Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Uduczud am 30. Oktober 2020, 14:02:33

Titel: Maskenpflicht
Beitrag von: Uduczud am 30. Oktober 2020, 14:02:33
Servus alle zusammen,

kann der Disziplinarvorgesetzte befehlen welche Maske im Dienst zu tragen ist? Hintergrund ist der das ich die Dienstlich gelieferten Masken einfach nur beschissen finde aufgrund des drückenden Nasenbügels.
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: HubschrauBär am 30. Oktober 2020, 14:08:02
Zitat von: Uduczud am 30. Oktober 2020, 14:02:33
Servus alle zusammen,

kann der Disziplinarvorgesetzte befehlen welche Maske im Dienst zu tragen ist? Hintergrund ist der das ich die Dienstlich gelieferten Masken einfach nur beschissen finde aufgrund des drückenden Nasenbügels.
Natürlich kann er das befehlen, seit der Dienstherr die Maske bereitstellt.

Und gerade mit dem biegsamen Bügel lässt sich die Maske mMn optimal einstellen.
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: justice005 am 30. Oktober 2020, 16:08:22
Normalerweise würde ich sagen, dass der Disziplinarvorgesetzte den Anzug befehlen kann und insbesondere im Hinblick auf die Einheitlichkeit auch die olivgrüne Maske befehlen kann, zumal sie ja von Dienstherrn gestellt ist.

Andererseits ist das natürlich ein Thema, wo es keinerlei Präzedenzfälle gibt. Zumindest im Rahmen der üblichen MNB dürfte der Disziplinarvorgesetzte ganz sicher auf die dienstlich gelieferte Maske bestehen können.

Spannend wäre es aber zum Beispiel, wenn ein Soldat lieber eine ffp2-Maske tragen möchte, um sich sicherer zu fühlen. Ich bin mir nicht sicher, ob man das verbieten kann. Da wäre ich eher skeptisch.
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: Ralf am 30. Oktober 2020, 16:48:30
Könnte denn der Soldat "um sich sicherer zu fühlen", den ganzen Tag mit Helm rumlaufen? Beim Hinfallen würde das Kopfverletzungen reduzieren.
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: SolSim am 30. Oktober 2020, 17:28:47
Ist dieser ,,Gesichtslappen" denn überhaupt Bestandteil der Uniform und in der Anzugsordnung normiert?
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: LwPersFw am 30. Oktober 2020, 17:42:29
"104. Die Inspekteure/Leiter  bzw.  Leiterinnen  können  für  die  Soldatinnen  und Soldaten ihrer Teilstreitkraft  /  ihres  Organisationsbereiches  Einzelregelungen  im  Rahmen  der  grundsätzlichen Vorgaben dieser  Regelung  (...)

107. Die Disziplinarvorgesetzten bzw.  die Vorgesetzten,  welche den  Dienst  anordnen,  können situationsbedingt,  zeitlich und/oder  räumlich  befristet,  Abweichungen  von den  grundsätzlichen Vorgaben  dieser  Regelung  anordnen. "
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: F_K am 30. Oktober 2020, 17:44:44
Die MN Bedeckung ist Schutzausstattung, und kann und darf zur Uniform befohlen werden.
(Schutzausstattung, kein Uniformteil - dass kann JEDER Vorgesetzte befehlen,  das muss man keine TSK führen).


Wird aus privaten Gründen auf mehr Schutz Wert gelegt, kann / darf dieser natürlich unter dem dienstlich befohlen getragen werden (wie / analog Unterwäsche).
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: ulli76 am 30. Oktober 2020, 18:47:53
Wenn der Nasenbügel drückt, dann pass ihn besser an. Oder schau wie der genau verbaut ist. ggf. kann man einen Metallbügel durch weicheres Material ersetzen. Kommerzielle Masken haben sowohl Metallbügel als auch Pfeiffenreiniger, seltener Kunststoffbügel. Der Zweck der Abdichtung wird durch beide erreicht.

Was problematisch ist, sind die Masken, die über den Nasenrücken eine Art Ausbuchtung haben- die rutschen und lassen sich nicht richtig abdichten. Vermutlich wird der DV diese aus genau dem Grund im Dienst verbieten können.

Ob ein DV privat beschaffte Stoffmasken erlaubt, hängt sicher von den Gegebenheiten in der Einheit ab.
Bei FFP2 können Probleme bei der Tragedauer eine Rolle spielen- im Zweifel hilft das Gespräch mit dem DV.
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: Pericranium am 30. Oktober 2020, 18:55:39
Ich bin ja kein DV, wäre ich aber einer, würde ich zumindest das Tragen von höherwertigem Schutz (also OP-MNS, FFP2, FFP3) erlauben, ansonsten halt die dienstlich gelieferte grüne Maske.
Schutztechnisch geben sich "normale" Stoffmasken sicherlich nichts, wie die Frage allerdings rechtlich aussieht, das ist eine gute Frage.

Man könnte so argumentieren, dass auch privat beschaffte Stoffmasken getragen werden dürfen, weil man ja auch auf dem Weg zum und vom Dienst privat beschaffte Schutzausrüstung zur Uniform tragen darf.
Also Fahrradhelm, Motorradhelm etc.
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: Andi8111 am 30. Oktober 2020, 19:01:30
Ich verstehe einfach nicht, dass nicht alle mal ihre Befindlichkeiten zurückstellen können, um gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Diese Maßnahmen sind ja nicht dazu da, Menschen zu schikanieren. Und wenn es mal drückt, drückt es halt. Meine Güte.
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: JensMP79 am 31. Oktober 2020, 07:56:12
Woanders reicht es aus, einen MNS zu tragen. Es muß nicht der dienstlich gelieferte sein, bei dem sich die Nasenstege aus dem Stoff drücken ;-)

Die Befindlichkeiten gehen m.M.n. in beide Richtungen.
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: F_K am 31. Oktober 2020, 08:04:16
Nunja, woanders wird zivil getragen - bei meinen 5 MNS hat sich noch kein einziger Steg "rausgedrückt".
Titel: Antw:Maskenpflicht
Beitrag von: LwPersFw am 31. Oktober 2020, 08:59:44
Als Ergänzung zu den o.g. Nr noch diese"

"204. Das  Tragen  der  nach den  jeweiligen  Organisationsgrundlagen  vorgesehenen  Schutz-  und Sonderbekleidung  ist  durch  die Disziplinarvorgesetzten  oder  die den  Dienst  anordnenden Vorgesetzten je nach Art  des  Dienstes  oder  der  Witterung  zusätzlich,  allgemein oder  für  den Einzelfall zu befehlen."

Und das Ganze mit gesundem Menschenverstand...

Und mehr gibt es dazu nicht zu sagen.  >>>  closed