spielt.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: Phospho am 09. November 2020, 17:04:02
Meine Entlassungsverfügung ist digital schon bei meiner Einheit. Das DZE auf 30.11.2020 festgesetzt. Ich habe auf Anraten des Sozialdienstes mit der Bezügezahlenden Stelle telefoniert. Diese wusste natürlich von nichts erklärte mir aber gleich, dass ich mit der Übergangsbeihilfe nicht vor Ende Januar rechnen sollte. Gibt es eine Möglichkeit eine anteilige Vorrauszahlung zu beantragen, sodass ich meine laufenden Kosten decken kann?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: LwPersFw am 09. November 2020, 17:37:09
Ich empfehle eine PN an den User "didi62" ... Dieser kann ggf. weiterhelfen.

Das die BVA "von nichts weiß"... liegt ja der Natur der Sache... wenn der Bearbeiter/die Bearbeiterin erst jetzt ... kurz vor Ultimo... ins Boot geholt wird...

... und für die Umsetzung... benötigt die BVA nun einmal die Umsetzung der Entlassung in der Truppe ... sprich die Eingabe in PersWiSys ...

Der monatliche Rechnungsschluss spielt dabei auch eine wesentliche Rolle.

Dessen ungeachtet... KANN das BVA eine Abschlagszahlung anweisen, die dann mit den folgenden Zahlungen verrechnet wird.

Aber auch dies erfordert wieder Kommunikation.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: didi62 am 10. November 2020, 07:44:09
Zitat von: LwPersFw am 09. November 2020, 17:37:09
Ich empfehle eine PN an den User "didi62" ... Dieser kann ggf. weiterhelfen.

Das die BVA "von nichts weiß"... liegt ja der Natur der Sache... wenn der Bearbeiter/die Bearbeiterin erst jetzt ... kurz vor Ultimo... ins Boot geholt wird...

... und für die Umsetzung... benötigt die BVA nun einmal die Umsetzung der Entlassung in der Truppe ... sprich die Eingabe in PersWiSys ...

Der monatliche Rechnungsschluss spielt dabei auch eine wesentliche Rolle.

Dessen ungeachtet... KANN das BVA eine Abschlagszahlung anweisen, die dann mit den folgenden Zahlungen verrechnet wird.

Aber auch dies erfordert wieder Kommunikation.

Abschlagszahlung vor dem Entlassungstag sind nicht zulässig.
Wenn die Entlassungsmaßnahme durch die Truppe bis spätestens 11.11.2020, kann auch die Zahlung zum 30.11.2020 erfolgen.
Titel: Antw:Übergangsbeihilfe
Beitrag von: F_K am 10. November 2020, 08:20:12
Also sich um die Dinge kümmern - dann sollte dass verzugslos funktionieren.
Die Reserve von 2 Monatseinkünften müsste dann nicht mal zum Einsatz kommen.