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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Brillenträger am 31. Oktober 2020, 13:22:04

Titel: S6 Fw tauglich - IT-Fw nicht tauglich. Ausnahmegenehmigung?
Beitrag von: Brillenträger am 31. Oktober 2020, 13:22:04
Hallo zussammen,

ich habe vor kurzem die FW Eignung erhalten und habe mich als IT Fw und als S6 Fw beworben.

Für den IT-Fw bin ich untauglich laut Musterung, für den S6 Fw leider nicht.

Es liegt laut Musterungsarzt bei mir nur an den Augen, weil ich früher geschielt habe, und das wurde abgeklebt daher, hab ich kein Stereosehen bzw. sehr eingeschränkt.

Nun hab ich beim Einplaner gefragt ob  ich doch IT-Fw machen könnte. Er meinte es könnte über eine Ausnahmegenehmigung  gehen.

Ich habe nun Bedenkzeit ob ich die Stelle als S6 Fw nehme oder die Genehmigung starte. Nun weiß ich halt nicht wie erfolgreich die ist..

Wenn man googlet wird das wohl nur gemacht wenn man zu viel Gewicht oder so hat. Aber mit den Augen ist das halt was anderes. Und die werden sich schon was dabei gedacht haben, obwohl die Tätigkeiten ja recht ähnlich sind.

Einen Führerschein der Klasse C werde ich z.B. nie machen dürfen/können.

Ich musste im Vorfeld schon zu einem Bundeswehr Augenarzt und der hat mich nur 5 Minuten untersucht und geschrieben.
"Tauglich für alle elektronischen/technischen und. IT Verwendungen insbesondere Mangelverwendungen. Mangel (fehlendes Stereosehen) kann durch Erfahrung kompensiert werden"


Der Arzt am KC hatte diesen Zettel auch gesehen und meinte das würde sich dann beim Einplaner klären.

IT Fw wäre schon meine bevorzugte Verwendung, weil es a auch mehr Stellen und Möglichkeiten gibt..
Aber was ist wenn es keine Ausnahmegenehmgung gibt, dann hab ich ja "gar nichts"?
Titel: Antw:S6 Fw tauglich - IT-Fw nicht tauglich. Ausnahmegenehmigung?
Beitrag von: Andi8111 am 31. Oktober 2020, 13:27:45
Wenn der BW Augenarzt eine Ausnahmegenehmigung befürwortet, was er offenbar schon gemacht hat, zumindest wenn man von dem geschilderten Textinhalt ausgeht, sollte es kein Problem geben.
Titel: Antw:S6 Fw tauglich - IT-Fw nicht tauglich. Ausnahmegenehmigung?
Beitrag von: ulli76 am 31. Oktober 2020, 14:04:20
Sprich mit dem Einplaner und ggf. nochmal mit dem ärztl. Dienst im KC. Es kann sein, dass du nur auf bestimmte Dienstposten kannst- nämlich die wo man eher weniger "draußen" ist und wo du vor allem keinen C-Führerschein für brauchst.
Ansonsten wird geprüft, ob es genug geeignete Bewerber ohne die Einschränkung gibt oder nicht. Das ist nämlich EINE der Voraussetzungen. Wenn der augenarzt es befürwortet ist das doch schonmal gut.