Guten Abend liebe Kollegn,
Ich bin als BaP bei der Bundeswehr im gehobenen nichttechnischen Dienst tätig. Letzes Jahr im April bin ich im Rahmen einer Direkteinstellung bei der Bundeswehr eingestiegen. Dabei wurde meine Probezeit auf 2 Jahre (aufgrund von beruflicher Vorerfahrung). gekürzt
Meine Probezeit endet im April 2021.
Somit mir bekannt ist hätte doch schon längst eine Probezeitbeurteilung in der Mitte der Probezeit stattfinden müssen oder? Bisher habe ich noch keinerlei Beurteilung erhalten. Ich stelle mir jetzt die Frage welche Auswirkungen eine unterlassene Probezeitbeurteilung für mich hat. ?
Beste Grüße
Ich würde einfach mal beim Berichterstatter nachfragen.
Moin, ich müsste nochmal in meine Beamtenrechts unterlagen schauen, kann aber generell sagen dass bei einer minimum Probezeit (was in der BwWV 1 Jahr ist) die Halbzeit Beurteilung komplett entfällt und zum Ende der Probezeit eine anlassbezogene Leistungsbeurteilung seitens BAPers angefordert wird.
Anlassbezogen ist in diesem Fall dass nach dem Personalentwicklungskonzept für Beamte eine Beförderung ins erste Beförderungsamt vorgesehen ist, wofür eine anlassbeurteilung vorliegen muss.
im technischen Dienst funktioniert das derzeit auch so dass man i.d.R., das heißt abhängig von Qualifikation, Leistung und fachlicher Eignung mit Ablauf der Probezeit befördert wird. Mit unter (mein eigener Fall) schon nach 1 jahr mindestprobezeit.
Da ich allerdings technischer Beamter bin gebe ich keine Garantie darauf dass es im ntD auch so ist, schau doch bitte mal im ZMRS nach dem Personalentwicklungskonzept, evtl. steht dort was drin, ansonsten den zuständigen Personalführer im BAPersBw anrufen und Fragen !