Liebe Kameraden,
ich wage mich mit sehr dünnem Hörensagen an euch. Soeben habe ich mit meinem S1Res (LKdo) telefoniert und habe um Verlängerung meines Reservistenausweises gebeten. Die Antwort war, dass ZMZ-Beorderte (in meinem Fall VerbOffz in einem KVK) ab 1.8.2020 einen regulären Truppenausweis zum Verbleib am Mann beantragen könnten. Die ersten, die das getan hätten, haben es wohl "vor Ort" gemacht. Ob es ein Intranet-Beantragungsverfahren gibt, konnte man mir nicht sagen.
Hat jemand von euch Erfahrungen bzgl. Beantragung und Ablauf?
MkG
Das geht nur im Intranet.
Die Aussage ist richtig. Nur noch nicht überall durchgedrungen.
Zum Beantragen muß man sich allerdings in RD befinden, alternativ müßte der S1 Res oder zuständige RegPlUstgTrp den betreffenden bei BAPersBw in SAP freischalten lassen. Sonst ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Anwesenheit wegen Unterschrift erforderlich.
Zitat von: Hardy2 am 03. November 2020, 13:37:13
(...)muß man sich allerdings in RD befinden(...)
Muss es eine RDL sein oder tut's auch eine DVag?
Es geht um die Freischaltung in SAP - dies geschieht bei einer RDL.
Wie angesprochen, kann dies auch gesondert beantragt werden, dann geht es ohne RDL.
Bei einer DVag wird man nicht in SAP freigeschaltet.
*Klugscheissmodus an*
Nochmal zur Begriffklärung..
RD Reservistendienst
RDL Reservistendienstleistender
Klugscheissmodus aus*
Bei mir hat die Einheit das Antragsformular fertig gemacht (da muss man aber ggf. mehrfach nachfragen), dann lief alles per Post und nur die Abholung vor Ort- geht aber auch über Fremdeinheiten.
Foto per Post?
Zitat von: ulli76 am 03. November 2020, 20:53:37
Bei mir hat die Einheit das Antragsformular fertig gemacht (da muss man aber ggf. mehrfach nachfragen), dann lief alles per Post und nur die Abholung vor Ort- geht aber auch über Fremdeinheiten.
Du meinst den Reservistenausweis.
Um den geht es hier nicht!
Nein, der echte Truppenausweis, nicht der Reservistenausweis.
@ulli76: Hast du nähere Infos zum Ablauf? Welches Formular, Foto etc.?
Zitat von: HFlg am 03. November 2020, 10:33:39
Liebe Kameraden,
ich wage mich mit sehr dünnem Hörensagen an euch. Soeben habe ich mit meinem S1Res (LKdo) telefoniert und habe um Verlängerung meines Reservistenausweises gebeten. Die Antwort war, dass ZMZ-Beorderte (in meinem Fall VerbOffz in einem KVK) ab 1.8.2020 einen regulären Truppenausweis zum Verbleib am Mann beantragen könnten. Die ersten, die das getan hätten, haben es wohl "vor Ort" gemacht. Ob es ein Intranet-Beantragungsverfahren gibt, konnte man mir nicht sagen.
Hat jemand von euch Erfahrungen bzgl. Beantragung und Ablauf?
MkG
Es wird nicht ein separater TrAusweis benantragt, sondern der TrAusweis, den der Reservist in einer RDL bekommt, am Mann behalten.
Eine Verwendung des Ausweises ist allerdings nicht gestattet, soweit man sich nicht im Status soldat befindet.
HFlg: Das hat alles meine S1-Abteilung organisiert. Das Formular ist auch irgendwie registriert- also nichts was man einfach mal eben aus dem Netz zieht und ausfüllen kann. Hab nen begleitschreiben bekommen, wo ich wie was unterschreiben muss, wo ich auf gar keinen Fall irgendwas ändern darf etc.
Passbild beim Fotografen- Biometrisch in Uniform- Kosten wurden mir erstattet.
Also alles zurück zur Einheit geschickt und es war abgesprochen, dass ich dann den Truppenausweis beim S1 des LKdo abholen kann. Hab dann nen Schreiben bekommen dass alles fertig ist, Termin vereinbart, abgeholt.
Zitat von: seltsam_ am 04. November 2020, 16:17:19
(...)Eine Verwendung des Ausweises ist allerdings nicht gestattet, soweit man sich nicht im Status soldat befindet.(...)
Na wenn sich da mal jeder dran hält.
Wird dann auf dem Ausweis ein Zusatz geführt wie d.R.?
Nein, es ist ein eDTA.
Im Dienst gibt es kein "d. R.".
Zitat von: OMLT am 05. November 2020, 10:36:40
Wird dann auf dem Ausweis ein Zusatz geführt wie d.R.?
Nein.
Bei mir jedenfalls nicht.
Meines Wissens auch der Grund, warum er am Ende einer Übung wieder abzugeben ist (wurde mir jedenfalls gesagt; Vorschriftenlage habe ich jetzt nicht geprüft).
Jemamd, der berechtigt einen eDTA erhält, bekommt auch einen Reservistenausweis.
Die Möglichkeiten mit beiden Ausweisen sind fast gleich, insofern kann ich da kein Missbrauchspotential erkennen - außerdem sind diese Kameraden ja grundsätzlich vertrauenswürdig.
(Falls ausnahmsweise mal im Einzelfall nicht, gibt es ja genug Möglichkeiten... ).
Naja- es gibt ja ZMZler die etwas spezieller sind und z.B. jetzt mit Corona ihre Funktion quasi im HO wahrnehmen (telefonische Beratungen etc.). Dafür haben sie u.a. entsprechende Rechnerzugänge und für den wiederum braucht man den eDTA.
Um das ganze mal zu entwirren und zusammen zu fassen:
Beorderte Reservisten haben das Recht, einen elektronischen Truppenausweis zu erhalten. Den Antrag kann der Reservist entweder selber stellen, sofern er sich in einer RDL befindet und im PersWiSys sein Datensatz aktiviert ist. Der Regelfall ist allerdings, das der Reservist im Bereich BeaBwZMZ selten Zugangsdaten zum IT-System hat. Dann kann durch einen ASiV (Antragsteller in Vertretung) der Antrag gestellt werden. Der Schriftverkehr geht dann per Schneckenpost. Natürlich kann man vorab der Lokalen Registrierungsstelle der PKIBw (LRA) ein biometrisches Foto schicken (geht auch per E-Mail). Um das persönliche Erscheinen in der LRA kommt man nicht herum, da der Empfang des Ausweises auf jeden Fall persönlich sein muss.
mfG
Heiggoo
(LRA-Mitarbeiter und IT-Ustg)
Ahhh seht ihr- so passt wieder alles zusammen.
Vielen Dank, Heiggoo! Könntest Du mir ggf. noch genauer sagen wer der ASiV sein kann? Muss es über S1Res LKdo laufen oder könnte das z.B. auch der Ltr KVK, der ja eine ständig aktive PKI Karte hat? Wenn zweiteres ginge, wo im Intranet wird er fündig? (Würde selbst suchen, habe aber keinen Zugang und wenn ich ihn bitte dann mit Wegbeschreibung ;))
Ist in diesem Fall, wie oben beschrieben, dann eine ,,Aktivierung" (in welcher Form und durch wen auch immer?) nötig?
Beim LKdo weiß man jedenfalls nichts genaues... :-/
Guten Abend,
Nur nochmal zur Klärung - wenn ich als beordeter Reservist nun in eine Übung gehe und dort (wie bisher) mein eTDA aufgehändigt bekomme, muss ich dann erst den Antrag stellen oder darf ich den dann gleich behalten und halt nur führen, wenn ich tatsächlich in übung bin?
Sorry wenn die Frage zu anmaßend ist, aber besser ich stelle sie hier, als dann während der Übung :)
Danke im Vorraus!
Bist Du ZMZ und in diesem besonderen Dienstverhältnis?
Zitat von: Beordeter am 14. November 2020, 16:47:19
Guten Abend,
Nur nochmal zur Klärung - wenn ich als beordeter Reservist nun in eine Übung gehe und dort (wie bisher) mein eTDA aufgehändigt bekomme, muss ich dann erst den Antrag stellen oder darf ich den dann gleich behalten und halt nur führen, wenn ich tatsächlich in übung bin?
Sorry wenn die Frage zu anmaßend ist, aber besser ich stelle sie hier, als dann während der Übung :)
Danke im Vorraus!
Ohne Kenntnis des S1ResBearb wird das wohl kaum möglich sein. Es muss hier schließlich ein Unterschrift erfolgen, damit der eDTA am Mann bleiben kann.
Das besondere Dienstverhältnis als BEABwZMZ oder stv. BEABwZMZ ist dazu nicht erforderlich.
Welches LKdo ist zuständig?
Hier nochmal meine Erfahrungen...
1. Formlosen Antrag beim S1Res LKdo stellen (mit biometrischem Passfoto: selbst erstellt oder bei der Truppe gemacht)
2. S1 kümmert sich um "Freischaltung der Personalnummer", damit auch ohne aktiven RD der Truppenausweis beantragt werden kann
3. S1 schickt Formulare per Post zu, unterschreiben und zurücksenden.
4. Abholung des Truppenausweises
Wenn noch keine Personalnummer bestanden hat, dann wird es wohl sehr lange keine Wehrübung/RD gegeben haben.
Damit war also auch kein eDTA vorhanden. Entsprechend handelt es sich um die Erstbeantragung desselben.
Natürlich gab es eine Personalnummer, diese war allerdings nicht "aktiv". Das ist sie bei einer RD automatisch, kann aber eben auch durch S1 ohne RD beantragt werden, z.B. für die Beantragung.
ZitatGem. ZDv A-1130/21, VS-NfD, "Der Wachdienst in der Bundeswehr", Nr. 802, ist es Personen, welche im Besitz eines Ausweises für Reservistinnen und Reservisten sind möglich, jede Liegenschaft der Bundeswehr in Verbindung mit ihrem Personalausweis zu betreten.
Durch die Herausgabe der AR A-1130/17, VS-NfD, "Absicherung von Einrichtungen" am 31.05.2021, wird diese Möglichkeit des Zutrittes zu einem Militärischen Sicherheitsbereich (MSB) ab sofort eingeschränkt; dort heißt es im Kapitel 8.2 "Zutrittsregelungen für Militärische Sicherheitsbereiche", Nr. 803: "[...] Reservistinnen bzw. Reservisten mit dem Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (neue Form) i.V.m. einem gültigen Personalausweis oder Reisepass bei dienstlicher Notwendigkeit oder dem Zuziehungsbescheid zu einer dienstlichen Veranstaltung und gültigem Personalausweis oder Reisepass".