Servus,
Habe am 01.11 Dienstantritt in Seedorf. Meine spätere Verwendung ist in Zweibrücken als Fallschirmjäger, Saz12.
Ich wohne 5 km von Seedorf entfernt und ich möchte gerne in Seedorf bleiben, da ich hier wohne, meine Freundin und meine Freunde habe .Jetzt habe ich gehört, das Zweibrücken unterbesetzt ist und Seedorf überbesetzt. Spielt das eine Rolle bei dem Versetzungsantrag? Ich habe, wenn ich ehrlich bin, ein wenig Angst, auf das was kommt. Vielleicht können Sie mir ja helfen. LG
Wieso unterschreibt man einen Vertrag mit dem Dienstort Zweibrücken, wenn man eigentlich in Seedorf dienen möchte.
Es muss eine freie Stelle bzw. Dienstposten geben.
Zitat von: Thorsten33000 am 19. Oktober 2020, 22:14:57
Jetzt habe ich gehört, das Zweibrücken unterbesetzt ist und Seedorf überbesetzt. Spielt das eine Rolle bei dem Versetzungsantrag?
Wenn das stimmt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass einer Versetzung nicht stattgegeben wird und es Zweibrücken bleibt.
Gegenfrage:
Warum hast Du keine Stelle in Seedorf gewählt bzw. warum wurde Dir eine solche Stelle nicht angeboten?
FschJg ist darüberhinaus "überlaufen" - die Folgerungen sollten klar sein ...
Zitat von: Thorsten33000 am 19. Oktober 2020, 22:14:57... Ich habe, wenn ich ehrlich bin, ein wenig Angst, auf das was kommt. Vielleicht können Sie mir ja helfen. LG
Sorry, aber wenn Du wegen so etwas, was ja auch von vornherein klar ausgemacht war, schon Angst hast, ist SaZ 12 nicht Deine beste Idee gewesen. Eine Möglichkeit für Dich wäre es, vom Dienst bei der Bundeswehr zurück zu treten.
Wenn Du am 1.11. Deinen Dienst beginnst, kannst Du natürlich jederzeit einen Versetzungsantrag stellen, die Erfolgsaussichten sind aber eher gering bis nicht vorhanden.
Ich kann auch voll verstehen wenn man bei dieser privaten Situation lieber in Seedorf dienen möchte - allerdings ist es die BUNDESwehr (und nicht Heimatwehr) und als Soldat bekommt man nicht immer das, was einem gerade lieb ist.
Antrag stellen, auf Antwort warten. Letztlich steht Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate die Möglichkeit des Widerrufs (also der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnis) jederzeit offen.
Zitat von: Thorsten33000 am 19. Oktober 2020, 22:14:57
Servus,
Habe am 01.11 Dienstantritt in Seedorf. Meine spätere Verwendung ist in Zweibrücken als Fallschirmjäger, Saz12.
Ich wohne 5 km von Seedorf entfernt und ich möchte gerne in Seedorf bleiben, da ich hier wohne, meine Freundin und meine Freunde habe .Jetzt habe ich gehört, das Zweibrücken unterbesetzt ist und Seedorf überbesetzt. Spielt das eine Rolle bei dem Versetzungsantrag? Ich habe, wenn ich ehrlich bin, ein wenig Angst, auf das was kommt. Vielleicht können Sie mir ja helfen. LG
Schlimme Geschichte... ::)
Das schlimme daran ist, dass Sie jemanden der es wirklich will einen Dienstposten weggenommen haben. Naja, wie auch immer.
Entweder Sie ziehen den Widerruf oder stellen einen Versetzungsantrag. Dem wird aber vermutlich nicht stattgegeben aus bekannten Gründen.
Hausgemachtes Problem. Mein Mitgefühl haben Sie - aber es hält sich in engen Grenzen. Einen Dienstposten anzunehmen nur um erstmal ,,drin" zu sein und dann wegen der ,,kranken Schwiegerkatze" auf Versetzung zu hoffen ist immer der falsche Weg.
Auch, wenn hier darauf sehr gerne mit einem Beißreflex reagiert wird ... ich sehe an einem Versetzungswunsch erstmal nichts Schlimmes. Es hat doch jeder das Recht zu versuchen seine Situation für sich so günstig wie möglich zu gestalten. Wichtig ist doch nur, wie damit umgegangen wird, wenn eben Dinge nicht möglich sind.
Der TE hat ja nicht geschrieben, dass er keine Lust hat seinen Dienst an einem anderen Standort weiter zu leisten. Als angehender Fallschirmjäger allerdings von "Angst vor dem was kommt" zu sprechen ist natürlich mindestens ungünstig ausgedrückt.
sollte der TE Fw/Uffz-Anwärter sein oder werden, erübrigt sich diese "Sorge" für die ersten Monate bzw. Jahre sowieso, da er viel in D unterwegs sein wird, und das nicht in Seedorf oder Zweibrücken....