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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: LwPersFw am 31. Oktober 2020, 11:08:35

Titel: Pflicht zur Prüfung der monatlichen Gehaltsabrechnung
Beitrag von: LwPersFw am 31. Oktober 2020, 11:08:35
Wieder ein Beispiel aus dem Leben...

Urteil VG Koblenz 5 K 137/20.KO vom 09.06.2020

Lehre daraus...

Jeder Beamte/BS/SaZ   ... und in Grunde auch jeder FWDL/RDL...

... ist verpflichtet seine Abrechnungsbelege regelmäßig auf Unstimmigkeiten zu prüfen ...

... und im Zweifel die Abrechnungsstelle zu informieren.

Wer das nicht tut und nachgewiesen werden kann, dass man auch als Laie die Unstimmigkeiten hätte erkennen können/müssen...

... muss mit einer Rückforderung rechnen.

Hier wird es immer auf den Einzelfall ankommen. Oft müssen nur Teile der Überzahlung zurückgezahlt werden.
z.B. aus Billigkeitsgründen


https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Dokumente/Entscheidungen/Nr_20-2020_VOE_5_K_0137-20_KO_Urteil_vom_09-06-2020_7529.pdf



Siehe auch die Erläuterungen in BBesGVwV , zu § 12 – Rückforderung von Bezügen
hier : https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062017_D3302001608.htm