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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Autofahrer0815 am 14. Oktober 2020, 16:07:32

Titel: Wiederspruch TG-Ablehnung
Beitrag von: Autofahrer0815 am 14. Oktober 2020, 16:07:32
Guten Tag,

ich habe heute einen Trennungsgeldbescheid erhalten. Darin zu entnehmen die Ablehnung meines Antrages.
Begründung: Die Entfernung liegt unter 30 Km.

Laut Falk Routenplaner liegt der optimalste Weg bei 32,38 Km. Ich habe jetzt auch mal Filter genutzt und es wird nichts dadurch verkürzt.
Lediglich die Anwendung des Fahrradbuttons verkürzt die Strecke auf 28,4 Km. Das wäre schon ein Witz. In diesem Fall sind die ersten beiden Straßen schon keine öffentlich nutzbaren Straßen. Dementsprechend auch keine üblicherweise befahrene Straßen.
Die erste ist ein Waldweg, der durch einen Poller versperrt wird, der zwote ist eine Waldstraße welche nicht ganzjährig befahrbar ist. Dieser wird wegen Krötenwanderung mehrfach im Jahr über Wochen gesperrt.

Genau parallel zur vermuteten Fahrtstrecke liegt übrigens die A1.

Ohne Veränderung von irgendwelches Filtern ist der kürzeste Weg mit Falk 32,38 KM, über die A1.

Der Witz: Vor einigen Wochen war ich beim zuständigen Mitarbeiter des Travelmanagement in Unna, wo ich auch stationiert bin. Dieser hat meinen Fahrtweg auch eingegeben und gesagt, dass das keine Probleme geben wird, höchstens, wenn da wer Filter nutzt, was aber nicht legitim ist.

Wie gehe ich jetzt dagegen vor?




Titel: Antw:Wiederspruch TG-Ablehnung
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2020, 16:15:34
Du hast einen Bescheid bekommen und legst nun das Rechtsmittel dagegen ein. Eine Belehrung ist da doch wohl dabei.
Titel: Antw:Wiederspruch TG-Ablehnung
Beitrag von: KlausP am 14. Oktober 2020, 16:17:26
Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfbelehrung? Dann legen Sie fristgemäß schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid ein.