Servus Kameraden,
wir haben nun einen neuen Zugführer, dieser alte BPG und Kraftfahrfeldwebel, sagt: Einweisungs/Überprüfungsfahrten mit Beladung nach ADR sind nicht erlaubt, ausgenommen Tank da dies vorgeschrieben (leer, halbvoll, voll).
BstfGrpFhr, SvP GG und ebenfalls Kraftfahrfeldwebel, sagt: Stimmt nicht, Einweisungs/Überprüfungsfahrten dürfen auch mit Gefahgut durchgeführt werden.
Ich selbst, SvP Lehrgang vor 4 Jahren, bin allerdings auch der Meinung das es auf dem Lehrgang damals hieß: Keine Einweisungs/Überprüfungsfahrten auf Fahrzeugen mit geladenem Gefahrgut, allerdings kann ich dazu nichts in den Vorschriften finden. Ich würde dieses Thema gerne abschließend klären.
Ich bedanke mich im voraus für sachdienliche Hinweise.
MkG