Hallo liebe Kameraden,
seit dem 01.08.2020 bin ich OA TrDst ohne Studium und befinde mich derzeit auf dem OL1.
Nun ist es so, dass ich mit meinem Freund nach Abschluß des Lehrganges gerne eine Familie gründen würde.
Im Falle einer Schwangerschaft und in Anspruchnahme von Elternzeit (1 Jahr), würde ich doch trotzdem pünktlich nach 3 Jahren Dienstzeit zum Leutnant ernannt werden, oder? Also falls meine Elternzeit zb. im 2 Jahr als OA "angetreten" werden würde, gilt die Elternzeit als Dienstzeit, richtig?
Zumindest wen ich § 5a Abs. 4 richtig verstehe....
Kann mir da jemand helfen?
liebe Grüße,
Katja
Langer Artikel hierzu: https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/endlich-kinderbetreuung-wird-auf-mindestbefoerderungszeiten-vollstaendig-angerechnet
Randbemerkung:
Unabhängig davon rate ich an, die Laufbahnausbildung (OL 1, 2 und 3) erfolgreich abzuschließen, bevor die Familienplanung umgesetzt wird.
Mit Kindern ist es danach aufwendiger und schwieriger.