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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: LwPersFw am 27. Oktober 2020, 16:42:24

Titel: Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: LwPersFw am 27. Oktober 2020, 16:42:24
Ein Bsp aus dem Leben  ... und mögliche Folgen...

Dienstgradherabsetzung wegen fortgesetzten Trennungsgeldbetrugs

Urteil BVerwG 2 WD 12.19 vom 14.05.2020

https://www.bverwg.de/140520U2WD12.19.0
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: SolSim am 27. Oktober 2020, 17:05:42
Ein durchaus mildes Urteil, wie ich finde.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: F_K am 27. Oktober 2020, 17:13:26
Nunja,
Ein A12 zum A13 anstehend wird zum A10 degradiert, dem Regelausgangspunkt der Zumessung.
Aufgrund der Erschwerungsgründe hat das Gericht A9 als angemessen gesehen, die lange Verfahrensdauer ergibt dann doch A10.

Milde ist der Dienstherr bei solchen Dinge, auch hier, even nicht.

Das Urteil ist tat- und Schuld angemessen.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: Andi8111 am 27. Oktober 2020, 17:49:39
Zitat von: SolSim am 27. Oktober 2020, 17:05:42
Ein durchaus mildes Urteil, wie ich finde.

Damit ist faktisch die Förderungsperspektive gesunken. Statt der Möglichkeit A16 zu erreichen, wird er wohl bei A14 stecken bleiben. Schon ein hartes Los. Da will ich vom Ansehens- und Besoldungsverlust bis der status quo ante wieder erreicht ist, garnicht sprechen.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: F_K am 27. Oktober 2020, 18:00:51
Eben.

Insbesondere im Vergleich mit dem Strafrecht ist das Disziplinarrecht echt "hart", beinhart.

Meine Frau sagte - 1000 Euro Betrug, Schaden ersetzt, keine Vorstrafen gibt 30 bis 40 Tagessätze als Strafbefehl - mag bei anderen StAs anders ausgehen - aber dass ist die Hausnummer - innerhalb weniger Wochen für ein Monatsgehalt erledigt.
In diesem Fall liegt die "Strafe" im Bereich deutlich oberhalb eines Jahresgehaltes ...
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: SolSim am 27. Oktober 2020, 18:13:17
Ist halt ne subjektive Meinung von mir. Gut, dass ich kein Jurist oder gar Richter bin 😉.

Sachlich ist es natürlich richtig, dass es o. Vergleich zum ,,zivilen" ziemlich hart ist. Allerdings hat der Betroffene die Ursache bewusst selbst gesetzt.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: F_K am 27. Oktober 2020, 18:18:29
@ solsim:

Offtopic: Das Setzen der Ursache durch den Täter ist ein zentrales Merkmal bei Straftaten.
Betrug geht kaum fahrlässig ..
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: BulleMölders am 28. Oktober 2020, 07:06:54
Zitat von: F_K am 27. Oktober 2020, 18:00:51
Eben.

Insbesondere im Vergleich mit dem Strafrecht ist das Disziplinarrecht echt "hart", beinhart.

Meine Frau sagte - 1000 Euro Betrug, Schaden ersetzt, keine Vorstrafen gibt 30 bis 40 Tagessätze als Strafbefehl - mag bei anderen StAs anders ausgehen - aber dass ist die Hausnummer - innerhalb weniger Wochen für ein Monatsgehalt erledigt.
In diesem Fall liegt die "Strafe" im Bereich deutlich oberhalb eines Jahresgehaltes ...

Man sollte aber auch bedenken, dass im zivilen der Arbeitnehmer im Regelfall seinen Job los sein dürfte und es auch nicht so leicht sein dürfte etwas neues zu finden.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: FoxtrotUniform am 28. Oktober 2020, 13:21:38
Das Urteil erachte ich auch als knackig.

Ein Beispiel eines ein paar Jahre zurückliegenden Urteils: Ein OFw (SaZ, kurz vor BfD) hatte bei TG6 ,,durchgekreuzt" trotz Fahrgemeinschaft mit TG-Empfängern, sich unberechtigt einen unteren fünfstelligen Betrag angeeignet und wurde - Geständnis und Reue wurden vor dem TDG geäußert - im Dienstgrad herabgesetzt (Fw).

Wie das Verwaltungsgericht geurteilt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: justice005 am 28. Oktober 2020, 16:52:24
Ich wundere mich, warum diese Urteil als "beinhart" oder als "knackig" angesehen werden.

Man möge dies mal mit einem normalen Arbeitsverhältnis vergleichen. Wer seinen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft bei einer Dienstreiseabrechnung betrügt, wird fristlos entlassen und ist seinen Job los. Ende. Das würde jedes Arbeitsgericht halten. 

Natürlich als das Dienstverhältnis von Soldaten und Beamten völlig anders gelagert, aber manchmal schadet ein kurzer Vergleich eben doch nicht, um sich mal die Maßstäbe geradezurücken.

Und wer charakterlich in der Lage ist, seinen Dienstherrn zu betrügen und dies auch tatsächlich tut, der sollte froh sein, überhaupt noch bis zur A14 kommen zu dürfen. Darüber zu jammern, dass man die Karrierechancen bis zum A16 nicht mehr hat, ist schon grotesk. Und für den Ansehensverlust ist derjenige auch selbst ganz alleine verantwortlich.


Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: Andi8111 am 28. Oktober 2020, 17:26:21
Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: LwPersFw am 28. Oktober 2020, 17:43:01
Zitat von: Andi8111 am 28. Oktober 2020, 17:26:21
Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.


Nicht gejammert... aber:

ZitatHinsichtlich der Bemessungskriterien "Persönlichkeit" und "bisherige Führung" sind Unrechtseinsicht und Reue beim Soldaten nicht festzustellen und können daher nicht mildernd berücksichtigt werden.

ZitatZudem hat der Soldat andere Soldaten eines Komplotts bezichtigt, was zu erheblicher Unruhe geführt hat


Und nur die überlange Verfahrensdauer hat ihn vor dem Leutnant "bewahrt":

ZitatIm Hinblick auf die 13-monatige Überlänge des Verfahrens erschien es angemessen, den Soldaten um einen Dienstgrad weniger in den eines Oberleutnants zur See herabzusetzen.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: Andi8111 am 28. Oktober 2020, 17:47:24
Zitat von: Andi8111 am 28. Oktober 2020, 17:26:21
Er hat ja , zumindest nicht dass wir es wüsste, nicht gejammert. Ich habe nur unterstrichen, weshalb das Urteil für den betreffenden ziemlich hart ist.

Um es zu unterstreichen: Hart für das Individuum, aber völlig nachvollziehbar für mich!
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: FoxtrotUniform am 28. Oktober 2020, 18:25:27
Zitat von: justice005 am 28. Oktober 2020, 16:52:24
Ich wundere mich, warum diese Urteil als "beinhart" oder als "knackig" angesehen werden.

Per se finde ich es richtig bzw. würde sogar stets eine Entlassung begrüßen, im direkten Vergleich mit meinem Beispiel und anderen milderen Urteilen (mir fällt da ein Fall ein, bei dem mehrere 10000 km privat mit dem Dienst-Kfz eines Wehrdienstberaters zurückgelegt wurden) jedoch ,,knackig".

Einerseits rappelt es hier zurecht im Karton, hinsichtlich der Accenture Aktivitäten wurden einige Involvierte zwischenzeitlich sogar förderlich versetzt. Aber sei es drum, gutes Beispiel. Und Andi stimme ich voll und ganz zu.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: justice005 am 29. Oktober 2020, 05:47:30
Man sollte sich vor pauschalen Unterstellungen hüten. Ich bin sicher, dass jeder Einzelfall individuell geprüft wird. Und außerdem habe ich gelesen, dass es in diesem Zusammenhang durchaus auch gerichtliche Disziplinarverfahren gegen einzelne gegeben hat.

Und im Hinblick auf die Maßstäbe: wenn sich herausstellen sollte, dass Soldaten - vergleichbar mit Trennungsgeldbetrug - durch unwahre Angaben Geld in die eigene Tasche umgeleitet haben, dann würden die natürlich auch die Höchstmaßnahme kriegen.

Davon habe ich bisher aber noch nichts gelesen. Der Vorwurf kam noch nicht mal von der Opposition.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: neuer_HF am 29. Oktober 2020, 07:25:13
Ich finde das Urteil angemessen.
Aufgrund seines Hohen Dinestgrades und seiner Stellung und das bewusste Betrügen, obwohl er weit mehr als 7000€ netto (Gesammteinkommen der Familie) hat. Finde ich es gerecht.

P.S. Pasus "Der Soldat bezeichnet seine Finanziele Situation als angespannt." Da musst ich innerlich Laut lachen.  Aber ist mein Empfinden, bei mehr als 7k im Monat lebt man doch wie die Made im Speck.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: F_K am 29. Oktober 2020, 07:33:30
Nunja, Einkommen ist das Eine, die Ausgaben das Andere.
2 k für Kredite, 1,5 k für Kinderbetreuung, sicherlich 0,5 k für Unterhalt Haus - dazu Betriebskosten PKW und Lebensunterhalt für die große Anzahl Personen ... da ist die Sparrate sicherlich klein.

Kann man auch anders machen .. aber viel Speck ist hier nicht.
Titel: Antw:Trennungsgeldbetrug
Beitrag von: justice005 am 29. Oktober 2020, 08:24:50
ZitatNunja, Einkommen ist das Eine, die Ausgaben das Andere.
2 k für Kredite, 1,5 k für Kinderbetreuung, sicherlich 0,5 k für Unterhalt Haus - dazu Betriebskosten PKW und Lebensunterhalt für die große Anzahl Personen ... da ist die Sparrate sicherlich klein.

Kann man auch anders machen .. aber viel Speck ist hier nicht.

Genauso ist es. Wenn ich 7000,- Euro Einkommen habe, aber meine Verpflichtungen bei 8000,- Euro liegen, dann ist die finanzielle Situation angespannt. Außerdem dürften solche Aussagen im Verfahren auch ggf. dazu dienen, etwas auf die Tränendrüse zu drücken, um noch ein wenig mehr Milde herauszuschlagen.

Grundsätzlich gilt als Faustformel:

Gerichtsvollzieher steht vor der Tür: --> überschuldet
Ich habe große Mühe, eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden: --> finanziell angespannt
Ein Gerichtsvollzieher ist nicht in Sicht, ich kann alle Verpflichtungen erfüllen: --> Finanzielle Verhältnisse sind geordnet.

Das bedeutet, auch wenn ich jeden Cent ausgebe, nichts zurücklege, auf Vergnügen verzichte und genau rechnen muss im Monat, dann sind die finanziellen Verhältnisse immernoch "geordnet".