Servus alle zusammen,
kann der Disziplinarvorgesetzte befehlen welche Maske im Dienst zu tragen ist? Hintergrund ist der das ich die Dienstlich gelieferten Masken einfach nur beschissen finde aufgrund des drückenden Nasenbügels.
Zitat von: Uduczud am 30. Oktober 2020, 14:02:33
Servus alle zusammen,
kann der Disziplinarvorgesetzte befehlen welche Maske im Dienst zu tragen ist? Hintergrund ist der das ich die Dienstlich gelieferten Masken einfach nur beschissen finde aufgrund des drückenden Nasenbügels.
Natürlich kann er das befehlen, seit der Dienstherr die Maske bereitstellt.
Und gerade mit dem biegsamen Bügel lässt sich die Maske mMn optimal einstellen.
Normalerweise würde ich sagen, dass der Disziplinarvorgesetzte den Anzug befehlen kann und insbesondere im Hinblick auf die Einheitlichkeit auch die olivgrüne Maske befehlen kann, zumal sie ja von Dienstherrn gestellt ist.
Andererseits ist das natürlich ein Thema, wo es keinerlei Präzedenzfälle gibt. Zumindest im Rahmen der üblichen MNB dürfte der Disziplinarvorgesetzte ganz sicher auf die dienstlich gelieferte Maske bestehen können.
Spannend wäre es aber zum Beispiel, wenn ein Soldat lieber eine ffp2-Maske tragen möchte, um sich sicherer zu fühlen. Ich bin mir nicht sicher, ob man das verbieten kann. Da wäre ich eher skeptisch.
Könnte denn der Soldat "um sich sicherer zu fühlen", den ganzen Tag mit Helm rumlaufen? Beim Hinfallen würde das Kopfverletzungen reduzieren.
Ist dieser ,,Gesichtslappen" denn überhaupt Bestandteil der Uniform und in der Anzugsordnung normiert?
"104. Die Inspekteure/Leiter bzw. Leiterinnen können für die Soldatinnen und Soldaten ihrer Teilstreitkraft / ihres Organisationsbereiches Einzelregelungen im Rahmen der grundsätzlichen Vorgaben dieser Regelung (...)
107. Die Disziplinarvorgesetzten bzw. die Vorgesetzten, welche den Dienst anordnen, können situationsbedingt, zeitlich und/oder räumlich befristet, Abweichungen von den grundsätzlichen Vorgaben dieser Regelung anordnen. "
Die MN Bedeckung ist Schutzausstattung, und kann und darf zur Uniform befohlen werden.
(Schutzausstattung, kein Uniformteil - dass kann JEDER Vorgesetzte befehlen, das muss man keine TSK führen).
Wird aus privaten Gründen auf mehr Schutz Wert gelegt, kann / darf dieser natürlich unter dem dienstlich befohlen getragen werden (wie / analog Unterwäsche).
Wenn der Nasenbügel drückt, dann pass ihn besser an. Oder schau wie der genau verbaut ist. ggf. kann man einen Metallbügel durch weicheres Material ersetzen. Kommerzielle Masken haben sowohl Metallbügel als auch Pfeiffenreiniger, seltener Kunststoffbügel. Der Zweck der Abdichtung wird durch beide erreicht.
Was problematisch ist, sind die Masken, die über den Nasenrücken eine Art Ausbuchtung haben- die rutschen und lassen sich nicht richtig abdichten. Vermutlich wird der DV diese aus genau dem Grund im Dienst verbieten können.
Ob ein DV privat beschaffte Stoffmasken erlaubt, hängt sicher von den Gegebenheiten in der Einheit ab.
Bei FFP2 können Probleme bei der Tragedauer eine Rolle spielen- im Zweifel hilft das Gespräch mit dem DV.
Ich bin ja kein DV, wäre ich aber einer, würde ich zumindest das Tragen von höherwertigem Schutz (also OP-MNS, FFP2, FFP3) erlauben, ansonsten halt die dienstlich gelieferte grüne Maske.
Schutztechnisch geben sich "normale" Stoffmasken sicherlich nichts, wie die Frage allerdings rechtlich aussieht, das ist eine gute Frage.
Man könnte so argumentieren, dass auch privat beschaffte Stoffmasken getragen werden dürfen, weil man ja auch auf dem Weg zum und vom Dienst privat beschaffte Schutzausrüstung zur Uniform tragen darf.
Also Fahrradhelm, Motorradhelm etc.
Ich verstehe einfach nicht, dass nicht alle mal ihre Befindlichkeiten zurückstellen können, um gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Diese Maßnahmen sind ja nicht dazu da, Menschen zu schikanieren. Und wenn es mal drückt, drückt es halt. Meine Güte.
Woanders reicht es aus, einen MNS zu tragen. Es muß nicht der dienstlich gelieferte sein, bei dem sich die Nasenstege aus dem Stoff drücken ;-)
Die Befindlichkeiten gehen m.M.n. in beide Richtungen.
Nunja, woanders wird zivil getragen - bei meinen 5 MNS hat sich noch kein einziger Steg "rausgedrückt".
Als Ergänzung zu den o.g. Nr noch diese"
"204. Das Tragen der nach den jeweiligen Organisationsgrundlagen vorgesehenen Schutz- und Sonderbekleidung ist durch die Disziplinarvorgesetzten oder die den Dienst anordnenden Vorgesetzten je nach Art des Dienstes oder der Witterung zusätzlich, allgemein oder für den Einzelfall zu befehlen."
Und das Ganze mit gesundem Menschenverstand...
Und mehr gibt es dazu nicht zu sagen. >>> closed